Selbstverständliche Arbeiten im KV?

Diskutiere Selbstverständliche Arbeiten im KV? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Eine theoretische Frage zu einer Auftragserteilung und zum Kostenvoranschlag (keine Rechtsberatung): Angenommen ich bitte einen Fliesenleger um...

  1. Martin112

    Martin112

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    Eine theoretische Frage zu einer Auftragserteilung und zum Kostenvoranschlag (keine Rechtsberatung):

    Angenommen ich bitte einen Fliesenleger um einen Kostenvoranschlag für das Verfliesen von Wand und Boden eines Badezimmers, er sieht sich die Örtlichkeiten an, wir erhalten einen KV und beauftragen ihn anschließend. Er beginnt mit den Arbeiten (wir sind im Urlaub) da erhalte ich jetzt eine Nachricht, er müsse zur Fortsetzung der Arbeiten einen Installateur für die Demontage eines Heizkörpers, der Toilette und kleinerer Einbauten wie Handtuchhaltern etc beauftragen. Ich reagiere darauf nicht, er schickt später eine Rechnung und berechnet Kosten für Montage und Demontage, die Rechnung des angeblich beauftragten Handwerkers schickt er auch auf Nachfrage nicht.

    Meine Frage: Gehören die Montage und Demontage nicht typischerweise dazu, wenn jemand das Verfliesen von Wand und Boden beauftragt? Wenn er einen Installateur bräuchte, müsste das nicht vorher vereinbart werden? Und was, wenn er nun niemanden beauftragt hat sondern alles selbst gemacht, muss das extra gezahlt werden? Wie gesagt, nur ein hypothetischer Fall.
     
  2. Alex88

    Alex88
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    da die zwei verschiedene Gewerke sind, nein
    das ja
    zusätzliche Leistung, zusätzliche Kosten, aber wie gesagt nach vorheriger Vereinbarung

    alles nur hypothetisch
     
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  3. hanghaus2000

    hanghaus2000

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    Hallo erstmal,
    Mal ganz hypotetisch:
    Die Leistung ist nicht die des Fliesenlegers.
    Urlaub ist nicht das Problem des FL.
    FL hat die Zusatzleistung angekuendigt. Somit auch einen Verguetungsanspruch.

    Der Urlauber sollte froh sein, das der FL nicht die Arbeiten eingestellt hat und erst nach Monaten wenn er mal Zeit hat weiter macht.

    Der FL hat jedoch die Plicht die Mehrkosten nachzuweisen. Ob der die Rechnung das Installateurs weitergibt oder die Subrechnung beaufschlagt und die in seiner Rechnung implementiert ist Ihm ueberlassen.

    Falls der Urlauber Dir die Rechnung zeigt, dann kannst ja mal sagen wie teuer Die mangelnde Vorbereitung gekommen ist. Denn es ist des Bauherrn (oder dessen Bauleiters) Aufgabe dafuer zu sorgen, das der FL ungehindert arbeiten kann.

    Gruss vom Hanghaus
     
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  4. 11ant

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    Fliesenleger treten nicht als Generalunternehmer auf, und machen Kostenvoranschläge nur für ihr Gewerk. Hypothetisch wenn man noch eine Großmutter hat, kann man ihr diesen Bären unterm Weihnachtsbaum aufbinden, die hier gestellte Frage sei nur theoretisch.
     
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  5. Alex88

    Alex88
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    besser theoretische / hypothetische Fragen, als für einen Freund gefragt
     
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