Fläche versiegeln: GRZ / Zulässig oder Alternative?

Diskutiere Fläche versiegeln: GRZ / Zulässig oder Alternative? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, wir sind aktuell dabei den Außenbereich eines Neubaus zu planen und da ist die Frage aufgekommen, ob unsere Planung zulässig ist....

  1. imbau

    imbau

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    Hallo zusammen,

    wir sind aktuell dabei den Außenbereich eines Neubaus zu planen und da ist die Frage aufgekommen, ob unsere Planung zulässig ist.
    Wir haben folgendes genehmigt bekommen (Bauantrag - ohne gelb markierte Flächen):
    upload_2025-6-16_23-35-46.png

    Was nicht eingeplant worden ist, sind Stellplätze für Mülltonnen (Boxen und Bereich zum "Rausstellen"), Fahrradständer, Weg vom Hauseingang zur Garage. hierfür würde ich gerne den gesamten Bereich 1 pflastern, da dort eh nicht mehr viel Rasen übrig bleiben würde.

    Zusätzlich überlege ich im Bereich (2) eine (kleine) Gartenlaube (2,5x2,5m und ca 2m Höhe) aufzustellen. Eventuell kommen die Mülltonnenboxen auch dahin.

    Vom Bauamt gibt es keine Einwände "bei den von Ihnen beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um verfahrensfreie Baumaßnahmen." Es wird jedoch empfohlen "insbesondere die Grenzabstandsvorschriften (§ 5 der Niedersächsischen Bauordnung -NBauO-) und die planungsrechtlichen Vorgaben aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan (wie z.B. Baugrenzen und Grundflächenzahl, GRZ) zu prüfen bzw. mit Hilfe eines geeigneten Sachverständigen (z.B. Architekt*in) prüfen zu lassen"


    Bevor ich jetzt wieder Geld für einen Architekten ausgebe, lässt sich das ggf. auch so schnell klären?


    Im Bebaungsplan ist eine GRZ von 0,4 angegeben.
    Es gilt:
    – das Bundesbaugesetz (BBauG) in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch Artikel 9 Nr. 1 der Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281)

    – die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) vom 26. Juni 1962 in der Fassung vom 15. September 1977 (BGBl. I S. 1763)

    Laut der "Arbeitshilfe Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)" zählen die o.ä. Bauten in der 1977er Ordnung nicht zur GRZ. Aus der Hinsicht könnte ich diese so wie oben geplant errichten.



    Somit stellen sich mir die Fragen:
    1. Liege ich mit der o.g. Annahme richtig?

    2. Muss ich noch etwas beachten? Welche Unterlage sollte ich mir noch anschauen?

    3. Ganz allgemein: Gibt es "sinnvolle" Alternativen für die Standplätze? Grasgitterplatten sind weniger geeignet, richtig?

    Vielen Dank für die Hilfe! :-)
     
  2. Oehmi

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    In Fläche 1 würde ich wenigstens 1 Beet vorsehen. Die ganze Fläche zupflastern würde sehr lieblos aussehen.
     
  3. Dimeto

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    Nein, jedenfalls nicht so und nicht schnell.
    Kann hier nicht beurteilt werden, da weder der Bebauungsplan noch Dein Bauvorhaben hier bekannt sind und auch sonst keine Kenntnisse zu örtlichen Satzungen und viel zu wenig über die Kommunikation mit dem Bauamt vorliegen.
    Ja, alle relevanten Vorschriften.
    Insbesondere den § 3 der NBauO, und den § 23 Abs. 5 BauNVO.
    Auch hier ist eine sinnvolle Beurteilung aufgrund der spärlichen Informationen nicht möglich.
    Diese Schlussfolgerung halte ich für falsch, jedenfalls wenn diese auf der Grundlage der zitierten Aussagen der Baugenehmigungsbehörde getroffen wurde.
     
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  4. #4 Kriminelle, 17.06.2025
    Kriminelle

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    Wohl eher: sie haben keine Einwände, wenn alle Vorschriften eingehalten werden.
    Ich denke, 2-3qm Schotter würden es auch tun. Da würde ich auch kein Fass aufmachen. Gleiches gilt für die Abstellfläche für den Grill oder den Strandkorb.
    Das liest sich nach einem Plan.
    Oje. Also, bei uns sind Vorgärten und deren Anlage geregelt. Ich würde eine Grünanlage mit Hausbaum etc. auch nicht unterschätzen, was es zur Optik des Hauses beiträgt. Eine nur gepflasterte Fläche wirkt uncharmant und wertet Häuser oft ab.insofern…
    Baust Du ein MFH?
     
