Ist dieser Parkettboden fachgerecht verlegt worden?

Diskutiere Ist dieser Parkettboden fachgerecht verlegt worden? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Das ist doch ein Unding da jetzt noch was nachzubessern…. Hätte man gleich zu Anfang machen sollen Wird sehr schwierig das farblich 100% so...

  1. simon84

    simon84
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    Das ist doch ein Unding da jetzt noch was nachzubessern…. Hätte man gleich zu Anfang machen sollen
    Wird sehr schwierig das farblich 100% so hinzukriegen ohne größere Flächen zu bearbeiten
     
  2. simon84

    simon84
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    Beweislastumkehr sehe ich hier gar nicht so als Hauptproblem
    Denke mal es ist schon plausibel dass nicht der Kunde selbst Material schief und schlecht schneidet und dann alles mit Silikon zurotzt
    Ich sehe da eher die Schadensminderungspflicht bzw. Alt gegen neu

    Das ist doch jetzt alles schon benutzt, nachgedunkelt etc
    Fraglich ob es überhaupt noch Ersatz Material der gleichen charge gibt etc.
     
  3. Mp101

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    Erstmal vielen Dank Euch allen.
    Das Ersatzmaterial habe ich. Davon sind sogar noch 7 Päckchen vorhanden.
     
  4. Fabian Weber

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    Also für alle:

    VOB = 4Jahre
    BGB = 5Jahre

    hier wahrscheinlich BGB.

    Es ist ganz normal kurz vor Ablauf der Gewährleistung eine Begehung zu machen und dann nochmals alle Mängel, die man findet anzuzeigen.

    Wenn wir die LPH 9 im Auftrag haben, dann machen wir das genau so. Teilweise geht das auch gar nicht anders, z.B. bei Neubau mit 20 vermieteten WE oder mehr. Da macht man dann Sammeltermine.

    Ich würde mich aber auf die wichtigsten Stellen konzentrieren und jetzt nicht jede Kleinigkeit rügen.
     
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  5. Mp101

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    Hallo Fabian,

    super, vielen Dank für Deinen Beitrag.
    Würdest Du mir bitte noch sagen, wie ich diese Mängel mit durchschlagendem Erfolg anzeige?
    Gibt es dafür Musterformulare? Ich möchte es dieses Mal richtig machen.
     
  6. ToTi

    ToTi

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    Asche auf mein Haupt, Fabian hat natürlich Recht, nach VOB 4 Jahre.
    Wie komme ich nur auf 2 Jahre? *grübel*
     
  7. SIL

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    Wirksame Mängelrüge in der Regel 2 Jahre Verjährung nach Abstellung.
     
  8. Fabian Weber

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    Da reicht zunächst einmal eine E-Mail mit den Fotos der Stellen.

    Je nachdem ob und wie der Auftragnehmer reagiert, gibt es dann verschiedene Eskalationsstufen.

    Wenn man da jetzt mal auf das angeflickte Holzstückchen reduziert, dann würde ich zunächst mal zum Telefon greifen.
     
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  9. 415B

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    Du kannst jetzt nur NEUE Mängel reklamieren aber nicht den alten abgenommenen Pfusch.
     
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  10. Kriminelle

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    Sorry der Nachfrage. Ich verstehe es ja, wenn das, nämlich eine Begehung, bei einem Neubau gilt, wo man die Leistungen vom GU durchführen lassen hat.
    Aber hier handelt es sich ja um keinen Neubau, sondern einfach um eine Bodenverlegung in einem Bestand. Ich wette, kein Handwerksbetrieb setzt seinen Hintern in Bewegung und besucht nach vier oder fünf Jahren seine Kundschaft, um Mängel oder kleinere Disaster zu beschauen.
     
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  11. Mp101

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    Hallo 415B,
    ok, ich werde es aber trotzdem reklamieren.
    Aus folgendem Grund.
    Der Chef der Firma war mehrfach vor Ort und hatte das Gewerke seiner Firma gesehen.
    Er hatte also die Möglichkeit gehabt, die Fehler seiner Mitarbeiter auszubessern.
    Im Gegensatz zu mir ist er kein Laie. Ihm fällt so etwas sofort auf. Er schwieg.
    Ich hingegen bin als Laie der Bezeichnung Fachbetrieb auf den Leim gegangen.
    Die Firma gibt von sich an, dass sie das traditionelle Handwerk vertreten und dass sie mehr als sechs Jahrzehnte am Markt sind.
    Die Firma gibt von sich an, dass sie ein Ausbildungsbetrieb sind der Wert legt auf Sauberkeit beider Arbeit und fachliche Kompetenz.
    Die Firma gibt von sich an, dass sie professionell verlegen und dass ".... wusste, was einen perfekten Parkettboden ausmacht."
    Durch diese ganzen Formulierungen stellt der Betrieb hohe Anforderungen an die eigene Arbeit und ich denke er wurde gut bezahlt.
    Meiner Meinung nach, sollten diese Leute nun den hohen Anforderungen mit denen sie ihre Kunden werben gerecht werden.
    Wieso sollte jetzt plötzlich das oben genannte nicht mehr gelten, nur weil ich es aus laienhafter Unkenntnis abgenommen habe, ohne irgendein Formular zu unterschrieben. Rein rechtlich gesehen, mag das vielleicht so sein. Oder auch nicht?
    Auf der persönlichen und professionellen Ebene hingegen ist das absolut nicht fair! Das ist einfach nur traurig!

    Ich werde Euch darüber informieren, wie sich die Sache weiter entwickelt und spreche Euch allen meinen Dank aus für die tollen Hilfen.

    Bis Bald
     
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  12. Fabian Weber

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    Naklar, wenn der eine Mangelanzeige bekommt, dann bleibt ihm ja nichts anderes übrig, der nächste Schritt wäre ja dann ein Rechtsstreit.

    Zugegeben, hier ist das natürlich nicht zu empfehlen, weil das sich nicht lohnt.
     
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  13. Mp101

    Mp101

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    Hallo Fabian,
    ich war einfach zu nett und zu freundlich.
    War auch nicht durchsetzungsfähig und hatte keine Ahnung.
    Die große Anzahl der Mängel hatten mich überfordert.
    Einige Teile wurden einigermaßen verbessert, andere nicht.
    Meiner Meinung nach, steht der Tatsache, dass man die Sache immer noch lösen könnte nichts entgegen.
    Ich wünsche mir einfach nur, dass die Sache noch gut wird und zu einem glücklichen Ende gebracht wird.
    Ein guter Betrieb sollte so etwas trotzdem nicht stehen lassen. Vielleicht findet sich eine Lösung.

    Wünscht mir Glück und Bis Bald.:bef1006:
     
  14. driver55

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    Das ist doch fast alles Unfug hier.
    Da wird Niemand kommen und auch nur irgendetwas korrigieren/beheben.
    Träumt weiter!
     
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Ist dieser Parkettboden fachgerecht verlegt worden?

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