Gebühren Baugenehmigung bei Aufstockung

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  1. DanielKaiser

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    Hallo, ich möchte mein bestehende Gebäude um ein Stockwerk aufstocken.

    Im EG wird zusätzlich ein Zimmer angebaut.

    Das Bauamt hat nun den kompletten umbauten Raum (Keller, EG, 1OG+ausgebautes DG) für die Gebühren herangezogen.

    Begründung: Im EG ändert sich die Raumaufteilung. Im Keller werden 2 Tragende zusätzliche Wände erforderlich.

    Ich kann gegen den Bescheid nur klagen.

    Was meint Ihr, hat das Bauamt recht? Oder soll ich klagen? Es geht um 2.000€ Netto.

    Hier die Begründung des Sachbearbeiters:

    "in Bezug auf Ihre Anfrage zur Berechnung der Gebühren möchte ich Ihnen gerne unsere Berechnung zugrunde legen, wie sich die Gebühren für Ihr Vorhaben zusammen setzen.

    Es ist richtig, dass die Bewertungsgrundlage und Genehmigung nach §65 HBO erfolgte. Ausschlaggebend ist die Berechnung der Rohbaukosten. Herr Ahat diese auf ca. 425.000€ geschätzt. Auf Grundlage der neu eingereichten Unterlagen und den ausführlichen Gesprächen zwischen Bauherren, Entwurfsverfasser und der unterer Bauaufsicht, änderten sich die Berechnungsgrundlagen. Daraus resultierte eine Neuberechnung der anzunehmenden Rohbausumme.


    Berechnung:


    BRI Gesamt: 2992,22 m³

    • da im Erdgeschoss Angebaut werde soll und der Bestand statisch ertüchtigt werden muss, bzw. nur die Außenwände stehen bleiben, wurde dieser inkludiert

    Ermitteln der Rohbausumme: Mehrfamilienhäuser 232€ pro m³

    2992,22 m³ * 232€ = 694.195,04€


    Gebühr (7€ je 1000 m³): 695.000€ / 1000 m³ * 7 € = 4865,00 €



    Ich hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und verbleibe mit


    mit freundlichen Grüßen

    im Auftrag

    B
     
  2. artibi

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    Hä? Warum sollen sie nicht recht haben? Du schreibst doch schon, dass sich relevante Dinge im Keller und EG ändern.
     
  3. DanielKaiser

    DanielKaiser

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    Ja, desshalb auch keine Anrechnung zu 100%.
    Ggf. zu 50%. Es ändert sich im übrigen nur die Raumaufteilung und ein Zimmer wird im EG angebaut.
    Warum dann 100% ansetzen?

    Und vor allem keine Anrechnung des Keller, wo sich nichts ändert.
     
  4. artibi

    artibi

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    Was denn jetzt?
     
  5. DanielKaiser

    DanielKaiser

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    Entschuldigung artbi,
    Ich denke es hat keinen Sinn mit dir zu diskutieren. Du kannst nichts zum Thema beitragen
     
  6. nordanney

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    Also wird alles gemacht von Keller bis Aufstockung. Dann musst du auch alles bezahlen.
    Ach ja, das kam auch noch dazu
     
  7. nordanney

    nordanney

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    Immerhin sagt er dir, dass entgegen deiner Aussage doch im Keller etwas gemacht wird. Sogar etwas essenziell wesentliches.
    Finde ich einen wichtigen Beitrag für dich.
     
    Ab in die Ruine gefällt das.
  8. #8 Ab in die Ruine, 08.10.2025 um 08:27 Uhr
    Ab in die Ruine

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    Na du bist ja ein sympathischer Geselle. Da bekommen die Profis bestimmt Lust dir zu helfen.
     
  9. Jo Bauherr

    Jo Bauherr

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    Zum Beispiel hier in Brandenburg steht in der Gebührenordnung: "Bei baulichen Änderungen, wie Um- und Anbauten oder Aufstockungen, sind nur für die betroffenen Gebäudeteile die anrechenbaren Bauwerte zu ermitteln." Soweit klar.
    Aber bei einer Aufstockung sind z.B. auch der Keller und die darüberliegenden Geschosse (EG, OG, ...) betroffen, da für das Gesamtgebäude die Statik für die neuen Lasten nachzuweisen ist und ggfs. auch der Brandschutznachweis. Also egal ob dort tatsächlich umgebaut wird oder nicht - wird also mit angerechnet, eine prozentuale Minderung habe ich noch nicht erlebt. (Man könnte im Bauantrag bei der Kubatur nur die neuen Bauteile angeben ... manchmal funktioniert das. Ist hier aber leider zu spät.)

    Man könnte nun noch förmlich dem Gebührenbescheid widersprechen - sofern die Frist nicht abgelaufen ist. Ist vermutlich aber wenig aussichtsreich.
     
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