Risse Innentüren nach 1Jahr?!

Diskutiere Risse Innentüren nach 1Jahr?! im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Was kosten denn höherwertige Türen? 500EUR/1000EUR wenn man das so pauschal sagen kann? Ich habe unseren GU jetzt eine Mail geschrieben damit er...

  1. BRom88

    BRom88

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    Was kosten denn höherwertige Türen? 500EUR/1000EUR wenn man das so pauschal sagen kann?

    Ich habe unseren GU jetzt eine Mail geschrieben damit er sich als Vertragspartner um die Mängelbeseitung kümmert. Ich denke nicht das wir aus der Nummer positiv herauskommen aber trotzdem danke für die zahlriechen Tipps hier! Ich werde berichten wie es ausgegangen ist.
     
  2. McHanni

    McHanni

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    Ich fasse erstmal zusammen
    * Wir haben einen Mangel der nicht klein zu reden ist. Der dazu führen kann das die Tür nicht mehr funktioniert (wenn das Schliessblech irgendwann so locker ist das es weg fliegt schließt die Tür nicht)
    * wir kennen die Ursache aber nicht den Verursacher
    * wir wissen aus der Aussage des Monteur das er a) wenig Ahnung hat und bei min 1 Tür einen Montagefehler gemacht hat.
    * das zwar der Mangel angezeigt wurde dies aber nicht im rechtlichen Sinn erfolgte. So das dadurch bisher kein Anspruch auf Mangelbehebung entstanden ist.
    Ein Rechtsstreit ist für beide Seiten teuer ausser der AG hat eine Rechtsschutz.
    Die Türen sind ja in Ordnung es geht ja nur um die 2 Zargen die kosten ca 80 bis 100 € bei einem Elementpreis von 300€ dazu kommt die De- und Montage. Für solche Beträge geht kein vernünftig denkender AN vor Gericht bzw. sucht er sich einen Rechtsbeistand (da laufen dann schon mal schnell Kosten von mehreren 1000€ auf, auf denen er sitzen bleibt wenn es zu keinem Gerichtstermin kommt bzw vor Gericht nicht zu 100% Recht bekommt.
    Dadurch das der GU sich nicht mehr meldet weiss er das er momentan noch keine Nachbesserungspflicht hat und will seinen Auftragsnehmer zermürben (mein Versacht)
    Deshalb mein Rat wie schon geschrieben schriftlich ein schriftliche Mängelrüge nach Abnahme per Post mit Einschreiber zustellen. Dadurch kommt er in Zugzwang. Wenn er nicht reagiert nach verstreichen der Frist nochmal Mängelrüge mit Androhung der Vorwegnahme. (Hier würde ich dann eine RA zu Hilfe holen um die Rechtsicherheit zu wahren) lässt er auch diese Frist verstreichen kannst du einen Handwerker beauftragen und die Kosten an deinen GU weitergeben.
    Ich denke aber soweit wird er es nicht kommen lassen.
     
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