Wohnungseingangstür Kürzung zulässig?

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  1. MarthaS

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    Hallo liebe Community,

    ich habe ein Thema was mich gerade beschäftigt.
    Ein Fliesenleger hat während des Verlegens neuer Fliesen in unserer Altbau Eigentumswohnung, die Wohnungseingangstür aus Massivholz um ca. 1 cm von 1985 mm auf 1975 mm gekürzt. Aufgrund des Baujahres (70er Jahre) gibt es je Wohnungs noch keine richtigen Brandschutztüren.
    Meine Frage ist nun, war dieses Vorgehen vom Fliesenleger zulässig? Ist es übliche Praxis eine Altbau Massivholztür zu kürzen, wenn der neue Bodenbelag wesentlich höher steht als der alte?
    Wird es zukünftig bei einem Wiederverkauf der Wohnung womöglich zu Problemen kommen?

    Ich hoffe, dass jemand von Euch hier seine Erfahrung, oder Wissen teilen kann.

    Vielen Dank!

    Gruß,

    Martha
     
  2. McHanni

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    Ein kürzen ist zulässig, auch moderne WET dürfen gekürzt werden der Hersteller geben meistens bis zu 3,5 cm frei, man muss dann halt die Bodendichtung nachfräsen. Wenn Deine WET noch aus den 70er Jahre ist dann wurde eine normale Zimmertür dort verbaut. Übrigens WET sind keine Brandschutztüren auch heute noch nicht. Es sind Klimatüren das hat aber nichts mit Brandschutz zu tun.
     
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  3. MarthaS

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    Nach Recherchen hatte ich fast schon die Annahme, dass Neubauten zum Teil auf Brandschutztüren als Wohnungsabschluss setzen und es bei Modernisierungsmaßnahmen in der Richtung zu Problemen kommen kann. So sieht alles wieder ordnungsgemäß für mich aus!

    Vielen Dank für die wirklich hilfreiche Information!
     
  4. McHanni

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    Noch eine Anmerkung zur rechtlichen Seite, die Wohnungsabschlusstür gehört Dir nicht auch wenn Du der Eigentümer der Wohnung bist. Gehört zum Gemeinsamgut. Eigentlich hättest Du Dir die Genehmigung der Hausverwaltung einholen müssen. Macht aber kein Mensch.
     
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  5. MarthaS

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    Vielen Dank!
     
  6. MarthaS

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    Ja. Das habe ich mittlerweile auch herausgefunden. Ich melde es besser nicht mehr ;)
     
  7. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Geile Wortkreation
     
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  8. SIL

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    Man lernt immer was dazu Fibi stimmt's...
    Ich kenne keinen Hersteller der beim kürzen oder ändern der Schiene aktuell oder generell Eingriffe im Schließ/ Beschlagsystem zulässt abgesehen vom rechtlichen Problem bei einer WEG mit Abschluss zum Treppenhaus am besten noch RS mit OT
     
  9. McHanni

    McHanni

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    Nicht von mir WET sind Klima 3 Türen Hintergrund ist der das im Gegensatz zu Zimmertüren sich WET weniger Verzug haben dürfen gleichzeitig aber wesentlich höheren Temperaturunterschied auf den gegenüberliegenden Türseiten ausgesetzt ist. KLIMA 2 und KLIMA 3 Tür gelten ebenso wie Brandschutztüren, Schallschutztüren etc als Funkionstür. Eine normale Zimmertür hingegen nicht. Eine Zimmertür muss nur schliesen. Weitere Funkionen hat sie nicht.
     
  10. McHanni

    McHanni

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    Beim kürzen einer WET greife ich nicht in das Schließ- bzw Beschlagssystem ein.
     
  11. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Gemeint ist die Klimaklasse der Tür, diese Türen bezeichnet man trotzdem nicht als Klimatüren.

    Ein Auto mit Anhängerkupplung bezeichnet man ja auch nicht als Kupplungsauto.
     
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