Risse Innentüren nach 1Jahr?!

Diskutiere Risse Innentüren nach 1Jahr?! im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Guten Tag zusammen, ich hoffe das mir hier jemand einen Hinweis geben kann wie wir mit der Situation umgehen können. Wir sind leider ziemlich...

  1. BRom88

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    Guten Tag zusammen,

    ich hoffe das mir hier jemand einen Hinweis geben kann wie wir mit der Situation umgehen können.

    Wir sind leider ziemlich ratlos, da wir nach gerade mal einem Jahr in unserem neuen EFH bereits massive Probleme mit unseren Innentüren haben. Bei zwei Türen ist das Furnier im Bereich des Schließbleches bereits angerissen, wir haben dies dann der einbauenden Firma gemeldet, diese haben vom Hersteller eine Stellungnahme angefordert, diese lautet wie folgt:

    "Beim Zuschlagen der Tür federt das Blatt aus der Dichtung gegen das Schließblech u. rüttelt dieses locker u. drückt es nach vorne. Dabei reißen die Schrauben langsam die Spanplatte auf u. es kommt zur Rissbildung.
    Das Schließblech selbst beschädigt dabei oft den Rand der Ausfräsung. Der Schaden kommt eindeutig von unsachgemaßer Beanspruchung bzw. Überbeanspruchung"

    Ich kann leider nicht bewerten ob der Hersteller sich hier herausredet oder ob der Sachverhalt stimmt. Wir haben bereits 4 Jahre in einem neuen EFH gewohnt und dort gab es auch nach 4 Jahren keinerlei Risse.
    Ergänzen kann ich noch folgende Punkte anfügen:
    1. Bei mehreren Türen sind Vorwölbungen im Bereich der Schrauben des Schließblechs sichtbar – teilweise ist der Bereich der Schrauben deutlich gewölbt, das Schließblech ist bei fast allen Türen oben nicht komplett bündig
    2. Die Wohnzimmertür schloss sich vor dem letzten Termin im April selbstständig – auch bei vollständig geschlossenen Fenstern. Der Monteur erklärte, dass sich offenbar eine Kunststoffhülse an der Türaufhängung abgenutzt habe und behob das Problem provisorisch mit Kreppband, um die Hülse zu spreizen.
    3. mehrere Drückergarnituren wurden aufgrund von massivem Quietschen ausgetauscht

    Auf erneute Nachfrage hat der Hersteller dann sofort eskaliert, was wir überhaupt nicht nachvollziehen können, da wir sehr sachlich und höflich um eine gemeinsame Lösung gebeten haben.

    Antwort vom Hersteller:

    "wir werden unsere Einschätzung nicht ändern u. auch keinen kostenlosen Ersatz liefern,
    das Schadensbild ist eindeutig. Wir empfehlen Ihnen sich einen vor Gericht zugelassenen Gutachter für Türen zu suchen ..."

    Den Namen des Herstellers habe ich erstmal ganz bewusst weggelassen. Ich hoffe es kann mir jemand helfen bei dem Thema. Fotos der beiden Türen mit Rissen anbei.

    Vielen Dank!
     

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  2. ichweisnix

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    Da gebe ich dem Hersteller recht.
     
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  3. #3 BRom88, 16.08.2025 um 12:08 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 16.08.2025 um 12:13 Uhr
    BRom88

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    Eine genauere Erklärung wäre sehr hilfreich. Wir haben die Türen nicht exzessiv oder vorsätzlich zugeschlagen. Wie sollen die denn dann nach 5 Jahren aussehen? Das kann doch nicht Normal sein. Bei den Türen im Haus davor war nie etwas, nur dadurch haben wir ja einen Vergleich. Von meinen Nachbarn hat das Problem so auch niemand die in den letztren 4 Jahren gebaut haben und so hart und oft knallen die Türen bei uns auf keinen Fall. Wenn überhaupt dann wenn mal Durchzug ist, dafür habe ich jetzt Magnetstopper gekauft damit die Türen im offenen Zustand festgehalten werden. Das hilft aber nicht bei den beiden betroffenen Türen.
     