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  5. 415B

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    Ich frage mich warum sich die Leute ein Grundstück kaufen und hinterher alles zubetonieren? Eine Eigentumswohnung mit Tiefgarage halte ich in diesem Fall für die bessere Lösung.
     
  6. #6 nordanney, 17.06.2025
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    Hey, Haus verkaufen und umziehen. Wieder mal ein sinnfreier Kommentar.

    Fläche 1: würde ich mir Beeten anlegen. Randsteine setzen und kleine Weg pflastern. Noch schöner wären natürlich Trittsteine als Weg durch das Beet.
    upload_2025-6-17_11-2-16.png

    Fläche 2 wie von Dir geschrieben inkl. Mülltonnen
     
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  7. imbau

    imbau

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    Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten,
    ich habe mir alle Kommentare nochmal als Anlass genommen die Planung grundsätzlich umzustellen.

    Aufgrund all der angesprochenen Punkte - die absolut korrekt sind - wird die Fläche nicht zubetoniert.
    Aktuell tendiere ich zu folgenden Variante (A):
    upload_2025-6-17_22-6-37.png

    (1) Platz zum rausstellen der Mülltonnen (zwei von vier werden nur bei Bedarf geleert, d.h. ich muss diese rausstellen)
    (2) Mülltonnenboxen
    (3) Weg - gepflastert (ca. 80cm x 350cm) - Hintergrund ist, dass sich direkt vor dem Grundstück die Straße befindet (30er Zone - wenig Verkehr, aber dennoch Straße), d.h. wir haben keinen Fußgängerweg davor. In Blau wird der Zaun verlaufen, d.h. mit dieser Fläche hätten wir etwas Platz vor dem Tor zu warten, um nicht direkt auf der Straße zu stehen.
    (4) Wie nordanney vorgeschlagen hat, Trittsteine
    "(5)" Gartenschuppen - kommt ggf. später irgendwohin, vermutlich unter 3.

    Alternative ist (B):
    upload_2025-6-17_22-10-48.png
    Mülltonnen sind gedreht:
    Vorteile:
    a. Mülltonnen weiter vom Eingang weg
    b. Mehr Platz für die Gartenlaube unter 3
    Nachteile:
    a. Schwieriger rauszufahren, wenn eine davor steht
    b. Etwas mehr "überbaute Fläche" bei 3




    Nun zu den Fragen:

    1. Was denkt ihr über dieses neue Konzept? Gibt es Verbesserungsvorschläge?
    2. Würdet ihr A oder B wählen?
    3. Zu den überbauten Flächen, bzw. der "Genehmigung" dieser, wenn ich das richtig verstehe, dann ist
    (1) und (2) nicht zu vermeiden und "müsste" genehmigt werden - irgendwo müssen die Tonnen ja hin
    (4) mit den vorgeschlagenen Steinen auch kein Problem. Blebit also nur
    (3) Wo ich ehrlich gesagt aber wenig Alternativen sehe... :-(


    Falls es hilft, kann ich gerne den Bebauungsplan und die Mail des Bauamts hier hereinstellen, jedoch sind da nicht mehr Informationen enthalten als in meinem Ausgangspost.
     

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  8. #8 Kriminelle, 17.06.2025
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    Mach es nicht so kompliziert: Du darfst diese Fläche, die man Straße nennt, auch betreten. Die ist dafür vorgesehen. Dafür braucht man keinen Extra-Weg parallel zur Straße erstellen. Anwohner parken dort die Mülltonnen vor der Abfuhr und halten auf der Strasse einen Plausch, während die Tonnen nach vorn gezogen werden. Vergiss nicht: auch ohne Fußweg muss man dort einen 1,5 Meter breiten Streifen von Schnee und Eis freiräumen.
    Zum Bereich A: da würde ich darauf achten, dass man auch dort den Zugang erreicht, wo kein Podest ist. Also nach planoben schieben.
    Müllbehälter würde ich persönlich näher an das Haus stellen. Ich würde keinen Zaun ziehen, der sich schlängelt.
     
  9. #9 ichweisnix, 18.06.2025
    ichweisnix

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    Wenn du Pech hast wird deine Mülltonne nicht geleert, weil sie noch auf deinem Grundstück steht. Raus auf die Str. damit.
     
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