Preisabschlag Haus bei fehlender Genehmigung

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  1. MeisterBauer

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    Hallo zusammen,

    Wir haben ein Haus gefunden, dass uns sehr gut gefällt. Ein unabhängiger Gutachter hat nach Sachwertverfahren des reinen Hauswert auf ca. 360.000 Euro Wert geschätzt (ohne Bodenwert).

    Danach stellte sich aber heraus, dass der Dachbodenausbau nicht genehmigt ist. Ansonsten gefällt uns das Haus sehr gut und wir würden es nach wie vor gerne kaufen.

    Was wäre in angemessener Preisabschlag für diesen Mangel?

    Ein paar Eckdaten: Das Haus ist 1980 gebaut, hat insgesamt ca. 175m^2 Wohnfläche, wovon ca. 45m^2 auf den ausgebauten Dachboden entfallen.
     
  2. fmms

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    Das ist sicher sehr individuell. Ich habe neulich ein Mehrfamilienhaus gekauft und dort verabredet, dass etwa 40% Reduzierung für nicht genehmigte Flächen gewährt werden.
    Vielleicht ist es sinnvoll mal einen Architekten anzusprechen. Ich bin gerade in der Nachgenehmigung. Je nach Gebäudeklasse kann der Aufwand erheblich sein: Ststik, Brandschutz, Rettungsweges, Entrauchung, Wärmedämmung….
    Bei einem selbst bewohnten Haus kann man sich vielleicht auch mit der fehlenden Genehmigung abfinden. Dann trifft es dich ggfs. erst beim Verkauf….
     
  3. MeisterBauer

    MeisterBauer

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    Danke für die schnelle Antwort. Ich nehme nicht an, Du meinst 40% vom Gesamtwert, sondern 40% vom Wert der nicht genehmigten Flächen, richtig? D.h. in unserem Fall bei einem Wert von ca. 2000€/m^2, wäre die Rechnung 45m^2 * 40% * 2000€/m^2 = 36.000 € Reduzierung, richtig?
     
  4. fmms

    fmms

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    Genau, so hat es bei mir geklappt…
     
  5. Kriminelle

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    Und was für ein Preis wird aufgerufen?
     
  6. petra345

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    Wenn der Ausbau nicht genehmigt wurde ist es ein Schwarzbau und es kann jederzeit ein Rückbau gefordert werden. Ist der Schwarzbau genehmigungsfähig hat man die Kosten für die Genehmigung. Diese Genehmigung kann durch Änderung der Gesetzeslage auch irgendwann unmöglich werden.
    Ist er nicht genehmigungsfähig kommen die Kosten für den Rückbau irgendwann.
     
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  7. nordanney

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    Gar keiner. So ein Ausbau ist tatsächlich üblich und wird sich nicht negativ im Kaufpreis Niederschlägen.
    Nicht der Ausbau ist illegal, sondern die Nutzung als Wohnraum.
    Geht also davon aus, dass der Käufer keinen expliziten Abschlag hinnehmen wird. Lediglich übliche Verhandlungen sind möglich, wie bei allen Immobilien.
     
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  8. Kriminelle

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    Und wenn der Verkäufer 500000€ für das Haus haben möchte.. Es ist doch völlig egal, was rechnerisch rauskommt, wenn das Haus mit vielen Details punktet und es Leute gibt, die das ausgeben wollen. Dann bekommt der Verkäufer das, ob nun 135qm Wohnfläche oder 175qm.
    Es gibt quasi nichts, was man gegen einen Verkäufer verwenden kann, wenn es es weitere Interessenten gibt. Es gibt in der Immo-Branche kein Klein- oder Schlechtreden.
     
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  9. MeisterBauer

    MeisterBauer

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    Danke für die Beiträge und Hinweise!

    Ingesamt möchte der Verkäufer 450.000 Euro haben. Wobei der Boden nach Bodenrichtwert ca. 120.000 Wert ist. D.h. Haus plus Boden wären also 480.000 Wert (ohne berücksichtigen der fehlenden Genehmigung).

    Ist schon klar, dass der Preis davon abhängt, was der Verkäufer akzeptiert, was wiederum davon abhängt, was andere zu zahlen bereit sind. Da der Markt hier klein ist denke ich, dass es bisher noch nicht viele ernsthafte Interessenten gab. Darum die Orientierung an dem Sachwert plus Bodenwert.
     
