Preisabschlag Haus bei fehlender Genehmigung

Diskutiere Preisabschlag Haus bei fehlender Genehmigung im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; In einem EFH (suggeriert die gesamte Wohnfläche) kann es sogar sein, dass die Nutzungsänderung verfahrensfrei ist, deshalb frage ich nach dem...

  1. #21 MeisterBauer, 17.08.2025
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    Entschuldige bitte, die Frage habe ich überlesen. Das Haus steht in NRW. Die fehlende Genehmigung viel bei Prüfung der Bauakte auf.
     
  2. #22 simon84, 17.08.2025
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    Die Nutzungsaenderung Dachgeschoss zu Wohnraum
    an sich ist heute in NRW genehmigungsfrei / Verfahrens frei. Allerdings müssen die Anforderungen an Statik, Treppe, Fluchtwege, Brandschutz, Wohnraum (Fenster natürliche Beleuchtung und Belüftung), lichte Höhe usw. Eingehalten sein

    SGV § 62 (Fn 15) Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen | RECHT.NRW.DE

    schau mal 62 - 2

    aber hier sind doch noch paar NRW Profis unterwegs @Dimeto fällt mir grad ein
     
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  3. #23 nordanney, 17.08.2025
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    Das wäre neu.
     
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  4. #24 simon84, 17.08.2025
    Zuletzt bearbeitet: 17.08.2025
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  5. MeisterBauer

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    Wie muss man sich das vorstellen? Man beantragt einfach die Nutzungsänderung beim Bauamt und dieses bestätigt dann einfach, dass es von nun an als Wohnraum gilt? Irgendwie müsste das Bauamt dann ja doch noch prüfen, ob die ganzen Anforderungen tatsächlich erfüllt sind oder?
     
  6. simon84

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    Man beantragt gar nix. Es wird auch nix geprüft oder bestätigt. Du bist deines eigenen Glückes Schmied (für alles selber verantwortlich)
    Ok nicht ganz richtig, in Bayern müsste man die nutzungsänderung zumindest formlos anzeigen beim Bauamt. Wie das in NRW ist weiß ich leider nicht, ist ja auch noch alles ganz neu bei euch mit der Deregulierung in diesem Bereich
     
  7. Dimeto

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    Ich kann Deine Interpretation der Deregulierung anhand des Gesetzesentwurfs leider nicht nachvollziehen. An welchen §§ und Absätzen machst Du die Verfahrensfreiheit fest?
     
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  8. Wieland

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    Ich würde erst mal bei der Bauaufsicht klären,
    ob das Dachgeschoß legalisierungsfähig ist,
    Bauantrag.

    Und ob gegebenfalls schon ein Ordnungswidrigkeits-
    verfahren anhängig ist.

    Safety first
     
  9. nordanney

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    Ich würde einfach überlegen, ob es DAS Haus für mich ist. Und dann kaufen oder sein lassen. Der DG Ausbau ist echt pillepalle und interessiert nur Bedenkenträger. Ist eben keine Wohnfläche sowie auch im Zweifel für das Amt kein Aufenthaltsraum - und schon ist alles legal
     
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