BPlan aus 1966 - GFZ einhalten Tricks&Tipps

Diskutiere BPlan aus 1966 - GFZ einhalten Tricks&Tipps im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend zusammen, Wir haben einen BPlan in Hessen aus 1966 der auf unserer Straßenseite nur 1 VG sowie eine GFZ von 0,5 und eine Talseitig...

  1. #1 Kennym, 12.07.2025 um 01:49 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 12.07.2025 um 01:55 Uhr
    Kennym

    Kennym

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    Guten Abend zusammen,

    Wir haben einen BPlan in Hessen aus 1966 der auf unserer Straßenseite nur 1 VG sowie eine GFZ von 0,5 und eine Talseitig max. Höhe von 4 - Bergseitig 6m voraussetzt. Die Häuser hinter uns und die Häuser auf der gegenüberliegenden Straßenseite haben jeweils 2 bzw. 3 Stockwerke mit 0,8GFZ.

    Aufgrund der Gegebenheiten, versinken wir gefühlt zwischen den großen Häusern. Dementsprechend wollten wir unser neues Haus von einem walmdach zu einem Satteldach ändern und um 1(0,5)Stockwerk aufstocken. Nun hatten wir eine Bauvoranfrage gestellt, mit den Fragen, ob wie die GFZ um 0,36 und die bergseitige höhe um 0,69cm erweitern dürfen.

    Dies wurde uns nun aus dem Grund, dass diese Freigabe "einen wesentlichen eingriff in die planungsrechtlichen Grundstrukturen" darstellen würde und dies das ortsbildprägende erscheinungsbild massiv beeinträchtigen würde abgelehnt.

    Für uns macht dass leider absolut keinen Sinn, weshalb wir gerne versuchen wollen, mit sämtlichen Tipps jnd Tricks das maximale rauszuholen um wenigstens etwas mehr Fläche zu generieren. Unser Architekt macht e sich einfach, er sieht keinen Ausweg außer es nach dem BPlan zu bauen. Nun wollten wir versuchen über dieses Forum ggf. ein paar Tipps zu bekommen, wie wir vllt doch die GFZ und die bergseitige höhe erweitern können.

    Vielen Dank vorab.
     
  2. Dimeto

    Dimeto

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    Du kannst gegen den Vorbescheid Rechtsmittel einlegen, Du kannst einen neuen Vorbescheid mit überarbeiteter Planung und verbesseter Argumentation einreichen oder Du versuchst den Bebauungsplan anzugreifen. Letzteres ist abgesehen von den hohen juristischen Hürden nur sinnvoll, wenn sich Dein Vorhaben nach § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung einfügt.

    Das Wenige, was Du hier preisgegeben hast, macht allerdings wenig Hoffnung auf Erfolg.
     
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  3. Pflunz

    Pflunz

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    Bei uns war das ähnlich, wir haben ein Grundstück von fünf erwischt, die im Gegensatz zu den anderen ~80 Grundstücken nur einstöckig (und damit laut Bebauungsplan auch wesentlich niedrigere Traufhöhe) bebaut werden durften. Der Grund war im Flächennutzungsplan genannt, und zwar um den Ausblick auf das leicht ansteigende Gebiet dahinter nicht zu verbauen und damit es sich gut ins Landschaftsbild einfügt. Auch Argumentationen wie dass das Haus direkt neben uns ein sehr hohes zweistöckiges Gebäude ist, und die anderen einstöckigen Gebäude aufgrund deren Größe deutlich höher sind als unseres wurde nicht akzeptiert.

    Wir hatten keinerlei Chance da etwas zu ändern und haben schließlich nach Bebauungsplan geplant und werden so auch bauen.

    Wenn euch so deutlich wie uns gesagt wurde, dass daran kein weg vorbei führt würde ich dir empfehlen damit Frieden zu schließen. Die Energie lieber in Dinge stecken die man auch wirklich ändern kann.
     
  4. Kriminelle

    Kriminelle

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    So etwas, also so ein Gefühl ist natürlich sehr subjektiv. Vielleicht auch für andere gar nicht nachvollziehbar. Ich mag es, wenn Straßenstriche recht gleich daher kommen. Ja, und meist gibt es diese Gründe, dass andere über einen schauen können, der Berg nicht gegensätzlich bebaut wird. Aus Urlauben her kenne ich solche Bergstraßen durch Dörfer, da schien mir immer alles logisch mit dem Berg oder mit dem Tal geplant.
    Ich persönlich kann es mir überhaupt nicht vorstellen, dass alles ringsherum übergroß zu sein scheint und ihr quasi die einzigen seid, die nur winzig bauen dürfen.
    Die starken Adjektive ändern nichts an der Situation.

    Um wieviel Qm geht es denn? Wie groß ist das Grundstück und wie groß wird das geplante Haus?
    Letztendlich muss auch alles bezahlbar bleiben und selbst will man auch nicht vor eine meterhohe Wand auf der Terrasse sitzen.
    4 und 6 Meter Traufhöhe sowie eine GFZ von 0,5 ist ja jetzt nicht gerade wenig….
     
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