Handwerker hat sich vermessen

Diskutiere Handwerker hat sich vermessen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, angenommen ein Handwerker hat ein konkretes Angebot für eine Neupflasterung einer Einfahrt abgegeben. Dabei steht im Angebot...

  1. PeterWalker

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    Hallo Zusammen,

    angenommen ein Handwerker hat ein konkretes Angebot für eine Neupflasterung einer Einfahrt abgegeben. Dabei steht im Angebot Fläche X, Material und Arbeitsleistung separat.

    Abriss der alten Einfahrt hat stattgefunden, jetzt, bevor es neu gepflastert werden soll, fällt auf, dass die Fläche knapp 30 % größer sein soll, demensprechend mehr Material und Arbeitsleistung nötig sind.

    Wie ist hier die Lage? Kann auf dem ursprünglichen Angebot bestanden werden?

    Viele Grüße
     
  2. #2 Ab in die Ruine, 07.07.2025 um 13:33 Uhr
    Ab in die Ruine

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    Da im Angebot nur eine Quadratmeterzahl steht und nicht genau von wo nach wo er pflastert, kann er gemütlich die Quadratmeter pflastern und wenn du dann die Mehrquadratmeter nicht zahlen möchtest, bleibt der Rest halt frei.
     
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  3. Kriminelle

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    Dann pflastert er halt 30% weniger. Hast Du denn das Angebot nicht überprüft?
     
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  4. Alex88

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    würdest du auch auf dem Angebot bestehen, wenn die Fläche 30% kleiner wäre?
     
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  5. #5 HabeckR, 07.07.2025 um 14:49 Uhr
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 08.07.2025 um 09:35 Uhr
    HabeckR

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    Du hast nie nachgemessen?
     
  6. 11ant

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  7. Kriminelle

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    30% übersieht man auch nicht mal so schnell.
    Bei einer Einfahrt, man vermute da Länge x Breite, das sollte für den AG ersichtlich sein. Man kennt ja grob seine eigenen Maße vom Grundstück, Garagenbreite oder auch Länge einer Auffahrt/Vorgarten.
    Der Handwerker misst öfter im Monat und schreibt dann am Schreibtisch Angebote. Da kann es auch mal zu Fehlern kommen. Angebote sind auch dazu da, um sie zu überprüfen.
     
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  8. simon84

    simon84
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    Da es kein echtes Pauschalangebot ist wie “1x Einfahrt Pflastern” ohne Stunden und qm als Einheit sind Mehrmengen erstmal zu vergüten

    natürlich kannst du versuchen vor Gericht zu klären wer sich warum vermessen hat und welchen Teil zu verantworten hat

    Versuchen würde ich es zumindest ob man einen Kompromiss hinbekommt wie zb halbe halbe für die Mehrkosten
     
  9. BaUT

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    Du hast einen Einheitspreisvertrag oder einen Pauschalvertrag geschlossen?
     
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  10. #10 nordanney, 07.07.2025 um 16:33 Uhr
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 08.07.2025 um 12:54 Uhr
    nordanney

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    Wer hat gemessen? Wem ist es jetzt aufgefallen? Hat sich der Handwerker schon mit Dir zusammen gesetzt?

    (editiert durch Moderation)
     
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  11. Alex88

    Alex88
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    Hab mal die blödsinnigen und diskriminierenden Kommentare gelöscht,
    Konzentriert euch auf die Frage des TE oder lasst das schreiben bleiben
     
  12. BaUT

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    Leider antwortet der TE nicht auf unsere Fragen.
     
  13. Alex88

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    wundert dich das bei den Kommentaren?
     
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  14. HabeckR

    HabeckR

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    Ich würde so eine Rechtsfragen auch in einem Forum für Juristen aufschlagen.
     
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