Neubau Doppelhaushälfte / Dämmung Zwischenraum

Diskutiere Neubau Doppelhaushälfte / Dämmung Zwischenraum im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Liebes Forum, wir planen derzeit den Neubau einer Doppelhaushälfte, der Abriss ist bereits erfolgt und der Winter rückt an. Das neue Haus in...

  1. pfried

    pfried

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    Liebes Forum,

    wir planen derzeit den Neubau einer Doppelhaushälfte, der Abriss ist bereits erfolgt und der Winter rückt an. Das neue Haus in Holständerbauweise (Fertighaus, KfW40) wird voraussichtlich Ende Februar gestellt. Geplant war das anders, sprich das Haus sollte längst stehen, aber das ist ein anderes Thema.

    Der Nachbar bat uns eine Dämmung der verbleibenden Kommunwand anzubringen, da diese ja nun von unserer Seite nicht mehr beheizt wird. Die Wand ist derzeit mit Folie gegen den Regen geschützt. Das Bestandsgebäude ist von 1942 teilunterkellert und mit 1,5 Geschossen. Gedämmt werden müssten nur die beiden oberen Geschosse. Das verbleibende Gebäude wurde irgendwann um 1986 noch mit einer Außendämmung mit ca. 4cm versehen.

    Die Kommunwand ist vom Aufbau her von Innen nach Außen auf den oberen zwei Geschossen:
    1. Innenputz
    2. 240cm Bimsbetonsteine
    3. Innenputz
    Das neue Gebäude wird aufgrund der notwendigen Toleranz auf einen Grenzabstand von 18cm gestellt. Sprich 24cm/2 + 6cm Abstand (Luft). Der Keller wird weiter weg gestellt, da hier eine Unterfangung des Bestandsgebäudes ausgeführt wird. Der Keller soll im November erstellt werden, im Dezember würden wir dann ohnehin ein Gerüst stellen, damit Dach und Wand winterfest gemacht werden können, in diesem Zuge könnte man auch die Bestandswand dämmen / verputzen.

    Das Fertigbauunternehmen sagt, dass hier ja nichts gemacht werden müsste, einfach das Haus davorstellen und gut, allerdings habe ich Zweifel, was den Wärmeschutz für den Nachbarn angeht. Hier bleibt natürlich nicht viel Spielraum für eine sinnvolle Dämmung, möglich wären aus meiner Sicht:
    1. Einblasdämmung
    2. Dünne Dämmplatten an der Bestandswand
    3. Isolierputz an der Bestandswand
    4. Trennfugendämplatte aus Steinwolle (bekommt man das noch dahinter, die ganze Wand wird ja als ein Teil vorverputzt davorgetzt?)
    Weiterhin ist ein wenig ungeklärt, wie die Überblendung der Gebäuden am Dach und auch an der Wand erfolgt. Am Dach macht wohl ein Blech Sinn, die Trennfuge könnte man vermutlich auch irgendwie ausfüllen.

    Wir suchen jetzt eine bezahlbare Lösung, die einerseits den Winter überbrückt, aber auch langfristig zu keiner Verschlechterung für den Nachbarn führt.

    Viele Grüße
     
  2. Fred Astair

    Fred Astair

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    Eure mildtätige Einstellung in Ehren, aber ich bezweifle, ob Ihr für das Wohlbefinden des Nachbarn verantwortlich seid.
     
  3. thomenec

    thomenec

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    Hallo,
    um es deutlicher auszudrücken, ihr könntet auch erst in drei Jahren oder gar nicht bauen. Was würde der Nachbar dann machen ?

    Die Dämmung seines Hauses ist seine Angelegenheit. Sogar im Gegenteil, was ist wenn dabei etwas falsch gemacht wird ... durchgebohrt / gedübelt zum Beispiel ?

    Für den Abschluss der Fuge zwischen beiden Häusern hingegen sehe ich euch schon zuständig, das Pech des zuletzt anbauenden Partners.

    Grüße
     
  4. pfried

    pfried

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    Das hat nichts mit Mildtätigkeit zu tun, das leitet sich aus dem BGB ab und begründet sich auf die Tatsache, dass wir durch den Abriss eine Verschlechterung herbeigeführt haben, für die wir verantwortlich sind. Kommunwände waren in den 1940er Jahren üblich
     
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Neubau Doppelhaushälfte / Dämmung Zwischenraum

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