Schallschutz Fussbodenheizung bei geringer Aufbauhöhe vom Fussboden

Diskutiere Schallschutz Fussbodenheizung bei geringer Aufbauhöhe vom Fussboden im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Wir sanieren gerade ein Haus. Dass wir nur eine geringe Aufbauhöhe haben war von vorneherein klar, es wurde daher das Fussbodenheizungssystem...

  1. Sanierung2025

    Sanierung2025

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    Wir sanieren gerade ein Haus. Dass wir nur eine geringe Aufbauhöhe haben war von vorneherein klar, es wurde daher das Fussbodenheizungssystem auch im Angebot nochmals geändert. Jetzt hat der Installateur uns (als Laien) kurz vor Verlegen gefragt, wie der Schallschutz gemäß DIN 4109 ausgeführt werden soll. Er meldet Bedenken an, dass der Schallschutz bei der geringen Aufbauhöhe des Estrichs erfüllt werden kann.
    Nun frage ich mich zum einen, ob es meine Aufgabe ist, anzugeben, wie der Schallschutz ausgeführt werden soll.
    Und zum anderen, ist die geringe Aufbauhöhe von Beginn an bekannt. Bisher wurden noch nie Bedenken an uns herangeführt, dass der Schallschutz nicht erfüllt werden könnte. Es wurde lang und breit erörtert, wie hoch der Aufbau maximal sein kann und darauf wurde das Angebot angepasst. Völlig ohne Bedenken.
     
  2. Tikonteroga

    Tikonteroga

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    Wie ist denn der Aufbau?
     
  3. simon84

    simon84
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    Ist euer Planer im Urlaub ?
     
    Fred Astair gefällt das.
  4. Sanierung2025

    Sanierung2025

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    ca 8 cm
     
  5. Sanierung2025

    Sanierung2025

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    der Planer der Heizung?
    Die plötzlichen Bedenken bzgl des Schallschutzes und die Frage an uns, wie dieser jetzt gewährleistet werden soll, stammen von demjenigen, der den Einbau der Heizung seit einem halben Jahr plant und eigentlich auch durchführen soll...Wir haben uns natürlich auf sein Angebot und seine Planung verlassen und sind umso erstaunter, dass das offensichtlich gar nicht gemacht wurde bzw. von uns erwartet wird, das wir das machen oder wer auch immer. aber das ist doch die Aufgabe des Installateurs der Heizung?
     
  6. Tilfred

    Tilfred

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    Liebe Sanierung2025,

    DAS ist einer der häufigsten Trugschlüsse von uns Laien am Bau! Nein, das ist nicht Aufgabe des Installateurs (oder hast Du ihn separat und ausdrücklich mit der Planung (Auslegung, Konstruktion, Berechnung, Lüftungskonzept etc. pp.) BEAUFTRAGT? Denn wenn nicht, dann ist es auch nicht seine Aufgabe - ich vermute den Klassiker-Auftrag: Bau mir eine FBH ein!

    Also: Dein Installateur zieht gerade die Reißleine, um sich gegen etwaige spätere Ansprüche bzgl. des Schallschutzes abzusichern. Er war (vermutlich) nicht mit der Planung und somit auch für den Schallschutz verantwortlich, da nicht beauftragt. Alles Notwendige(!), was man nicht beauftragt, muss man selbst erbringen (lassen).

    Was kannst Du jetzt machen: Deinem Installateur einen Freifahrtschein ausstellen: ,mach mal und ich entbinde Dich. Oder Du beauftragst einen Planer (das kann das Forum nicht leisten).
     
  7. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt, dann gilt die DIN 4109 überhaupt nicht, denn diese regelt den Schallschutz zwischen benachbarten Wohneinheiten und nicht innerhalb einer Wohneinheit.

    Vielleicht reicht das ja schon, um die Bedenkenanzeige abzuwehren.
     
  8. Sanierung2025

    Sanierung2025

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    es handelt sich planerisch um ein Zweifamilienhaus
     
  9. Sanierung2025

    Sanierung2025

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    ok, danke, aber wer plant so etwas, wenn es der Installateuer nicht macht?
    Wir haben einen Architekten, einen Energieberater (dieser hat Heizlastberechnung und Schallschutznachweis gemacht, aber eben ohne Decken), einen Generalunternehmer für mehrere Gewerke und einige Gewerke (wie auch Heizung) vergeben wir selbst. Derjenige, dem jetzt auffällt, dass es bzgl des niedrigen Aufbaus Bedenken bzgl des Schallschutzes gibt, war von Anfang an involviert, Aufbauhöhe wurde mehrfach besprochen (da er auch den Estrich macht), er installiert auch die Luftwärmepumpe und die Be- und Entlüftung (für die es auch seitens des Installateurs einen Plan gibt). Die Verlegung plant ebenfalls der Installateur, wie er was verlegt, darüber werden wir nur in Kenntnis gesetzt (nebst dem Hinweis, dass außer ihm niemand was im Fussboden verlegen darf, wegen der geringen Aufbauhöhe).
     
  10. Tikonteroga

    Tikonteroga

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    Du müsstest schon die einzelnen Schichten des Aufbaus beschreiben einschließlich der Art und Dicke der Rohdecke.
     
  11. Fred Astair

    Fred Astair

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    Sind denn die zwei "planerischen" (was soll überhaupt diese Bezeichnung?) übereinander oder nebeneinander?
    M.a.W. ist die Decke Wohnungstrennung oder nicht?
     
  12. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Dann musst Du trotzdem nur den Schallschutz zum Nachbarn hinkommen.

    Die Planungsverantwortung liegt je nach Beauftragung beim Architekten oder Deinem GU.

    Wie weit ist denn der Architekt beauftragt?

    Schick, dem der sich den Bodenaufbau ausgedacht hat, doch die Bedenkenanzeige.
     
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