Fehlende Baugenehmigung für geänderte Gaube

Diskutiere Fehlende Baugenehmigung für geänderte Gaube im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bräuchte zu dem folgenden Thema mal einen Rat: Mein Partner hat kürzlich ein Drei-Familienhaus erworben. Der Notartermin...

  1. anita14

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    Hallo zusammen,
    ich bräuchte zu dem folgenden Thema mal einen Rat:

    Mein Partner hat kürzlich ein Drei-Familienhaus erworben. Der Notartermin liegt noch nicht lange zurück, der Kaufpreis wurde bislang noch nicht vollständig bezahlt. Vor Kurzem haben wir nun sämtliche Unterlagen von der Voreigentümerin erhalten und dabei ein gravierendes Problem entdeckt:

    In den Unterlagen fanden wir Hinweise auf einen früheren Rechtsstreit zwischen den damaligen Eigentümern (Bauherren) und der Baufirma. Es ging dabei offenbar um Baumängel, zu deren Klärung auch ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben wurde.

    Das wesentliche Problem, auf das wir nun gestoßen sind: Obwohl der Bau ursprünglich entsprechend genehmigter Pläne durchgeführt werden sollte, hat die Baufirma offenbar eine Gaube größer gebaut als in den Plänen vorgesehen. Der damalige Eigentümer scheint diese Abweichung dennoch so akzeptiert zu haben – und zwar in Kenntnis der Tatsache, dass dies von der Genehmigung abweicht.

    Im Gutachten fanden wir dann die Einschätzung des Sachverständigen, dass die Gaube in der ausgeführten Form größer sei als genehmigt und daher eine nachträgliche Baugenehmigung erforderlich wäre.

    Wir haben die Voreigentümerin mit diesem Sachverhalt konfrontiert. Ihre Antwort war, dass laut Gerichtsbeschluss keine nachträgliche Genehmigung notwendig sei. Einen entsprechenden Beschluss konnten wir allerdings in den Unterlagen nicht finden, sodass diese Aussage ihrerseits unbelegt bleibt.

    Wir haben inzwischen einen Anwalt kontaktiert, warten jedoch noch auf eine Rückmeldung. Deshalb wollten wir vorab hier um Rat fragen.

    Fakt ist: Vor dem Kauf wurde uns von diesen Umständen nichts mitgeteilt. Für uns stellt sich daher die Frage, ob es sich hier nicht um eine arglistige Täuschung handelt – denn die Voreigentümer wussten offensichtlich von dem Problem.

    Grundsätzlich möchten wir das Haus behalten und kein unnötiges Fass aufmachen. Allerdings besteht die Sorge, dass – sollte es künftig zu einem Schaden kommen – etwa die Gebäudeversicherung im Ernstfall nicht zahlt, wenn sich herausstellt, dass für die größere Gaube keine gültige Genehmigung vorliegt.

    Was würdet ihr in diesem Fall machen? Was wäre euer Rat?
    Ich bedanke mich vorab für eure Unterstützung :)
    Beste Grüße
     
  2. nordanney

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    Doofe Frage: Warum unterschreibt man einen KV, wenn man gar nicht weiß, was man kauft?
    Dann muss sie wohl noch liefern.
    Ganz einfaches Thema. Geld erst nach Klärung.
    Ja, ist es. Wie gravierend und ob heilbar, dass müsst Ihr jetzt klären.
    Das sollte tatsächlich kein Thema sein.
     
  3. anita14

    anita14

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    Vielen Dank dir für deine Antwort!
    Wir hatten ja alle relevanten Unterlagen erhalten, die man so benötigt. Sie meinte nur zu uns, sie hat noch einen Ordner mit Rechnungen und so, aber alles relevante hatten wir ja so gesehen vor Kauf erhalten. Dies haben wir natürlich geprüft und es hat alles gepasst. Es hätte ja keiner ahnen können, dass irgendwo noch Unterlagen liegen, bei denen so etwas herauskommt. Wenn wir sie nach allen wichtigen Unterlagen fragen und sie diese uns zur Verfügung stellt und sagt, dass es nicht mehr gibt und wir alles wichtige haben, dann geht man für gewöhnlich ja nicht davon aus, dass irgendwo aus dem nichts noch solche wichtigen Unterlagen auftauchen- Wie gesagt, meines Erachtens eine bewusste Täuschung...
    Zu deinem letzten Punkt: Warum sollte dies kein Thema sein?
     
  4. nordanney

    nordanney

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    Weil die Versicherung kleinere Themen nicht interessiert. Außer, Du hast eine Versicherung, wo ganz explizit gefragt wird, ob das Haus zu 100% der ursprünglichen Baugenehmigung entspricht. Das siehst Du aber a) selten und b) kann man auch der Versicherung anzeigen, dass die Gaube 20cm breiter ist (oder wie auch immer die Abweichung ist). Thema bei der Versicherung erledigt.
     
    Viethps gefällt das.
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Fehlende Baugenehmigung für geänderte Gaube

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