Zementestrich schlecht gemischt?

Diskutiere Zementestrich schlecht gemischt? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; ich spreche von den Prüfpflichten des Parkettleger der prüfen muss ob der Estrich alle Voraussetzungen erfüllt das er Bodenbelag mängelfrei...

  1. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Das ist ja auch richtig, Du hast es aber bisher Abnahme genannt, nur darum ging es mir.

    Für Baulaien, die hier nach Hilfe suchen ist es wichtig, dass man die richtigen Fachausdrücke benutzt, da diese sonst ganz schnell auch mal Mist bauen oder sich auf vermeintlichen Expertenrat verlassen.
     
  2. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Und nochmal. Bei der förmlichen Abnahme schaut man nicht nur mal kurz drauf, sondern man prüft ALLES.
     
  3. McHanni

    McHanni

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    Und wie soll das in der Praxis funktionieren. Bad ist fertig Endabnahme, Fliesen abklopfen um zu sehen ob die Abdichtung vorhanden ist. Wasserleitungen aufklopfen um Dichtigkeitsprüfung zu machen? Lieber Kunde herzlichen Glückwunsch wir konnten keinen Mangel feststellen. So nach dem Motto Operation geglückt Patient tot.
     
  4. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Begegnet Dir kein Bauleiter unterwegs? Gerade das Beispiel Bad ist doch gut.

    Natürlich mache ich da eine Teilabnahme der Abdichtung bevor die Fliesen draufkommen. Es gibt genügend Urteile, wo die Bauleitung eine Mitschuld wegen nicht ausreichender Bauüberwachung bekommen hat.

    Abdichtungen sind nach allgemeiner Rechtssprechung besonders überwachungspflichtige Bauteile.

    Lph 8-9 Überwachungspflichten - Baurecht für Architekten: Urteile, Rechtsprechung im Bauwesen | BauNetz.de

    Wenn der Bauleiter natürlich nur 1x im Monat die Baustelle sieht, dann ist klar, woher Deine Erfahrung kommt.

    Muss jeder Bauleiter für sich entscheiden, wie genau er arbeitet und jeder Bauherr auch, was er bereit ist, für Qualitätskontrolle auszugeben.

    Ich kann immer nur die HOAI als Vertragsgrundlage empfehlen.
     
  5. simon84

    simon84
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    Dann hat er den Titel Bauleiter nur auf dem Papier und die Tätigkeit beschränkt sich eher auf abstempeln und unterschreiben
     
  6. TempusBauherr

    TempusBauherr

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    Also es kam mittlerweile raus, das der Estrich überall 1 cm zu dick eingebaut wurde. Das hatten wir so nicht vereinbart. Meterriss wurde vom Estrichleger selbst mittels Rotationslaser angezeichnet, an diesen hat er sich nicht gehalten.

    Man wird jetzt wohl im Wohnzimmer einen dünneren Boden legen müssen, als den ursprünglich geplanten Parkett mit einer Stärke von 13,50 mm, da sonst die Terrassentüren schleifen werden.

    Kann man hier einen Mangel geltend machen oder ist das dann auch noch innerhalb der DIN?
     
  7. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Schwierig, weil noch in der Toleranz der DIN 18202 Tabelle 1.

    Alle Innentüren werden doch jetzt auch nicht passen bzw. nur noch als Sondermaß.

    Warum legt der Estrichleger den Meterriss an?
     
  8. McHanni

    McHanni

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    Es stellt insofern einen Mangel dar, das entweder der Meterriss falsch gesetzt wurde, oder man sich nicht an den Meterriss gehalten hat. Bzw. wenn Meterriss richtig gesetzt und eingehalten wurde, liegt ein Planungsfehler vor, wenn die Toleranzen eingehalten wurden, trotzdem die angrenzenden Gewerke nicht funktionieren.
    Wenn ein 13,5mm starker Parkett in der Planung vorgesehen war, und dieser jetzt nicht mehr geht weil dann zu wenig Bodenluft zwischen Balkontür und Parkett ist, stellt dies einen Mangel dar. Ob Estrichleger, Planungsausführender, oder unter Umstände auch der AG durch fehlende Informationsfluss kann nur vor Ort geklärt werden.

    Prinzipiell kann ein Estrich abgeschliffen bzw abgefräst werden, solange seine Mindestdicke nicht unterschrittet wird. Der AG hat ja geschrieben der Estrich wurde 1cm stärker als vereinbart eingebracht, Muss halt geklärt werden ob der cm durch mehr Estrich oder mehr Dämmung entstanden ist. Zu Bedenken ist auch das sich die Trocknungszeit eines Estrich der 1cm stärker ist sich deutlich verlängert.
     
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  9. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Der schlaue Estrichleger lässt sich das runterschleifen bezahlen…:)

    Man könnte auch überlegen ob man nur 2-3m2 vor der betreffenden Tür runterschleift. Wenn man das innerhalb der Toleranz der DIN 18202 Tabelle 3 macht, dann wäre ja alles ok.
     
  10. TempusBauherr

    TempusBauherr

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    Ich wollte noch kurz Rückmeldung geben.
    Unser Estrichleger hat sich das ganze angesehen.

    Der Estrich wird vom Estrichleger vor den Türen großflächiger geschleift/gefräst damit wir unseren ursprünglichen Boden verlegen lassen können. Wird an der höchsten Stelle wohl so rund 4 mm geschliffen.
    Der Estrich ist meiner Meinung überall rund 1 cm zu hoch eingebaut. Der Estrichleger beruft sich jedoch darauf, das er sich an den Türstöcken orientiert hat und von da ausgehend seinen Meterriss für den Estrich gesetzt hat.(Innentüren wurden bereits rausgemessen, ursprünglich geplante Türen passen auch). Seine Begründung war, das er sich an den Türstöcken orientiert hat und deshalb auch seinen eigen gesetzten Meterriss verletzt hat. Nach seiner Aussage achtet er nicht darauf, das der Treppenanschluss passt.

    Den Meterriss musste wohl der Estrichleger setzen, weil es die Rohbauer zwar getan hatten, dieser jedoch überputzt wurde. Der Estrichleger hat jedoch bei mir keine Bedenken angemeldet. Naja.

    Der Treppenanschluss wird hinhauen indem man einfach alle Treppenstufen gleichmäßig um 1 cm erhöht.

    Grobe Fehlstellen welche nicht in der normgerechten Toleranz liegen wird er ebenfalls nachbessern und spachteln.

    Letztendlich kann und muss ich mit der Lösung leben. Andererseits müsste man sonst entweder den Estrich entfernen oder überall um 1 cm schleifen.
     
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