Erschließung Kanal

Diskutiere Erschließung Kanal im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Liebe Experten, ich hätte eine Frage bezüglich der Aufteilung der Erschließungskosten für die Kanalisation. Wir planen den Bau eines EFH in...

  1. MeKiDi

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    Liebe Experten,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Aufteilung der Erschließungskosten für die Kanalisation.

    Wir planen den Bau eines EFH in einem alten noch nicht erschlossenem Gebiet. Hier sind insgesamt drei EFH geplant, die hintereinander stehen. Über einen Privatweg kommt man dann von der öffentlichen Straße zu den jeweiligen Häuser, wir sind das dritte Haus, ganz hinten. Die Kanalerschließung findet unter der Privatstraße statt und wird gleich so geplant und errichtet, dass alle drei EFH ihren Zugang erhalten.

    Jetzt wollte ich fragen, wie man die Kosten unter den drei Eigentümer der EFH aufteilt und mit welcher Begründung? Teilt man die Kosten pauschal durch drei oder argumentiert man, dass das erste EFH ganz vorne an der Straße ja den Rest nicht nutzt, wobei wir von hinten ja jeden Teil der Kanalisation mit nutzt? Aus diesem Grund müssten wir mehr zahlen?

    Wie ist es denn üblich?

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
     
  2. nordanney

    nordanney

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    Fände ich gut, wenn der letzte in der Reihe alle bezahlt, denn er braucht ja auch die ganze Strecke. Aber ganz so einfach ist es nicht. Wäre sonst nämlich ganz spannend in großen Neubaugebieten, wo vielleicht sogar 30 Häuser vor dem letzten liegen...
    Und es ist ja nicht nur der Kanal, der bezahlt werden muss.

    1. Wer macht die Erschließung?
    2. Wie wird es vertraglich geregelt?
    3. Üblich wäre eine Teilung durch drei. Ganz einfach.
     
  3. ichweisnix

    ichweisnix

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    Ich würde es so aufteilen:
    Der 1. bis zu seinem Haus
    der 2. vom 1. bis zu sich
    der 3. vom 2. bis zu sich
    Von der Straße bis Grundstücksgrenze durch 3 geteilt.
     
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  4. driver55

    driver55

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    Wird das in Neubauten nicht nach qm des Grundstücks umgelegt?
     
  5. MeKiDi

    MeKiDi

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    Vielen Dank schonmal für die Rückmeldungen!

    Noch zur Ergänzung: Also wir sind Eigentümer hinten, die beiden vorderen Grundstücke gehören noch einer Immobilienfirma, die aktuell den Bau noch nicht plant. Wir sind die einzigen, die tatsächlich beginnen möchten. Von der Immobilienfirma haben wir die mündliche Zusage der Kostenaufteilung, allerdings eben noch nicht das Verhältnis vereinbart. Dementsprechend gibt es hier noch keine vertragliche Vereinbarung. Die Arbeiten macht eine Erdarbeitunternehmen, die auch die Baustraße gleich errichtet.

    Der Vorschlag von "ichweisnix" wäre ja im Prinzip auch das Dritteln der Kosten, wenn ich es richtig verstehe. Wie begründe ich das, weil wir von hinten ja den gesamten Weg nutzen, Haus 1 (liegt direkt an der Straße vorne) vorne aber nur seinen eigenen Teil.

    Das ist ein interessanter Hinweis. Nun ist es so, das das Grundstück von Haus 1 und Haus 2 etwa gleich groß sind (ca. 550qm), wir haben als Haus 3 etwas weniger 500qm Bauland + zusätzlich 550qm Gartenland (also nicht Bauland). Sollten wir eine Unterscheidung zwischen Bauland und Gartenland machen?
     
  6. ichweisnix

    ichweisnix

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    wenn die Strecken gleich lang sind, ja.
     
  7. nordanney

    nordanney

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    Nein. So, wie es vereinbart wird. Die 5.000qm Grundstück mit 10m Front wird sonst gegenüber dem direkt daneben liegenden 20x20 Grundstück echten benachteiligt. Hat weniger Wegstrecke wie der Nachbar, aber das 10 fache an Kosten.
     
  8. driver55

    driver55

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    Bitte? 500 m lang. Man, man…:mauer
     
  9. nordanney

    nordanney

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    Nö, aber es soll Grundstücke geben, die vorne eine kleine Breite haben und dann z.B. hinten (nach den 20m des Nachbarn über die komplette Breite gehen (gerne in kleineren Städten, wenn es alte Grundstückssituationen sind wie z.B. landwirtschaftlich, wo man vorne Bauland verkauft).

    Wer redet von 500m lang? Pfeifenstielgrundstücke sind Dir schon bekannt? So als Beispiel (wenn auch mit anderen Relationen).
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