Erschließung Kanal

Diskutiere Erschließung Kanal im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Liebe Experten, ich hätte eine Frage bezüglich der Aufteilung der Erschließungskosten für die Kanalisation. Wir planen den Bau eines EFH in...

  1. MeKiDi

    MeKiDi

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    Liebe Experten,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Aufteilung der Erschließungskosten für die Kanalisation.

    Wir planen den Bau eines EFH in einem alten noch nicht erschlossenem Gebiet. Hier sind insgesamt drei EFH geplant, die hintereinander stehen. Über einen Privatweg kommt man dann von der öffentlichen Straße zu den jeweiligen Häuser, wir sind das dritte Haus, ganz hinten. Die Kanalerschließung findet unter der Privatstraße statt und wird gleich so geplant und errichtet, dass alle drei EFH ihren Zugang erhalten.

    Jetzt wollte ich fragen, wie man die Kosten unter den drei Eigentümer der EFH aufteilt und mit welcher Begründung? Teilt man die Kosten pauschal durch drei oder argumentiert man, dass das erste EFH ganz vorne an der Straße ja den Rest nicht nutzt, wobei wir von hinten ja jeden Teil der Kanalisation mit nutzt? Aus diesem Grund müssten wir mehr zahlen?

    Wie ist es denn üblich?

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
     
  2. nordanney

    nordanney

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    Fände ich gut, wenn der letzte in der Reihe alle bezahlt, denn er braucht ja auch die ganze Strecke. Aber ganz so einfach ist es nicht. Wäre sonst nämlich ganz spannend in großen Neubaugebieten, wo vielleicht sogar 30 Häuser vor dem letzten liegen...
    Und es ist ja nicht nur der Kanal, der bezahlt werden muss.

    1. Wer macht die Erschließung?
    2. Wie wird es vertraglich geregelt?
    3. Üblich wäre eine Teilung durch drei. Ganz einfach.
     
  3. ichweisnix

    ichweisnix

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    Ich würde es so aufteilen:
    Der 1. bis zu seinem Haus
    der 2. vom 1. bis zu sich
    der 3. vom 2. bis zu sich
    Von der Straße bis Grundstücksgrenze durch 3 geteilt.
     
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  4. driver55

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    Wird das in Neubauten nicht nach qm des Grundstücks umgelegt?
     
  5. MeKiDi

    MeKiDi

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    Vielen Dank schonmal für die Rückmeldungen!

    Noch zur Ergänzung: Also wir sind Eigentümer hinten, die beiden vorderen Grundstücke gehören noch einer Immobilienfirma, die aktuell den Bau noch nicht plant. Wir sind die einzigen, die tatsächlich beginnen möchten. Von der Immobilienfirma haben wir die mündliche Zusage der Kostenaufteilung, allerdings eben noch nicht das Verhältnis vereinbart. Dementsprechend gibt es hier noch keine vertragliche Vereinbarung. Die Arbeiten macht eine Erdarbeitunternehmen, die auch die Baustraße gleich errichtet.

    Der Vorschlag von "ichweisnix" wäre ja im Prinzip auch das Dritteln der Kosten, wenn ich es richtig verstehe. Wie begründe ich das, weil wir von hinten ja den gesamten Weg nutzen, Haus 1 (liegt direkt an der Straße vorne) vorne aber nur seinen eigenen Teil.

    Das ist ein interessanter Hinweis. Nun ist es so, das das Grundstück von Haus 1 und Haus 2 etwa gleich groß sind (ca. 550qm), wir haben als Haus 3 etwas weniger 500qm Bauland + zusätzlich 550qm Gartenland (also nicht Bauland). Sollten wir eine Unterscheidung zwischen Bauland und Gartenland machen?
     
  6. ichweisnix

    ichweisnix

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    wenn die Strecken gleich lang sind, ja.
     
  7. nordanney

    nordanney

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    Nein. So, wie es vereinbart wird. Die 5.000qm Grundstück mit 10m Front wird sonst gegenüber dem direkt daneben liegenden 20x20 Grundstück echten benachteiligt. Hat weniger Wegstrecke wie der Nachbar, aber das 10 fache an Kosten.
     
