Flachdach undicht, aber Wände trocken ?? Keine Antwort

Diskutiere Flachdach undicht, aber Wände trocken ?? Keine Antwort im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Seniorenheim paßt wir sind ja auch beide ende 50 aber bis auf einen jungen Mann die jüngsten. Naja , aber diese Leute haben noch den Zaster,...

  1. Karl Neumann

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    Seniorenheim paßt
    wir sind ja auch beide ende 50 aber bis auf einen jungen Mann die jüngsten.
    Naja , aber diese Leute haben noch den Zaster, deswegen wäre es schon klasse , wenn es auf deren Kosten geht. Hier leben mehr Mieter als Eigentümer.
    Der neben uns meinte , ihm wird vorgeworfen er lüftet nicht ausreichend ( Klassiker ) .
    hab ihm gesagt das das Dach abgesoffen ist, er solle doch bitte den Bericht vom Dachdecker anfordern. Wäre ja ein träumchen , wenn DAS funktioniert.
    Alles wartet und Ignoriert. Den HIMMEL SEI DANK , das es wohl nur nebenan reinläuft. Treppenhaus ist leider sichtbar trocken.

    Können da die Lichter ausgehen ? also hihi, ich meine würde die Feuchte auch Stromleitungen beschädigen ?
    Das Flachdach ist bestimmt schon lange undicht. Nur man merkt es halt nicht gleich.
     
  2. Karl Neumann

    Karl Neumann

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    Schreib doch mal die HV an und bitte im Namen aller Eigentümer um eine Information über den Zustand des Daches. Die WEG ist doch sowieso verpflichtet halbjährliche (naja mindestens jährliche) Kontrollen des Daches und der Dachentwässerung im Rahmen eines Wartungsvertrages durchführen zu lassen. Gibt es da evtl. mal ein Protokoll über den Zustand des Daches, notwendige Reparaturen und die abgeschätzte Restnutzungsdauer?

    vor rund 25 Jahren war mal ein Dachdecker oben ( laut alte WEG Protokolle ) und hat Probebohrungen gemacht.
    naja jetzt 45 Jahre alt ist meiner Meinung nach logisch das es mal durch ist.

    Mir ist noch eingefallen, ist das nicht auch Solar Pflicht ????
    Baden Württemberg wir wohnen nähe Nürtingen .
     
  3. #63 BaUT, 29.07.2025 um 11:34 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 29.07.2025 um 12:45 Uhr
    BaUT

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    Unabhängig von einer eventuellen "Solarpflicht bei Dachsanierung" könntest du ja ein Balkonkraftwerk aufs Dach stellen und in deine Balkonsteckdose einspeisen. Wenn ihr noch alte Ferrariszähler habt, dann "lohnt" sich das so richtig.

    Frage mich immer, wie das bei WEG mit der Solarpflicht fürs Dach praktisch umgesetzt werden soll. Ist die WEG dann kommerzieller Einspeiser? Was passiert mit diesem finanziellen Ertrag?
     
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  4. ToTi

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    Ganz oft ist das Problem, wenn die Wohnungen nicht von den Eigentümer bewohnt werden, dass es denen meistens total egal ist. Die schauen zuerst mal auf die Mieteinnahmen. Wenn dann eine größer Maßnahme fällig wird, sind die meisten dann schwer am schlucken, weil dann in 99% eine Sonderumlage gemacht werden muss. Das scheuen die meisten und schauen lieber weg, getreu dem Motto: Nach mir die Sinflut.
    Bei einer Dachfläche von ca 160m2 kommen kommen auf die WEG Kosten in Höhe von ca 80.000€ netto plus einer PV-Anlage, die in BaWü Pflicht ist. Bei einer Belegungspflicht von 2/3 der Dachfläche, sind das ca 100m2, ergibt eine Leistung von ca 10kWp. Das sind dann nochmal so um 15000€. Wenn ich aber das so heraus höre, dann wird an dem Haus nichts gemacht, außer die Katastrophe ist eingetreten. Ich schätze mal, dass der Zählerschrank auch nicht mehr der Norm entspricht und da werden auch gerne mal 4000 - 6000€ fällig. 100.000€, darauf könnt ihr euch getrost gefasst machen. Wenn man Sanierungen oder Reparaturen aufschiebt, wird es am Ende immer teurer. So was nennt sich Sanierungsstau.
     
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    ToTi@. danke für die Kosteneinschätzung. Der ältere Dachdecker meinte zu uns , SO wie das jetzt ist ist es OHNE Notabläufe nicht zulässig.
    Unseren Nachbarn haben wir heute mittag erneut gesehen, er sagte sein Vermieter meinte wir hätten einen K...ll das Dache wäre in Ordnung , und
    es war Ende März einer oben und hätte es überprüft.

