Befreiung vom Bebauungsplan; Garage

Diskutiere Befreiung vom Bebauungsplan; Garage im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir planen den Bau eines Einfamilienhauses innerhalb eines Neubaugebiets mit (neu aufgestelltem) Bebauungsplan. Es handelt sich...

  1. smlo90

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    Hallo zusammen,

    wir planen den Bau eines Einfamilienhauses innerhalb eines Neubaugebiets mit (neu aufgestelltem) Bebauungsplan.
    Es handelt sich um zwei benachbarte Flurstücke, für die ursprünglich für eine Doppelhausbebauung vorgesehen war - siehe rote Umrandung im Bild unten. Da die Ortsgemeinde Probleme mit der Veräußerung der Baugrundstücke hatte, wurden die Flurstücke vereinigt und gemeinsam veräußert um ein (größeres) Einfamilienhaus zu ermöglichen.

    Der Bebauungsplan regelt für den Standort einer Garage Folgendes:
    "Nicht überdachte Stellplätze, Garagen und Carports können auf den Baugrundstücken sowohl innerhalb als auch außerhalb der Baufenster errichtet werden, jedoch lediglich bis maximal zur hinteren Baugrenze der Baugrundstücke (betrachtet von der maßgeblichen Erschließungsstraße; blaue Pfeile im Bild) bzw. deren seitlicher Verlängerung parallel zur maßgeblichen Erschließungsstraße. Zwischen Garagen/ Carports und der Straßenbegrenzungslinie ist ein Abstand von mindestens 5,00 m einzuhalten."

    Aufgrund der Topographie (Hangneigung) und dem Sonnenstand, bevorzugen wir die Erschließung entlang der anliegenden Durchgansstraße (gelber Pfeil) und einen alternativen Standort für die Garage (grün) außerhalb der Baugrenze. Der angrenzende Nachbar befürwortet unseren Plan.

    Nun die Ernüchterung nach einem Telefonat mit dem Bauamt. Entsprechend der Festsetzung wäre der Standort für die Garage nicht möglich. Einzig über einen Befreiungsantrag könnte wir das Vorhaben realisieren. Das Bauamt schließt eine Genehmigung allerdings kategorisch aus - dem Befreiungsantrag könnte nur aufgrund "besonderer Härte" zugestimmt werden. Für Argumente wie eine geringere Massenbewegung zum Höhenausgleich oder eine bessere Ausrichtung des Gartens war das Bauamt nicht empfänglich. Auch der Verweis auf Historie im Neubaugebiet (ursprünglich geplante Doppelhaushälften, nun Einfamilienhaus) brachte nichts.

    Wie gesagt, sind wir ziemlich ernüchtert und können nicht nachvollziehen, warum das Bauamt uns hier die Steine in den Weg legt.
    Welche Argumente, bzw. kreativen Lösungswege seht ihr erfahrenen Experten für den Umgang mit dem Bauamt?

    VG smlo90


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  2. simon84

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    Ich denke du brauchst mehr Argumente als “geh mir aus der Sonne”
     
  3. smlo90

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    1. Weniger Massenbewegung zur Nivellierung des Geländes - Garage könnte tiefer liegen als das Haupthaus -> günstiger
    2. Auch der nord-östlich angrenzende Nachbar freut sich, wenn wir uns nicht aufschütten und er mit seinem Garten "im Loch" sitzt
    3. Ausrichtung der Terrasse und des Gartens Richtung Süd-West, für uns passender

    Gegenargumente?

    Zählt das für ein Bauamt oder können die so etwas pauschal ablehnen? Wie könnte man vorgehen? Einen Architekt haben wir bisher nicht eingebunden, auf ein ewiges Tauziehen möchte ich dennoch verzichten.
     
  4. simon84

    simon84
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    Das sind rein finanziell vorteilhafte Argumente für euch aber doch kein Grund vom Plan abzuweichen.

    Ein Gelände muss doch auch gar nicht 100% eben sein, bepflanzte Böschung an der Grenze geht auch.

    Barrierefreier Zugang, kürzere Wege, Verbesserung der Entwässerung etc das wären evtl. Etwas das das Amt auch sieht. Aber eine besondere Härte sehe ich hier überhaupt nicht. Was soll die denn sein ?
     
    Fred Astair und Kriminelle gefällt das.
  5. smlo90

    smlo90

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    Eine besondere Härte sehe auch ich nicht - bräuchte es die überhaupt? Klar, es ginge auch innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplan.
    Dennoch wäre es für uns günstiger, wie auch für den Nachbarn und uns die bessere Nutzung des Grundstücks - letztlich win-win
    Zählt so etwas nichts? Oder warum hat ein Bauamt damit Probleme?
     
  6. Kriminelle

    Kriminelle

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    In diesem Fall: gar keine.
    Für ein Bauamt zählt das, wovon die Öffentlichkeit oder die Allgemeinheit einen Mehrwert hat.
    Deine eigenen Interessen, die sind schlicht egal. Denn wenn jeder eine Befreiung für seine eigenen Vorteile bekommen soll, braucht es keinen BPlan. Dann gibt es Sodom und Gomorra auf Ellenbogenniveau.

    Du hast doch genug Möglichleiten durch die Größe des Grundstückes, sogar mehr als andere. Insofern kann man logischerweise einiges an Argumenten ausschließen. Die Argumente von Dir betreffen nur Deine eigenen Vorteile.

    Eine besondere Härte wäre, wenn Du so knapp mit 350qm Grundstück noch zwei vom BPlan oder Stellplatzverordnung nötigen Stellplätze so ohne weiteres nicht hinbekommst, außer Du müsstest das Wohnhaus verkleinern auf eine Größe, die es unzumutbar macht, mit einer Familie von beispielsweise 5 Personen adäquate Wohnfläche zu generieren.

    Ein BPlan und eine Stadtplanung hat meist Gründe (gut, wollen wir mal von indiskutablen Ausnahmen absehen). Aber hier wäre zB gewollt, dass man zwischen den Hausreihen eine Gartenflucht erwirken möchte, von Dir die nordöstliche Seite, vom Nordostnachbarn die südwestliche. Diese Gartenflucht erstreckt sich über weiter WAs (südöstlich).
    Die Zuwegung über die Sackgasse hat den Vorteil, dass man in der Straße, wo Du Deine Anfahrt nicht bekommst, Parkflächen und Bäume generieren kann. Diese Planung steht schon seit einigen Jahren und hat bei meinem Verständnis eine Struktur, Logik und ästhetischen Sinn.
     
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