B-Plan: Dachagaube ist "allgemein" unzulässig. Wie man damit umgeht?

Diskutiere B-Plan: Dachagaube ist "allgemein" unzulässig. Wie man damit umgeht? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, Ich habe vor kurzem ein Haus (BJ 1983, BW) gekauft. Das Haus hat ein bewohnbares DG mit einem vorhandenen kleinen Badezimmer....

  1. IPM85

    IPM85

    Dabei seit:
    02.03.2025
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroingenieur
    Ort:
    Landkreis Göppingen
    Hallo Zusammen,

    Ich habe vor kurzem ein Haus (BJ 1983, BW) gekauft. Das Haus hat ein bewohnbares DG mit einem vorhandenen kleinen Badezimmer.
    Dieses Badezimmer befindet sich unter der Dachschräge und ist besonders für große Menschen wie mich (2 m) ungünstig gelegen. Es ist nicht optimal, insbesondere die Dusche.

    Ich plane, diese Badezimmer zu renovieren und zu vergrößern nach mitte des DG, um die Situation zu verbessern. Natürlich wäre eine Dachgaube (3.6x1.5m ca.) ODER ein sonder "gaubenartigen" Dachfenster mit Aufkeilrahmen (Velux Panorma oder Raum) sehr hilfreich, um die verfügbare Höhe zu erhöhen.

    Ich habe mich an die örtliche Bauamt mit meiner Dachgaube/sonder Dachfenster Planskizze kontaktiert und die Antwort lautet: Im örtlichen B-Plan aus 1978 (ist eine scan-Version, schwer zu lesen) steht, wörtlich:
    Dachaufbauten sind allgemein unzulässig.
    Das war's.

    Er schrieb: Dachgaube sind allgemein leider nicht zulässig. Aber gaubenartigen Dachfenster als Dachöffnungen möglicherweise laut § 50 LBO ausgenommen sind. Er empfiehlt mir, das zuständige Bauamt des Landkreis anzurufen und diese Thema zu klären (was mich auch etwas überrascht).

    Zwei wichtige Punkte für mich:
    a) Das Wort „allgemein“ erscheint mir nicht überzeugend. Warum gibt es kein klares JA oder NEIN?
    b) Im Bereich des B-Plans (z.B. ca. 50 und 100 m links und rechts von meinem Haus) gibt es Häuser mit Dachgaube bis 6m Breite. Ich frage mich nur, wie das möglich ist.

    Bevor ich mich bei das zweite Bauamt melden, möchte ich besser verstehen, wie ich vorgehen muss, um den Erfolg positiver Rückmeldungen zu maximieren.

    Meine Frage:
    1) Ich habe aus einem anderen Beitrag verstanden, dass man einen begründeten Ausnahmeantrag stellen kann.
    B-Plan lässt Gaube nicht zu. Ausnahmegenehmigung nur partiell erteilt.
    Wie läuft das Verfahren Ihrer Erfahrung nach ab? Natürlich wäre die Tatsache, dass es im vom B-Plan betroffenen Gebiet auch Häuser mit Dachgauben gibt, ein starkes Argument für die Diskussion mit der Bauamt. Andererseits möchte ich Nachbarn, die ich gar nicht kenne, nicht in Schwierigkeiten bringen, wenn etwas „baugenehmigungsfrei“ gemacht wird.

    2) Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die besagen, dass ein Dachfenster mit Aufkeilrahmen keine Dachaufbauten darstellt und somit zulässig ist?
    Velux gibt an, dass die Dachfenster Modelle Panorama und Raum allgemein von der Baugenehmigung ausgenommen sind, da sie 60 cm nicht überschreiten.

    3) Wäre eine PV-Anlage auch nicht generell zulässig weil es auch eine "Dachaufbauten" sollte oder nicht (natürlich haben viele Häuser, auch das neben meinem, eine PV-Anlage)?

    Vielen Dank.
     