    DAS ist unsere WEG
    nur nix zahlen. Leider ist der Fleck trotz den Starkregens bei ihm weiter klein geblieben. Das soll man verstehen. Vielleicht haben sie es doch geflickt.

    Ja der Zählerschrank ist an der Wand dran und so aus Blech.
    Ich meine da war mal die Rede das das anders gemacht werden muss. Es war mal eine Behörde ?? im Haus. -aber VOR unserer zeit.
     
  6. ToTi

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    Wenn Ende März ein Dachdecker oben war, dann kann ja die HV dir sagen, wer das war, oder der Nachbar. Den dann anrufen und fragen wie seine Einschätzung des Daches ist und ob er eine Dachöffnung gemacht hat um den Dachaufbau zu prüfen. Wenn er diesen nicht gemacht hat, wisst ihr so gut wie überhaupt nichts.
    Notfalls 200 € investieren und selbst einen Dachdecker beauftragen, der eine Probeöffnung macht. Ich weiß nur nicht in wie weit das OK ist, da das Dach Gemeinschaftseigentum ist und man da nicht so einfach irgendwas machen darf.
     
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  7. BaUT

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    Der Fleck beim Nachbarn kann tatsächlich auch ein Tauwasserfleck aus der Winterzeit sein. Solche 3D-Wärmebrücken waren zur Bauzeit des Objektes nur lausig gedämmt und unterschritten dann bei winterlichen Außentemperaturen sogar das Taupunktkriterium.
    Also hör endlich auf hier rumzuschwafeln. Wenn keine echte Not besteht und wirklich signifikante Wasserschäden auftreten, dann wartet doch einfach noch 10 Jahre.

    Oder lass dich zum WEG-Beirat wählen, dann ist Schluss mit Stammtischgelaber und du darfst dich selbst um alles kümmern.
     
  8. Karl Neumann

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    Toti@ ich weiß das er Ende März und Juni oben war.
    Es wäre zu einfach, wenn heutzutage nicht alles unter einer Decke stecken würde
    Das einfachste wäre , man lässt sich das Ergebnis vom Juni geben… wäre da nicht die moderne Methode des 21. Jahrhundert:Schweigen , raushalten , ignorieren, blöd Stellen …….
    Habe gestern zu unserem Nachbarn gesagt , normal hätte man das Stück Styropor fotografieren und die Info vom Dachabsaufen sich schriftlich geben lassen.
    Aber es hätte auch sein können wir wären nicht da gewesen
    Das wäre der WEG Schafherde am liebsten.
    Sein Vermieter meinte ja ich hab ein an der Waffel . Naja er ist Anfang 80 da rechnet sich die Miete nicht mehr mit dem Schaden
     
  9. Karl Neumann

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    Du könntest einMiteigentümer sein
    Gut das es bei uns noch trocken an der Decke ist .
     
  10. Karl Neumann

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    Toti@ März und Juni war es die selbe Firma. Er konnte nur drüber Latschen . Und Juni als unser Balkon abgedichtet wurde ( mit Triflex)
    War es der selbe wie schon beschrieben oben.
    Die sind nach dem Abdichten auf das Dach.
    Ich war sogar wie beschrieben anwesend .
    Warten wir mal die nächsten Regen ab
     
  11. BaUT

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    Dann hättet ihr Schlafnasen längst einen funktionierenden WEG-Beirat und damit einen fachkundigen Ansprechpartner für die Gebäudeinstandhaltung.
     
  12. Karl Neumann

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    Die Schlafnasen sind alle dagegen.
    So schlau waren wir schon. Der HV hat auch Rückhalt. Nähere Details erspar ich mir.
    Deswegen wäre es endlich endlich mal gerecht, wenn endlich mal eine andere Partei mit etwas betroffen wäre .
    Naja warten wir mal ab , vielleicht haben die auf dem Dach doch was geflickt , wer weiß das schon.
    Der starke Regen vor 3 Tagen lässt komischerweise keine Feuchte mehr durch .
     
  13. BaUT

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    ...und die Wasserflecken kommen beim Nachbarn dann erst ab November wieder.
     
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  14. Karl Neumann

    Karl Neumann

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    :bau_1:So lange ? Ich werde berichten
     
  15. SIL

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    Das liegt an der Größe PV und WEG Größe.
    Das kommt darauf an wie die gesamte Technik aufgebaut ist , vereinfacht wird das ganze bilanziert und kommt halt den Eigentümern zu Gute , ferner ist natürlich Grundlagenurkunde und not.KV entscheidend , wir hatten kürzlich ein Projekt vorrangig geht der Ertrag in das Gewerbe welches im EG und 1.OG untergebracht ist , falls was über bleibt geht es dann an alle ( belegt sind ca 750m² Dachfläche mit PV )
     
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