Abflussrohr zw. Revisionsschacht u. Kanalisation defekt - Kostenübernahme

Diskutiere Abflussrohr zw. Revisionsschacht u. Kanalisation defekt - Kostenübernahme im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, von meinem Haus (BJ 1958) ist das Rohr zwischen Revisionsschacht und öffentliche Kanalisation defekt. Ich hatte mich bei der Stadt (Jever)...

  1. #1 KaiSa93, 25.06.2025 um 15:49 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 25.06.2025 um 15:58 Uhr
    KaiSa93

    KaiSa93

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    Hallo,

    von meinem Haus (BJ 1958) ist das Rohr zwischen Revisionsschacht und öffentliche Kanalisation defekt.
    Ich hatte mich bei der Stadt (Jever) gemeldet, weil mir aufgefallen war, dass der Schacht sich zusetzt. Die Stadt hat dann eine Firma beauftragt, um das Rohr freizuspülen und mit einer Kamera zu kontrollieren, ob das Rohr defekt ist.
    Diese Vermutung bestätigt sich und das Rohr muss erneuert werden. Vorher hieß es, ab dem Schacht ist die Stadt dafür zuständig. Jetzt heißt es aber, der Revisionsschacht liegt zu weit auf meinem Grundstück (6 m vom Bürgersteig bis Revisionsschacht) und sollte eigentlich nur ca. 1 m auf dem Grundstück liegen, alle Kosten danach muss ich selber tragen.
    Ist das richtig so ? Wer entscheidet denn überhaupt, wo so ein Revisionsschacht auf einem Grundstück platziert wird ?
     
  2. SIL

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    Der Planer / Architekt wenn es Ermessensspiel gibt ansonsten nach Satzung AbWZV oder Kommune oder es gibt einen Entwässerungsplan zum BA welcher dann auch Bestandteil der Ausführung wird.
    Du musst in die aktuelle Satzung schauen dort ist das beschrieben.
     
  3. postler1972

    postler1972

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    Was ist denn defekt? Je nach Schaden kann man das Rohr von innen sanieren und es muss nichts aufgegraben werden
     
  4. Holzhaus61

    Holzhaus61

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    § 2 Abs.5 Satz 1 der abwassersatzung Stadt Jever: an der Grundstücksgrenze endet der öffentliche Bereich. Somit alles auf Deinem Grundstück ist Dein Problem
     
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  5. simon84

    simon84
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    also das muss man schon im Kontext lesen und richtig zitieren. Außerdem ist das Haus Baujahr 1958. Kanal entweder damals oder kam evtl. Später in den 70ern. Die Satzung ist von 2012.
    So pauschal abhaken würde ich das mal noch nicht


    (3) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das Grundstück im Sinne des Grundbuchrechtes.

    (4) Grundstücksentwässerungsanlagen im Sinne dieser Satzung sind alle Einrichtungen, die der

    Sammlung, Vorbehandlung, Prüfung, Rückhaltung, Ableitung und Klärung des Abwasser auf demGrundstück dienen, soweit sie nicht Bestandteil der öffentlichen Abwassereinrichtung sind. Zu den

    Grundstücksentwässerungsanlagen zählen auch abflusslose Sammelgruben.

    (5) Die öffentliche zentrale Abwassereinrichtung für Schmutzwasser endet an der Grenze des zu

    entwässernden Grundstücks. Bei Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Abwasseranlage

    mittels Kleinpumpwerk endet die öffentliche zentrale Abwasseranlage mit dem Kleinpumpwerk, das

    grundsätzlich auf dem Privatgrundstück errichtet wird, einschließlich Zuleitung auf das jeweilige

    Grundstück.

    Die öffentliche zentrale Abwassereinrichtung für Niederschlagswasser endet an der Grenze des zu

    entwässernden Grundstücks.





    https://www.stadt-jever.de/download...QvdVduWkI3ZHB1bEpMSVRVNk5nSGRCS0szNi9xVHVvdz0
     
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