  4. McHanni

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    Ich gebe dem Türhersteller in dem Punkt Recht das wie das Schadensbild entstanden ist. Also das die Tür bzw die Falle, warum auch immer das Schliesblech nach aussen drückt. Der Schaden kommt von einer Überbeanspruchung des Schliesbleches. Das Schliesblech sollte allerdings die Kräfte, wie vom Hersteller beschrieben, aushalten wenn die Tür nur zufällt. Was anderes wäre es wenn Kraft auf die geschlossenen Tür ausgeführt wird. Z.B man wirft sich gegen die geschlossene Tür.
    Es kann auch sein das die Zarge nicht für die Türen (z.B schwere Tür weil Röhrenspan oder Vollspan Innenleben) ausgelegt sind. Hier sind stärkere Schliessbleche die z.B auf der Rückseite der Zarge zusätzlich verschraubt werden, nötig.
    Dies kann aber nur vor Ort geklärt werden.
    Die Aussage eures Monteur das sich eine Kunststoffhülse abgenutzt hat weil die Tür zufällt, ist ein Armutszeugnis seines Fach. Eure Wohnzimmertür fällt zu weil sie nicht Lotrecht eingebaut ist und stellt somit einen Montagemangel dar. Legt bitte mal eine Wasserwaage (sie sollte min 180cm lang sein) an eure Zargen und überprüft ob die Zargen „im Wasser“ sind und prüft auch mal ob die Zarge im Schliesblechbereich nicht baucht. Wenn die Zarge baucht und das Türblatt sich vielleicht auch in die andere Richtung baucht, kommt es am Schliessblech auch zu einem erhöhten Druck.
     
  5. BRom88

    BRom88

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    Also gegen geschlossene Türen hat bei uns zu keiner Zeit jemand gedrückt oder ähnliches, es kann wenn dann nur vom Zuknallen kommen durch Durchzug wobei ich das nach so kurzer Zeit sehr fragwürdig finde. Ich werde die Türen mal kontrollieren und melde dich dann wieder.
     
  6. ichweisnix

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    Das Türe zuschlagen muss nicht vorsätzlich sein damit dies geschied. Und evtl. waren in der alten Wohnung höhenwertige Türen verbaut? Oftmals ist es auch so, das schon die Türe aufgedrückt wird bevor der Drücker unten ist. Deshalb habe ich eigentlich Drehknöpfe viel lieber.
     
  7. das ICH

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    auf dem Bild ist ein Riss zu sehen der durch Spannung entsteht. Diese Spannung kann wie oben beschrieben auftreten, aber auch dadurch entstehen, dass das Türblatt sehr stramm in der Dichtung liegt und deshalb gegen das Schließblech drückt. Dann wäre nicht der Hersteller der "dumme" sondern der Monteur der die Bänder eingestellt hat. Es könnte aber auch irgend eine andere Ursache sein....
    Klarheit kasnnst du mit einem öbuv SV finden, wie die Firma schon geschrieben hat.
     
  8. Kriminelle

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    Aber sie fallen demnach öfter mal zu, wenn auch nicht vorsätzlich, dennoch fahrlässig?!
    Dass bei uns mal ne Tür (auch Röhrenspan furniert) wegen Durchzug zuschlägt, kann ich nach 10 Jahren an einer Hand zählen.
    Man kann ja nur gleiche Qualität und gleiche Nutzung miteinander vergleichen. Vielleicht waren die Türen im anderen Haus bessere Qualität? Das weißt Du sicherlich nicht, insofern würde ich da nichts vergleichen.

    Was sind denn das für Kerben am Blech auf dem zweiten Foto?
     
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  9. Fabian Weber

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    Was der Hersteller schreibt, ist ja vollkommen belanglos, Du forderst den Türbauer zum Tausch der beschädigten Türen auf.

    Er kann doch gar nicht beweisen, dass Ihr Eure Türen zuknallt oder nicht.

    War das ne Einzelvergabe oder ein Hausbau mit GU.

    Gibt es einen Gewährleistungseinbehalt oder eine Bürgschaft?

    Den Weg über das Gericht kann für den Hersteller auch komplett nach hinten losgehen, bekommt er ja im schlimmsten Fall amtlich bestätigt, dass sein Produkt Schrott ist.
     
