Asbestsanierung - außergewöhnliche Belastung Steuererstattung

Diskutiere Asbestsanierung - außergewöhnliche Belastung Steuererstattung im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Bauexperten, wir stehen in unserem neu erworbenen Altbau Bungalow (1966) vor einer schönen Asbestüberraschung! Alter Bitumenkleber schön...

  1. AltbauBungalow

    AltbauBungalow

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    Hallo Bauexperten,
    wir stehen in unserem neu erworbenen Altbau Bungalow (1966) vor einer schönen Asbestüberraschung! Alter Bitumenkleber schön versteckt unter den Fliessen, und andere "Kleinigkeiten". Labortests bereits geschehen und "positiv".

    Ich gehe gleich "in medias res":
    Das fachmännische Entfernen wird eine Stange Geld kosten, inkl. Schwarzbereich und Freimessen.
    Also der ganz große Spaß :D
    Laut Internet kann man nach einem Gutachten, der den Asbestbefall attestiert, die Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung in der Steuerrückerstattung angeben.
    (Google rathscheck.de Asbest Steuer)

    Hat hiermit schon jemand Erfahrungen gemacht und somit Geld vom Fiskus erstattet bekommen?
    Ich sehe das als großen Hebel um die Asbestsanierungen fachmännisch durchführen zu lassen, gerade für Eigentümer die es sich eigentlich nicht leisten wollen/können.

    Danke für euer Feedback & viele Grüße
    AltbauBungalow


    PS: In meinem Fall handelt es sich nur um Bodenarbeiten, keine Dacharbeiten wie im Artikel
     
  2. HabeckR

    HabeckR

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    Es gibt bestimmt auch ein Forum Steuer und sparen.
     
  3. nordanney

    nordanney

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    Erfahrung? Nein, mir ist auch nur bekannt, dass es dazu seit etwa 25 Jahren diverse Urteile vom BFH gibt, dass das möglich ist.
    Aber es sind m.W. auch Grenzen gesetzt bzw. Leitplanken, die einzuhalten sind. Dazu kann Dich jeder Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater aber besser beraten als wir hier.
    - Gutachten
    - Bestätigung Notwendigkeiten
    - Gesundheitsgefährdung
    - akut vs. nicht akut
    usw.
     
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