Putzschaden an Fassade – Antwort vom Bauträger ausreichend?

Diskutiere Putzschaden an Fassade – Antwort vom Bauträger ausreichend? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich wende mich an euch als Gemeinschaft von Bauexperten und erfahrenen Bauherren, weil wir als Eigentümergemeinschaft (WEG)...

  1. Blaexe

    Blaexe

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    Hallo zusammen,

    ich wende mich an euch als Gemeinschaft von Bauexperten und erfahrenen Bauherren, weil wir als Eigentümergemeinschaft (WEG) gerade etwas unsicher sind.

    Die Situation: Bei unserem Neubau (ca. 4,5 Jahre alt) bröckelt an der Fassade der Putz um zwei Rohrdurchführungen (Strangenlüftung) herum ab (siehe Foto). Eine dritte, baugleiche Durchführung sieht noch gut aus. Den Schaden haben wir im Januar entdeckt und gemeldet. So langsam kommt bei uns natürlich das Ende der 5-jährigen Gewährleistung in Sicht, weshalb wir die Sache ordentlich geklärt haben wollen.

    Der Bauträger hat die Ursache auch schon benannt (allerdings Ferndiagnose: fehlende Trennung zwischen Kunststoffrohr und Putz) und uns auf unsere Fragen zur Sanierung schriftlich geantwortet. Allerdings kommen uns die Antworten etwas vage vor.

    Unsere Frage: Wie wird die Sanierung genau ablaufen?

    Antwort Bauträger:
    Der schadhafte Putz wird entfernt und die Gegebenheit vor Ort genau von mir geprüft. Danach lege ich die notwendigen Arbeitsschritte zusammen mit dem Handwerker fest. Im Moment gehe ich davon aus, dass dann die fehlende Trennung angebracht wird und der Putz wieder neu aufgetragen wird, die Schadstelle ausgebessert wird. Dazu gehört auch das Angleichen an den Altputz. Ein farblicher Unterschied zwischen Alt und Neu wird sich durch die Bewitterung schnell angleichen.

    Unsere Frage: Werden etwaige Folgeschäden wie Feuchtigkeit geprüft?

    Antwort Bauträger: Wenn ich vor Ort bin, werde ich das ganze Objekt in Augenschein nehmen und auf Folgeschäden prüfen und ggf Abhilfe schaffen. Aber ich gehe davon aus, dass es keine weiteren Folgeschäden gibt. In der Regel sind es nur wenige Tropfen, die dann das System hinterlaufen. Diese diffundieren dann mit der Zeit aus, da unser System diffusionsoffen ist.

    Unsere Frage: Wird die dritte, noch intakte Rohrdurchführung präventiv saniert?

    Antwort Bauträger: Auch da werde ich prüfen und ggf weitere Maßnahmen einleiten.

    1. Was haltet ihr von diesen Antworten? Ist das eine solide Basis für eine Reparatur oder sind das nur leere Floskeln, um sich nicht festlegen zu müssen?

    2. Besonders die Aussage zur Feuchtigkeit ("nur wenige Tropfen", "diffundiert wieder aus") macht mich stutzig. Die Stellen sind seit dem Winter offen und es hat oft stark geregnet. Ist diese Aussage realistisch?

    3. Wie würde für euch eine wirklich fachgerechte Sanierung aussehen? Worauf müssten wir achten, wenn die Handwerker kommen?

    4. Was ist mit der dritten Stelle? Auf "prüfen und ggf." wollen wir uns nicht verlassen. Ist es üblich, so etwas präventiv zu sanieren, wenn der Fehler systematisch ist?
    Wir sind für jeden Tipp und jede Einschätzung dankbar. Wir haben auch über ein selbstständiges Beweisverfahren nachgedacht aber wenn möglich wollen wir das natürlich vermeiden.

    Vielen Dank schon mal und beste Grüße.
     

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  2. Fabian Weber

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    Hier ist doch mehr im Argen. Ich würde mal prüfen, ob das Gewebe überhaupt im oberen Drittel des Putzes liegt.
     
  3. Blaexe

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    Danke für den Hinweis. Habe mal recherchiert was das bedeuten könnte. Anbei Bilder von einem abgebröckelten Putzstück und der Vollständigkeit halber mal noch ein Bild von der anderen Verrohrung. Lassen sich daraus weitere Schlüsse ziehen?
     

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  4. ToTi

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    Ich habe keine Ahnung von Putz, aber das sieht mir nicht nach einer Kleinigkeit aus und mit etwas anputzen ist das nicht gemacht. Da würde ich mir mal einen guten Stuckateur als neutrale Person zu Rate ziehen und das begutachten lassen. Wenn der "Hilfe" ruft und wegrennt, dann einen Gutachter herholen und das Gutachten dem Bauträger als Mängelliste vorlegen. Dies sollte aber noch vor Ablauf der Gewährleistung erfolgen. Die Mängel sollte er dann beheben. Wenn er das nicht einsieht, dann bleibt dir nur der Weg zum Anwalt der ein Beweissicherungsverfahren einleitet.
     
  5. Kriminelle

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    Natürlich sind das „Floskeln“ bzw. Sätze, die man verwendet, wenn man sich das vor Ort noch nicht angeschaut hat.
    Mehr kannst Du als Antwort meiner Meinung erst einmal nicht erwarten. Jegliche Versprechungen, „es wäre dies und das und wir machen“ wäre falsch.
    Also: völlig akzeptabel, seine Antwort, denn alles andere wäre Glaskugelwissen.

    Lass ihn das erstmal machen, was er sagt: vor Ort Freilegen, in Augenschein nehmen, Begutachten, auf Folgeschäden überprüfen, Entscheidungen mit dem Handwerker treffen, ggf. weitere Maßnahmen treffen.
     
  6. Blaexe

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    Die Sache ist: Der Bauträger hatte 7 Monate Zeit es sich vor Ort anzuschauen und wurde auch dazu aufgefordert. Hat er nicht getan, stattdessen immer auf seinen Subunternehmer verwiesen der aktuell keine Zeit hat (bzw ganz konkret: Mittlerweile ist das ein 1-Mann Betrieb, der Chef ist Ü70 und hatte gerade eine Knie-OP...) Unsere Gewährleistung läuft in 3 Monaten ab.

    Wir müssen uns jetzt entscheiden ob wir anwaltlich vorgehen, dann ist die Sanierung "auf dem kleinen Dienstweg" aber auch Geschichte. Das Nachbarhaus vom gleichen Bauträger hat ein Beweisverfahren hinter sich. Hat Jahre gedauert und ab Beginn hieß es dann "ab jetzt Kommunikation ausschließlich über den Anwalt."
     
  7. Kriminelle

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    Die sollte bei dem Datum der Mängelrüge stoppen, allerdings dürft ihr das Formelle nicht brechen. In einer Mängelrüge setzt man eine Frist, wenn die verstreicht, dann muss man weiter handeln. Das habt ihr nicht getan. Nehmt Euch deshalb einen Anwalt.

    Und im orangenen musst du die ähnliche Antwort nicht beantworten. Aus der Erfahrung wirst Du spätestens heute Abend in einem Forum schwimmen und die Antworten entsprechend nicht mehr bedienen können.
     
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