Abriss DHH, neuerAnbau mit Grenzüberbauung

Diskutiere Abriss DHH, neuerAnbau mit Grenzüberbauung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Forengemeinde, Ich hoffe hier richtig zu sein, wenn nicht bitte in das richtige Forum verschieben. Es geht um Abriss einer bestehenden DHH...

  1. Karottenkopf

    Karottenkopf

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    Liebe Forengemeinde,
    Ich hoffe hier richtig zu sein, wenn nicht bitte in das richtige Forum verschieben.
    Es geht um Abriss einer bestehenden DHH ,BJ1962, gemeinsame Wände,Dachstuhl, Kellerplatte, sowie Neubebauung über die gemeinsame Länge an der Grundstücksgrenze hinaus.
    Ich bin Eigentümer einer DHH, seit 1999, haben erweitert und das alte Haus modernisiert , ohne die Nachbarn zu beeinträchtigen. Das Nachbarhaus wurde vor einem halben Jahr verkauft, und der neue Eigentümer möchte die alte DHH abreißen und ein komplettes neues Gebäude errichten. Dieses neue Gebäude ist höher und baut in dem Nordgarten in einer Länge von 4m direkt an unser Grundstück über die gemeinsame Bebauung, ran.
    Was zu einer unverhältnismäßigen Beschattung unseres Gebäudes führen würde. Außerdem sehe ich die verlängerte Bebauung direkt an dieGrundstpckgrenze kritisch, verlaufen da in unserem Grundstück Wasser, Gas , Abwasser und Ähnliches, die Baugrube müsste bei dieser Bebauung( laut Nachbar) 3 m in unser Grundstück abgegraben werden.
    Allein schon der Abriss des nachbargebäudes mit gemeinsamer kellerplatte und einer Wand, technisch in unserem Fall nicht ohne Probleme machbar. Unser Haus wird laut Aussagen eines Sachverständigen, schaden davon tragen. Die wird der Bauherr wohl tragen müssen… also Ärger vorprogrammiert. ..
    Meine Frage ist nun, wie kann ich mit dem Nachbar einen vernünftigen Konsens finden. Ich hab nichts dagegen, dass er baut, jedoch finde ich einen Abriss nicht gut, er kann die bestehende alte DHH renovieren ( das haben wir auch gemacht wohnen da sehr gut) und an diese anbauen ohne uns zu tangieren.
     
  2. nordanney

    nordanney

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    Reden. Aber eure Wünsche sind weit auseinander.

    Frage: Darf er überhaupt so bauen? Andere Größen und Höhe? Das würde ich zuerst mal nachschauen. Ggf löst es Abstandsflächen aus, ist gem. B-Plan oder 34er Umgebung nicht möglich o.ä.
    Die Grube wirst du allerdings akzeptieren müssen, sofern diese zwingend nötig ist (kannst du mal von ausgehen).

    Ansonsten den Stand deiner DHH dokumentieren (lassen) und schon mal eine Sicherheitsleistung von z.B. 50k fordern (oder eine Bürgschaft).
    Und auf viel „Spaß“ beim Bau freuen. Das wird eine Katastrophe.
     
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  3. 11ant

    11ant

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    Äh nein, sehe ich komplett anders: der Nachbar wird akzeptieren müssen, daß die Nichtgefährdung der Hälfte des TE mit hoher Wahrscheinlichkeit zwingend erfordert, seine Pläne wesentlich zu ändern (mit der Baugrube Abstand von der Grenze zu halten u. ggf. v.a.m.).
     
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  4. nordanney

    nordanney

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    Das wird spannend. Mal schauen, welches Ergebnis gewinnt (wir war das noch vor Gericht?) :bierchen:
     
  5. Kriminelle

    Kriminelle

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    Sehe ich auch nicht, dass man das akzeptieren muss.

    Als erstes heißt es: klaren Kopf behalten und überprüfen, was beim Nachbarn überhaupt nach BPlan möglich ist.

    Leider ist einiges wohl nur durch einen SV zu regeln.

    Allerdings bringen nicht nachvollziehbare Argumente eher das Gegenteil,
    Egal ob ihr links oder rechts seid: bei Nordgarten sehe ich auf beiden Hälften keine Beschattung, geschweige denn unverhältnismäßig.

    Zur gemeinsamen Bodenplatte: ist das so? War das mal erlaubt?
    Hier könnte eine Zeichnung helfen.
     
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  6. 11ant

    11ant

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    Insofern wir damals noch von Doppelhäusern mit einschaliger Kommunwand sprachen, logischerweise ja.
     
  7. 415B

    415B

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    1. kann der Nachbar mit seiner Haushälfte FAST machen was er will solange eure HH gesichert ist.
    Das heißt er muß für Standfestigkeit von eurem Bau sorgen.
    2. Was er bauen darf entscheidet meist das Amt und da kann man RECHTZEITIG Einspruch einlegen.
    3. Ich würde schon jetzt meinen Bau dokumentieren lassen falls es Setzungsrisse etc geben sollte,
    4. Wohnst du in München das das Land so teuer ist oder warum betreibt der Nachbar solchen Aufwand?
     
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