Kostennachweise

Diskutiere Kostennachweise im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen. Wir sind neu hier . Und zwar haben wir eine wohnraumförderung über die nrw Bank genehmigt bekommen. Wir haben einen Anbau mit 2...

  1. SaschaJ14

    SaschaJ14

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    Hallo zusammen. Wir sind neu hier . Und zwar haben wir eine wohnraumförderung über die nrw Bank genehmigt bekommen. Wir haben einen Anbau mit 2 neuen Schlafzimmern gebaut. Jetzt sind wir im Zuge der Fertigstellung… und beim Punkt kostennachweise :/ unser Architekt hatte den bewilligunsbescheid damals eine grobe Kostenschätzung und mischkalkulation beigefügt. Diese Kosten sindteilweise nicht auf einzelne Kosten zu decken. Beispielsweise dachdecker Posten 10.000€ hat aber 20000€ gekostet… dann aber estrichverlwgung für 4000€… Estrich hat aber nur 2000€ gekostet.

    jetzt zu meiner Frage. Weiß jemand von euch ob es einfach reicht die bewilligte Summe in der Kostenaufstellung zu erreichen (was wir definitiv haben) oder werden die Kosten die quasi nicht genutzt werden abgezogen vom gesamt Darlehen? macht uns wahnsinnige bauschmerzen. Muss man auch Kontoauszüge von Zahlungen nachreichen bei der Bewilligung Behörde?

    um ähnliche Erfahrungen wären wir sehr dankbar. Liebe Grüße
     
  2. cc24

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    Beim Modernisierungsdarlehen müssen für Auszahlung der letzten Rate die Kosten nachgewiesen werden. Rechnungen und Kontoauszüge.

    Wenn es insgesamt passt, ist es wumpe, wie sich die Kosten aufteilen. Habt Ihr insgesamt weniger ausgegeben, wird das Förderdarlehen gekürzt. Habt Ihr mehr ausgeben: Pech. Darlehen wird nicht erhöht.
     
  3. SaschaJ14

    SaschaJ14

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    Erstmal vielen Dank für deine Antwort. Sprichst du aus Erfahrung? Ist deine Erfahrung auch im Bereich der wohnraumförderung? Lg
     
  4. cc24

    cc24

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    Ein wenig Erfahrung habe ich wohl. (Etwa 30 Jahre)

    Ihr.müsst den Vordruck der NRW.Bank

    Kostennachweis FRL öff Wohnen NRW 2025
    (summarische Kostenaufstellung)

    ausfüllen. Schickt normalerweise die Bewilligungsbehörde.

    Bei manchen reichen die Rechnungen, andere wollen Zahlungsnachweise. Keine Ahnung, wie das bei Eurer Behörde ist. Rechnungen auf jeden Fall
     

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