  10. simon84

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    Welches Bundesland ist das denn ?
     
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  11. 415B

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    Gekauft wie verabredet.
    Also du kaufst damit auch alle Rechtsfolgen ein die bis zum Rückbau auf deine Kosten gehen können.
    Besprich dich mit deinem Notar. Der kann dich beraten dafür bezahlst du ihn ja auch. Aber suche dir einen Notar und gehe nicht zu einem der eventuell nicht deine Interessen vertritt.
     
  12. nordanney

    nordanney

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    Notare vertreten keine Interessen.
     
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  13. BaUT

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    Immer diese Panikmache!
    Wie oft hast du das schon erlebt bei einem nachträglichen DG-Ausbau?
    Da gäbe es maximal eine Nutzungsuntersagung aber keine Rückbauaufforderung.
     
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  14. 415B

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    Ich suche mir lieber einen Notar meines geringsten Misstrauens als das der Marker mit Verkäufer mir einen aufdrückt.
    Der Notar berät schon und die Texte sind nicht immer die gleichen. Da könnte man auch festlegen das der VK für eventuelle Strafen oder Rückbau aufkommt.
     
  15. nordanney

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    Er berät beide Seiten. Egal, wer ihn bezahlt.
    Und Ahnung vom Leben hast du auch nicht. Wenn so etwas drin sein sollte, bist du einfach als Käufer raus, bezahlst den Notar und der Verkäufer verkauft an andere. Gekauft wie gesehen - kannst doch keine Strafe für etwas vereinbaren, was du genau weißt.
     
  16. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Der Gutachter war wohl auch von Kompetenz "unabhängig", sonst hätte der Wermutstropfen ziemlich an den Anfang des Gutachtens (und auch eine Taxierung des dafür angemessenen Abschlages im Fazit erwähnt) gehört - immerhin ist dies eine Frage von erheblichem Einfluß auf den Wert (der ja schließlich Zweck seines Gutachtens ist). Sachlich finde ich den Vorschlag von 40 % Abschlag auf die betroffenen Flächen passend, allerdings hat das Objekt dessen beinahe ungeachtet seinen Markt, und es wird praktisch nichts zu verhandeln geben. Verkäufer haben, spätestens wenn eine Zahl auch einen Stempel bekommen hat, eine Vorstellung vom Wert der Sache. Und der risikobereite Mitbieter findet sich immer.
     
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  17. #17 Kriminelle, 15.08.2025 um 10:57 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 15.08.2025 um 12:33 Uhr
    Kriminelle

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    Warum sollte man das tun? Es gilt gekauft wie gesehen. Punkt. Wenn der potentielle Käufer das Haus wunderbar findet, aber der Meinung ist, dass er den Ausbsu oben schlecht reden muss, soll er weiterziehen. Ich verkaufe das Haus so, wie es ist. Und zum Preisdrücken gibt’s andere Ecken, an den man mäkeln könnte.

    Ich war schon in meiner Nebenbeschäftigung für Makler in zig Dachbodenausbauten - oftmals immer das Highlight des ganzen Hauses: Wände mit Holz oder Rigips verplankt, schöner Teppich verlegt, gemütliche Leseecke oder Gästebett.. allerdings zählte da gar nix an Qm zur Wohnfläche, da es kaum Stehfläche gab. Und das interessiert dem Amt auch nicht, ob der Dachboden „ausgebaut“ ist oder nicht.
    Zum Verkauf wäre es idiotisch, wenn man den Teppich rausreißen und die Vertäfelung mit hässlichen Tags versehen würde, damit es wieder ein schäbiger Raum wird. Dämmung reißt man ja auch nicht raus.

    Und es betrifft tatsächlich 45qm, wo die Stehfläche adäquat ü2,00 Meter ist?
    Ist es tatsächlich der Dachboden, der sich über dem ausgebauten Dachgeschoss über dem EG befindet?
     
  18. Viethps

    Viethps

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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Relevant ist der nicht genehmigte Bereich fast immer nur dann, wenn man den Bereich vermietet.
    Da darf man nur die offizielle Grundfläche ansetzen.
    Der Rest sind `zusätzliche Räume ( in z. B. NRW )´
    Bei Eigennutzung spielt das überhaupt keine Rolle. Bedenkenträger müssen weiterziehen......
     
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