Selbstverständliche Arbeiten im KV?

Diskutiere Selbstverständliche Arbeiten im KV? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Eine theoretische Frage zu einer Auftragserteilung und zum Kostenvoranschlag (keine Rechtsberatung): Angenommen ich bitte einen Fliesenleger um...

  1. Martin112

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    Eine theoretische Frage zu einer Auftragserteilung und zum Kostenvoranschlag (keine Rechtsberatung):

    Angenommen ich bitte einen Fliesenleger um einen Kostenvoranschlag für das Verfliesen von Wand und Boden eines Badezimmers, er sieht sich die Örtlichkeiten an, wir erhalten einen KV und beauftragen ihn anschließend. Er beginnt mit den Arbeiten (wir sind im Urlaub) da erhalte ich jetzt eine Nachricht, er müsse zur Fortsetzung der Arbeiten einen Installateur für die Demontage eines Heizkörpers, der Toilette und kleinerer Einbauten wie Handtuchhaltern etc beauftragen. Ich reagiere darauf nicht, er schickt später eine Rechnung und berechnet Kosten für Montage und Demontage, die Rechnung des angeblich beauftragten Handwerkers schickt er auch auf Nachfrage nicht.

    Meine Frage: Gehören die Montage und Demontage nicht typischerweise dazu, wenn jemand das Verfliesen von Wand und Boden beauftragt? Wenn er einen Installateur bräuchte, müsste das nicht vorher vereinbart werden? Und was, wenn er nun niemanden beauftragt hat sondern alles selbst gemacht, muss das extra gezahlt werden? Wie gesagt, nur ein hypothetischer Fall.
     
  2. Alex88

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    da die zwei verschiedene Gewerke sind, nein
    das ja
    zusätzliche Leistung, zusätzliche Kosten, aber wie gesagt nach vorheriger Vereinbarung

    alles nur hypothetisch
     
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  3. #3 hanghaus2000, 11.09.2025 um 11:16 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 11.09.2025 um 14:15 Uhr
    hanghaus2000

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    Hallo erstmal,
    Mal ganz hypotetisch:
    Die Leistung ist nicht die des Fliesenlegers.
    Urlaub ist nicht das Problem des FL.
    FL hat die Zusatzleistung angekuendigt. Somit auch einen Verguetungsanspruch.

    Der Urlauber sollte froh sein, das der FL nicht die Arbeiten eingestellt hat und erst nach Monaten wenn er mal Zeit hat weiter macht.

    Der FL hat jedoch die Pflicht die Mehrkosten nachzuweisen. Ob der die Rechnung das Installateurs weitergibt oder die Subrechnung beaufschlagt und die in seiner Rechnung implementiert ist Ihm ueberlassen.

    Falls der Urlauber Dir die Rechnung zeigt, dann kannst ja mal sagen wie teuer Die mangelnde Vorbereitung gekommen ist. Denn es ist des Bauherrn (oder dessen Bauleiters) Aufgabe dafuer zu sorgen, das der FL ungehindert arbeiten kann.

    Gruss vom Hanghaus
     
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  4. 11ant

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    Fliesenleger treten nicht als Generalunternehmer auf, und machen Kostenvoranschläge nur für ihr Gewerk. Hypothetisch wenn man noch eine Großmutter hat, kann man ihr diesen Bären unterm Weihnachtsbaum aufbinden, die hier gestellte Frage sei nur theoretisch.
     
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  5. Alex88

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    besser theoretische / hypothetische Fragen, als für einen Freund gefragt
     
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  6. #6 11ant, 11.09.2025 um 14:05 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 11.09.2025 um 14:13 Uhr
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    Es ist absolut üblich, daß ein Maler die Demontage und Remontage von Schalterrähmchen als Nebenarbeiten - oft sogar ohne einzelne Ausweisung auf Kalkulation und Rechnung - erledigt. Um ein Schalterrähmchen abzunehmen, muß kein Elektriker kommen. Ebenso ist geradezu selbstverständlich, daß ein Fliesenleger notwendige Demontagen von Sanitärobjekten und Heizkörpern als "bauseits" erledigt voraussetzt, bevor seine Arbeit beginnen kann.
    Diese Vorarbeiten nicht erledigt / erledigen gelassen zu haben, bevor er antritt, ist eine Frechheit von Dir. Wenn er dennoch brav beginnt und eine Mängelanzeige schickt sobald die unerledigten Vorarbeiten den Fortgang seiner Arbeiten behindern, ist das höchst lobenswert und sollte von Dir mit einer Siebensternebewertung gewürdigt werden. Daß Du darauf noch nicht einmal reagiert hast, ist eine bodenlose Impertinenz (und wäre eine Warnung vor Dir im Handwerkerwarnportal wert !). Eine normale Reaktion seinerseits wäre gewesen, die Handtuchhalter gegen Stundenlohn selbst zu demontieren, die Arbeiten anschließend einzustellen (aber als spät storniert zu berechnen) und Dir nach Deiner Rückkunft eine Fortsetzung am Sankt Nimmerleinstag anzubieten. Wer so mit einem privatgewerblichen Werktätigen umgeht wie Du (bzw. natürlich Charlys Vater), der wäre im Sozialismus geblacklistet verrecken gelassen worden !
    1) Selbstverständlich gehören diese Vorarbeiten dazu, und zwar zu den Pflichten des Auftraggebers ! 2) Das Delegieren der Vorarbeiten an den Auftragnehmer ist unüblich (und daß dieser diese - ibs. wenn sie zu einem meisterpflichtigen anderen Gewerk gehören - selbst ausführt, ggf. sogar ausgeschlossen). Es fehlt hier den Vorarbeiten auch an der Untergeordnetheit, als daß hier der Fliesenleger als Generalunternehmer würde auftreten können. Ein Maurer und Betonbauermeister (oder Zimmerermeister) kann nur deshalb als Generalunternehmer für ein Gesamtwerk "einzugsfertiges Haus" auftreten, weil sein eigener Beitrag zum Gesamtwerk so wesentlich ist. Die Besorgung fremder Rechtsgeschäfte (wie es die Auftragserteilung an den GWS/SHK Handwerker durch den Fliesenleger wäre) ist erlaubnispflichtig und regelmäßig bestimmten Berufsgruppen vorbehalten (allgemein den Rechtsanwälten, und bei einem Bauvorhaben den Architekten). Das überhaupt vereinbaren zu können, scheitert also bereits an Gesetzen. Deshalb hätte ich anstelle des Fliesenlegers mich da auch tunlichst zurückgehalten und wie vorstehend beschrieben gehandelt. 3) Die Handtuchhalter zu demontieren ist ihm überlassen, wie er das im Angebot behandelt hat. Es stilschweigend zum Zeitlohn zusätzlich zu erledigen, wird vermutlich vom BGB gedeckt. In einem realen Fall handelt natürlich niemand so dreist und dämlich wie der Auftraggeber in dieser "Hypothese". Als Fliesenleger noch ein meisterpflichtiges Gewerk war – ich weiß gerade nicht, wie weit die Bemühungen, es wieder dazu werden zu lassen, gediehen sind – da wäre der Fliesenleger für die Generalunternehmerfrage auch sensibel gewesen.
     
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