Neubau Doppelhaushälfte / Dämmung Zwischenraum

Diskutiere Neubau Doppelhaushälfte / Dämmung Zwischenraum im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Liebes Forum, wir planen derzeit den Neubau einer Doppelhaushälfte, der Abriss ist bereits erfolgt und der Winter rückt an. Das neue Haus in...

  1. pfried

    pfried

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    Liebes Forum,

    wir planen derzeit den Neubau einer Doppelhaushälfte, der Abriss ist bereits erfolgt und der Winter rückt an. Das neue Haus in Holständerbauweise (Fertighaus, KfW40) wird voraussichtlich Ende Februar gestellt. Geplant war das anders, sprich das Haus sollte längst stehen, aber das ist ein anderes Thema.

    Der Nachbar bat uns eine Dämmung der verbleibenden Kommunwand anzubringen, da diese ja nun von unserer Seite nicht mehr beheizt wird. Die Wand ist derzeit mit Folie gegen den Regen geschützt. Das Bestandsgebäude ist von 1942 teilunterkellert und mit 1,5 Geschossen. Gedämmt werden müssten nur die beiden oberen Geschosse. Das verbleibende Gebäude wurde irgendwann um 1986 noch mit einer Außendämmung mit ca. 4cm versehen.

    Die Kommunwand ist vom Aufbau her von Innen nach Außen auf den oberen zwei Geschossen:
    1. Innenputz
    2. 240cm Bimsbetonsteine
    3. Innenputz
    Das neue Gebäude wird aufgrund der notwendigen Toleranz auf einen Grenzabstand von 18cm gestellt. Sprich 24cm/2 + 6cm Abstand (Luft). Der Keller wird weiter weg gestellt, da hier eine Unterfangung des Bestandsgebäudes ausgeführt wird. Der Keller soll im November erstellt werden, im Dezember würden wir dann ohnehin ein Gerüst stellen, damit Dach und Wand winterfest gemacht werden können, in diesem Zuge könnte man auch die Bestandswand dämmen / verputzen.

    Das Fertigbauunternehmen sagt, dass hier ja nichts gemacht werden müsste, einfach das Haus davorstellen und gut, allerdings habe ich Zweifel, was den Wärmeschutz für den Nachbarn angeht. Hier bleibt natürlich nicht viel Spielraum für eine sinnvolle Dämmung, möglich wären aus meiner Sicht:
    1. Einblasdämmung
    2. Dünne Dämmplatten an der Bestandswand
    3. Isolierputz an der Bestandswand
    4. Trennfugendämplatte aus Steinwolle (bekommt man das noch dahinter, die ganze Wand wird ja als ein Teil vorverputzt davorgetzt?)
    Weiterhin ist ein wenig ungeklärt, wie die Überblendung der Gebäuden am Dach und auch an der Wand erfolgt. Am Dach macht wohl ein Blech Sinn, die Trennfuge könnte man vermutlich auch irgendwie ausfüllen.

    Wir suchen jetzt eine bezahlbare Lösung, die einerseits den Winter überbrückt, aber auch langfristig zu keiner Verschlechterung für den Nachbarn führt.

    Viele Grüße
     
  2. Fred Astair

    Fred Astair

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    Eure mildtätige Einstellung in Ehren, aber ich bezweifle, ob Ihr für das Wohlbefinden des Nachbarn verantwortlich seid.
     
  3. thomenec

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    Hallo,
    um es deutlicher auszudrücken, ihr könntet auch erst in drei Jahren oder gar nicht bauen. Was würde der Nachbar dann machen ?

    Die Dämmung seines Hauses ist seine Angelegenheit. Sogar im Gegenteil, was ist wenn dabei etwas falsch gemacht wird ... durchgebohrt / gedübelt zum Beispiel ?

    Für den Abschluss der Fuge zwischen beiden Häusern hingegen sehe ich euch schon zuständig, das Pech des zuletzt anbauenden Partners.

    Grüße
     
  4. pfried

    pfried

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    Das hat nichts mit Mildtätigkeit zu tun, das leitet sich aus dem BGB ab und begründet sich auf die Tatsache, dass wir durch den Abriss eine Verschlechterung herbeigeführt haben, für die wir verantwortlich sind. Kommunwände waren in den 1940er Jahren üblich
     
    Viethps, thomenec und 11ant gefällt das.
  5. 415B

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    Wie groß ist den die gesamte Fläche die ihr dämmen wollt / müsst?
    120mm Fassadendämmplatten aus Steinwolle hat nicht nur einen guten Dämmwert sondern bringt auch etwas beim Schallschutz. Fragt doch mal euren Architekten `/ Bauleiter ob das Zeug dann nicht für immer dran bleiben kann?
     
  6. thomenec

    thomenec

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    Hallo,
    es war mir nicht bewusst, dass es da evtl. eine Regelung geben könnte.

    Auch nach googeln ist mir der Sachverhalt aber immer noch nicht ganz klar, steht doch die nach Abriss verbliebene Wand vollständig auf Seite des verbliebenen Nachbarn, oder ?
    Es handelt sich um keine grenzmittig stehende gemeinsame Wand, richtig ?
    Auf die würde sich meiner Interpretation nach das BGB 921ff beziehen. Aber Du bist sicher ?

    Wenn Du deine Haushälfte zulässigerweise nicht geheizt hättest, hätte der Nachbar ein ähnliches Problem gehabt, oder ?

    Rätselhaft!
     
  7. 415B

    415B

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    Eine Haushälfte dämmt schon etwas mehr als nur eine einfache Wand.
     
  8. pfried

    pfried

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    Das Haus stand vor dem Abriss einen Winter leer, die Heizung haben wir bei klirrender Kälte angemacht, damit nix einfriert, das Haus hatte schon etwas isoliert.

    Die Wand ist eine Kommunwand (Fläche obere Stockwerker ca 45-55qm), sprich steht mittig auf der Grenze, eine Seite wir, eine Seite der Nachbar. Es gibt zu der Tatsache mit der Dämmung auch eingehende Rechtssprechung nach BGB §921ff und §1004, siehe BGH V ZR 12/19

    Es geht hier auch nicht darum einen Rechtstreit zu führen, ich will das bauphysikalische Problem lösen, dass es aus meiner laienhaften Sicht, eines bisschen Dämmung bedarf, damit die Temperatur an der Innenseite in einem halbwegs grünen Bereich bleibt.
     
  9. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Ich verstehe nur Bahnhof?! Wieviel Dämmung passt jetzt zwischen das Nachbarhaus und Euch?
     
  10. pfried

    pfried

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    Maximal kann man den kompletten Zwischenraum / Gebäudeabstand dämmen, also die 6cm. Jetzt kommt es ja drauf an, was man macht, Einblasdämmung würde den Zwischenraum komplett füllen, bei Dämmplatten würde man vermutlich 4cm machen, man will ja nachher keine Körperschallübertragung
     
  11. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Ich würde alles ausdämmen und eine 6cm Haustrennwandplatte nehmen.
     
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Neubau Doppelhaushälfte / Dämmung Zwischenraum

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