  2. 11ant

    11ant

    Dabei seit:
    28.02.2017
    Beiträge:
    2.294
    Zustimmungen:
    1.358
    Beruf:
    Bauherrenberater
    Ort:
    RLP Nord
    Benutzertitelzusatz:
    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    a) das Wort "allgemein" ist doch ein klares "nein": es bedeutet "ohne Ausnahmen" nicht zulässig.
    b) wenn diese Beispielobjekte im Geltungsbereich desselben Bebauungsplanes liegen, sind offenbar Befreiungen möglich.
    Wo allerdings das Bauamt die Grenze zwischen einem Aufkeilrahmen und einer Gaube zöge, darüber schweigt meine Glaskugel.
     
    simon84 und IPM85 gefällt das.
  3. IPM85

    IPM85

    Dabei seit:
    02.03.2025
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroingenieur
    Ort:
    Landkreis Göppingen
    Danke für die Erklärung.
    Ja, ich frage mich nur, wie das funktioniert. Im B-Plan steht das punkt...aber mehrere Häuser im betroffenen Gebiet haben Dachgauben … es kann nicht sein, dass alle ohne Baugenehmigung gebaut wurden. Völlig unglaublich...

    Könnte auch sein, dass der neue Leiter des Bauamts, der mir geantwortet hat, seine Rolle erst vor kurzem übernommen und er kennt möglicherweise nicht die „beste Vorgehensweise“ in diesem Szenario, wie ist der Vorgänger damit umgegangen. Es gibt das Gesetz und es gibt das Vernünftige.
     
  4. nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.107
    Zustimmungen:
    2.831
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Nein, es gibt das Gesetz und es gibt illegale Schwarzbauten oder Bestechung. „Das Vernünftige“ spielt wie so oft in D keine Rolle, wenn es (unvernünftige) Gesetze und Vorgaben ging.
     
  5. Oehmi

    Oehmi

    Dabei seit:
    23.02.2023
    Beiträge:
    1.145
    Zustimmungen:
    518
    Beruf:
    Diplom-Kümmerer
    Ort:
    Niedersachsen
    Das einfachste wäre, die Nachbarschaft mal zu interviewen.
    Oder eben dem Verweis des örtlichen Bauamtes folgen und beim Landkreis fragen.
     
  6. Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.222
    Zustimmungen:
    1.681
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    In welcher Form hast Du denn was für eine Gaube angefragt?
    Da Du eh eine Baugenehmigung brauchst, würde ich dafür einen Architekten beauftragen, der das örtliche Bauamt kennt und weiß, wie man mit den Ämtern umgeht.
     
  7. simon84

    simon84
    Moderator

    Dabei seit:
    11.11.2012
    Beiträge:
    22.697
    Zustimmungen:
    6.590
    Beruf:
    Schrauber
    Ort:
    Muenchen
    Ich würde eher mal die Nachbarn die gauben haben fragen …
     
Thema:

B-Plan: Dachagaube ist "allgemein" unzulässig. Wie man damit umgeht?

Die Seite wird geladen...

B-Plan: Dachagaube ist "allgemein" unzulässig. Wie man damit umgeht? - Ähnliche Themen

  1. Sanierung/Neuaufteilung im Rahmen des B-Plan, Möglichkeiten? Alternativen? Ansprechpartner?

    Sanierung/Neuaufteilung im Rahmen des B-Plan, Möglichkeiten? Alternativen? Ansprechpartner?: Liebes Forum, nachdem ich schon viel gelesen und gelernt habe, jetzt die Anmeldung und der erste Post von mir. Also ein herzliches Hallo in die...
  2. Mehrparteienhaus bauen vor Renteneintritt - Plan realistisch?

    Mehrparteienhaus bauen vor Renteneintritt - Plan realistisch?: Hallo zusammen, ich befinde mich aktuell in folgender Situation: Ich bin 61 Jahre alt, verdiene 4.200 Euro Netto im Monat und plane in 2 Jahren...
  3. Online-Tool um (Walm-) Dach planen zu können

    Online-Tool um (Walm-) Dach planen zu können: Hallo Zusammen, wir stehen am Anfang unserer Hausplanung und uns gefällt ein Walmdach. Im B-Plan (eines Wochenendgebietes) sind nur 75 m2...
  4. Probleme mit dem Planer - Wie Vertrag beenden?

    Probleme mit dem Planer - Wie Vertrag beenden?: Liebes Forum, da sich hier ja viele verdiente Planer und Architekten finden, hoffe ich, einen Rat zu bekommen. Wir haben einen Planer (Statiker)...
  5. Wanddurchbruch für Tür im Keller in 11,5er Wand (Pläne und Fotos vorhanden)

    Wanddurchbruch für Tür im Keller in 11,5er Wand (Pläne und Fotos vorhanden): Hallo liebe Experten, ich bin neu hier, mein Name ist Matthias und ich bin 37 Jahre alt. Wir haben gerade eine Doppelhaushälfte aus dem Jahr 1992...