  8. driver55

    driver55

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    Bitte? 500 m lang. Man, man…:mauer
     
  9. nordanney

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    Nö, aber es soll Grundstücke geben, die vorne eine kleine Breite haben und dann z.B. hinten (nach den 20m des Nachbarn über die komplette Breite gehen (gerne in kleineren Städten, wenn es alte Grundstückssituationen sind wie z.B. landwirtschaftlich, wo man vorne Bauland verkauft).

    Wer redet von 500m lang? Pfeifenstielgrundstücke sind Dir schon bekannt? So als Beispiel (wenn auch mit anderen Relationen).
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  10. meisterLars

    meisterLars

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    Ich wäre ja für die Variante, dass der Hauptkanal in der Zufahrt gedrittelt wird und dann der Hauanschluß für das jeweilige Baugrundstück auf die jeweiligen Bauherren geht. Wobei sich mir grad die Frage stellt, in welchem Verhältnis die Baugrundstücke zu dem Privatweg stehen. Gemeinschaftseigentum? Oder jedem Bauherren "gehört" nur der Teil vor dem Grundstück und die anderen haben Wegerecht? Oder gehört der Privatweg jemand ganz anderem?
     
  11. driver55

    driver55

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    Von wem habt ihr denn das Grundstück gekauft? Gemeinde oder dem Immobilienunternehmen? Normal fragt man bei diesen, nicht unwesentlichen Kosten, vorher!


    Ich zitiere mal:
    Berechnung:
    Die Gemeinde teilt die Gesamtkosten der Erschließung (Straßenbau, Kanalisation, Wasserleitungen, etc.) auf die erschlossenen Grundstücke auf. Früher wurde oft die Grundstücksfront zur Straße als Maßstab genommen, heute ist es meist die Grundstücksfläche. Es ist ratsam, sich direkt bei der Gemeinde nach den genauen Erschließungskosten zu erkundigen

    Und wer viel hat (qm), darf auch mehr zahlen. Das ist jetzt nicht unüblich.
     
  12. nordanney

    nordanney

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    Ist aber nicht die Gemeinde. Läuft über privat. Da gibt es in der Regel einen Erschließungsvertrag.
     
  13. seaway

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    Da gibts tausend Wege und Lösungen. Auf jeden Fall vorher SCHRIFTLICH klären und fixieren. Am besten mit Anwalt.
     
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  14. SIL

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    Auch heute noch , allerdings nicht alleine.
    Das ist ein relativ kompliziertes Verfahren mit vielen Faktoren, wie Bebauungstiefe Anteil Grünfläche überbaute Fläche , Zuordnung der Fläche wie Mischgebiet/ Landwirtschaftliche B-Plan Flächennutzungsplan etc Eckgrundstücke oder ovale mit Voute , bei Eckgrundstücken werden natürlich höhere Kosten fällig aber nicht doppelt , allgemein Erschließungbeiträge enden oft im prozessualen oder die Eigentümer akzeptieren einfach aus Unkenntnis diese.
    Seaway kennt dies sicher , aus eigener Erfahrung 13 Jahre Prozess wegen Erschließung, da hier Verwaltungsrecht gilt sind die Anwälte dafür schon rar gesät...
     
  15. driver55

    driver55

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    Das mag ja alles sein, aber in einem erschlossenen Neubaugebiet sind die Kosten ja im Grundstückspreis inkludiert und es geht nur noch um die Stichleitung aufs jeweilige Grundstück.

    im obigen Fall liegt ja noch nichts.
     
  16. SIL

    SIL

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    Ist privat
    Ist das immer so ....eher nicht.
     
  17. driver55

    driver55

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    Schon. Wenn nicht, ist es auch kein erschlossenes Grundstück, sondern Bauerwartungsland. (So kenne ich das…)
     
  18. nordanney

    nordanney

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    Das ist ein Unterschied. Auch Bauland kann noch nicht erschlossen sein (was quasi in jedem Neubaugebiet der Fall ist). Bekommst dann aber erst eine Baugenehmigung, wenn die Erschließung gesichert ist.
     
  19. simon84

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    Der Begriff “erschlossen” wird ja auch oft fehlverstanden
     
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