Grundstücksgrenze überbaut... mal anders

Diskutiere Grundstücksgrenze überbaut... mal anders im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich konnte leider kein ähnliches Thema finden, daher eröffne ich mal ein neues. Man liest ja immer wieder über Streitigkeiten an der Grenze....

  1. melli89

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    Ich konnte leider kein ähnliches Thema finden, daher eröffne ich mal ein neues.

    Man liest ja immer wieder über Streitigkeiten an der Grenze. Manchmal geht es um jeden Zentimeter... Mal geht es um die Hecke, mal ist der Zaun das Problem.

    Ich habe bald einen Besichtigungstermin für eine Immobilie mit Grundstück.
    Beim sichten der Unterlagen fiel mir auf, dass die angegebene Grundstücksgröße nicht zur Flurkarte passt. Einige Telefonate später war ich dann schlauer, die fehlenden m2 wurden gefunden. Allerdings steht fast das komplette Nachbarhaus darauf und deren Garten gehört fast auch komplett dazu. Anscheinend hat sich da mal jemand mächtig vermessen.
    Was macht man in so einem Fall? Wir reden hier von ca 300m2...
    Die Nachbarn trifft offensichtlich keine Schuld, die dachten den Behörden passieren keine Fehler.
     
  2. Kriminelle

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    Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. 300qm sieht man. Zeig mal die Flurkarte und den Lageplan und werde definierter: wieviel soll das Grundstück sein, und wo liegt das zweite Haus? Ein Flurstück ist .kein. Grundstück. Ggf teilen sich zwei Grundstücke ein Flurstück?
     
  3. melli89

    melli89

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    Auf dem Bild sieht man die Grenzen, die Linie zwischen den Gebäuden ist dort aber eben falsch drin.
     

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  4. melli89

    melli89

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    Die Grün markierte Fläche gehört eigentlich noch mit zu dem oberen Haus
     
  5. Kriminelle

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    Nicht Deine Kritzeleien sind relevant. Die offiziellen.
    Bitte alles zusammensammeln und dann mit den Angaben neu posten.
     
  6. melli89

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    Ich möchte ungern zu sehr ins Detail gehen, da das gerade alles geprüft wird. Aber das rot markierte Grundstück steht zum Verkauf, diese Linien habe ich nicht gezogen. Laut Grundbuch sollen es ca. 1000m2 sein. Laut Katasteteramt am Monitor nachgemessen, sind es ca. 700m2
    In einem alten Plan von 1950, der dem Katasteramt vorliegt ist die Grundstücksgrenze dort wo ich sie eingezeichnet habe. Und damit kommt man auch wieder auf die 1000m2 die im Grundbuch stehen
     
  7. melli89

    melli89

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    Hier nochmal eine andere Ansicht
     

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  8. simon84

    simon84
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    Und wo ist das Problem für dich als Kaufinteressent ?

    30% weniger zahlen und vom Verkäufer noch ne Grenz Wiederherstellung und Teilung bekommen ist doch super !

    jetzt ist doch der ideale Zeitpunkt das zu bereinigen und die 700qm reichen doch bestimmt auch

    wie der Verkäufer das mit den Nachbarn regelt ist doch nicht euer Problem
     
  9. melli89

    melli89

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    Naja, die Größe des Grundstücks war eigentlich das schöne an der ganzen Geschichte. Sicherlich kann man das Grundstück jetzt dort teilen wo ohnehin schon die Grenzen verlaufen. Aber abgesehen davon schränkt das ja auch die zukünftige Bebauung nicht ganz unerheblich ein. Das Verhältnis von unbebauter Fläche zur bebauten stimmt dann ja auch nicht mehr.
     
  10. simon84

    simon84
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    das sind doch Luxus Probleme bei 700qm und dem Riesen Bunker der bereits drauf steht.

    Natürlich kann man sich unter Anbetracht der Gesamtsituation auch mal mit dem Bauamt auseinandersetzen um Bestandschutz für die aktuelle Bebauung was GRZ/GFZ angeht zu besprechen, falls geteilt würde. Besonders weitere Baumaßnahmen wie Wege, carports, Garagen, Terrassen etc berücksichtigen


    Dann halt nicht kaufen !

    was ist die Alternative ? Nachbarhaus mit kaufen und abreißen ?

    das ist halt eine Problem Immobilie
    Der eine sieht Chancen (bei der Verhandlung) der andere Risiken

    entscheiden muss jeder selbst

    hausnummer 13 und 13a sind ja an sich schon ein Hinweis
    Gut dass ihr näher recherchiert habt
     
  11. melli89

    melli89

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    Der Riesen Bunker besteht zu einem Großteil aus Stallgebäude und Scheune. So viel Luxus ist da nicht, es gibt auch keine nennenswerten gepflasterten Flächen wie Parklätze oder Terrassen.
    Habe gerade gelesen, dass Grundstücke teilweise nicht mal teilbar sind weil sie die dann den Bauvorschriften nicht mehr entsprechen. Bin gespannt auf die Rückmeldung des Katasteramtes.
     
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