  10. profil

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    Auf den Fotos sieht das "nur" nach "Geringfügigen Schönheitsfehlern" aus.... ob das so ist....und was die Ursache(n) sind kann man anhand von Fotos definitiv nicht sagen.... da gibt´s viele mögliche Ursachen.
    Gewährleisten muss der der die Türen an euch verkauft und eingebaut/einbauen lassen hat.... will sagen gegen über mit dem Hersteller ihr habt (Gewöhnlich) erstmal nichts zu beanspruchen.... außer ihr habt selbst die Türen Direkt beim Hersteller gekauft?
    Hinweis: Vor Gericht kann man z.B in einem laufenden Verfahren gegen z.B. Bauträger z.B. auch dem Türen Hersteller und/oder dem z.B. Subunternehmer den "Streit verkünden" ... = Urteil gilt Dann auch für die! Genaueres sagt euch euer Fachanwalt für Baurecht.
    Achtung wenn das Gericht (warum auch immer) dass nur als "Geringfügige Schönheitsfehler" ansieht die z.B. von Euch z.B. "Anteilig mit Verursacht wurden" sind kann der "Schuss" auch gewaltig nach hinten Losgehen.
    Geringfüge Schönheitsfehler, selbst wenn man zu 100% gewinnt, führen meist nicht zudem Ergebnis das Kläger erwarten.
     
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  11. BRom88

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    Wir haben das Haus (nur Ausbaustufe 1) mit einem Bauträger gebaut und den Rest über einen GU einzeln vergeben. Daher weiß ich nicht wie das mit der Gewährleistung ist (ob das 5 Jahre sind) und ab wann die Beweisumkehr eintritt da wir die Türen ja nach Einbau "abgenommen" haben.
    Bürgschaft oder Einbehalt gab es bei dem Gewerk nicht.

    Danke erstmal für die anderen Hinweise. Frage ist halt ob ein Gutachter hier Sinn macht oder nicht, wir warten erstmal auf die Rückmeldung von der einbauenden Firma.

    Danke erstmal für die Hinweise, ich melde mich nochmal zurück wie es weitergeht.
     
  12. Alex88

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    Wer hat denn den Einbau der Türen beauftragt und bezahlt, du, der Bauträger oder dein GU?
     
  13. BRom88

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    Wurde vom GU beauftragt.
     
  14. Fabian Weber

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    Dann wende Dich an Deinen GU. Die Gewährleistung ist 5Jahre ab Abnahme.
     
  15. Alex88

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    Dann ist der GU dein Ansprechpartner, schriftliche Mängelanzeige, am besten vom RA um Formfehler zu vermeiden
     
  16. McHanni

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    Du hast 5 Jahre Gewährleistung nach BGB da die Türen mit dem Haus verbunden sind. Der Mangel ist nach der Abnahme aufgetreten und war bei der Abnahme nicht erkennbar.
    —->> deshalb Mängelanzeige nach Abnahme an den GU
    Auch hier gilt der Auftragnehmer ist erstmal zur Nachbesserung verpflichtet ausser er kann beweisen das der Schaden durch Euch entstanden ist. Im Zweifel entscheidet letztendlich ein Gericht.

    Übrigens beim bauprofessor gibt es Musterbriefe wie eine Mängelrüge nach Abnahme rechtsicher erstellt wird
     
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  17. driver55

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    @BRom88
    Das sind jetzt auch nicht wirklich hochwertige Komponenten, eher 3,90€ Schliessbleche und 19,90€ Türen mit quietschenden Drückergarnituren…

    …demnach, so wie du schreibst, ist hier und da schon mal die eine oder andere Türe zugeknallt. Mich wundert dann das „Schadensbild“ ehrlich gesagt nicht…bei diesen Türen

    (Meine Glaskugel meldet: die werden dir nichts ersetzen/reparieren)
     
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  18. BRom88

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    Die Türen haben jeweils ca 300EUR gekostet + Montage, da haben wir dann wohl am falschen Ende gespart? Ich weiß leider nicht was "bessere" Türen kosten, da wir keine Preise vergleichen können mit dem alten Haus.
     
  19. #19 BRom88, 17.08.2025 um 09:58 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 17.08.2025 um 10:05 Uhr
    BRom88

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    Danke erstmal für die Hilfestellung!

    Leider ist unser GU mittlerweile abgetaucht bzw hat keine Bock mehr auf uns (betrifft auch andere Bauherren).
    Kann mir jemand sagen inwiefern der GU verpflichtet ist sich des Themas anzunehmen? (er hat die Leistung zB der Türen ja beauftragt)
     
  20. Fabian Weber

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    Er steht in der vollen Gewährleistung. Er muss sich um die Mangelbeseitigung kümmern.

    Bei 300€ pro Tür ist ein Rechtsstreit natürlich fraglich, da würde ich es entweder bei dem Mangel belassen oder neue Türen einbauen lassen.
     
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Risse Innentüren nach 1Jahr?!

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