Abstände und Baugrenzen – wie präzise müssen sie für die Planung eines EFH sein?

Diskutiere Abstände und Baugrenzen – wie präzise müssen sie für die Planung eines EFH sein? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, ich habe ein Grundstück gekauft und plane den Bau eines Einfamilienhauses. Das Grundstück ist eher schmal und wird nach hinten hin...

  1. p0mbaer

    p0mbaer

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    Guten Tag,

    ich habe ein Grundstück gekauft und plane den Bau eines Einfamilienhauses. Das Grundstück ist eher schmal und wird nach hinten hin noch schmaler. Dadurch ist die maximal zulässige Breite des Gebäudes begrenzt. Um die Fläche optimal auszunutzen, möchte ich natürlich innerhalb der geltenden Vorgaben planen.

    Mir liegt dazu ein Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren vor, in dem die Baugrenzen relativ grob mit dicken Linien eingezeichnet sind. Über TIM Online habe ich zusätzlich den vorgeschriebenen Abstand zu den Nachbargrundstücken von 3 m ermittelt. Unklar ist mir jedoch insbesondere der Abstand zur Straße, da dieser entscheidend für die Position und Länge des Gebäudes ist.

    Ich habe bereits beim Bau- und beim Katasteramt angefragt, bisher aber keine Antwort erhalten.
    Meine zentrale Frage ist daher:

    • Müssen die Baugrenzen für die Planung zentimetergenau bekannt sein, oder reicht eine gewisse Toleranz? Falls sie exakt bestimmt werden müssen, können die zuständigen Ämter verbindliche Koordinaten oder digitale Daten der Baugrenzen bereitstellen, oder ist hierfür eine neue Vermessung des Grundstücks erforderlich?
    Ich freue mich auf eure Einschätzungen und Erfahrungen dazu.

    Viele Grüße
     
  2. 415B

    415B

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    Dein Bauvorhaben kannst du nicht alleine Einmessen das mach ein zugelassenes Vermessungsbüro. Und da wird auf den cm genau vermessen. Und deine Zeichnungen müssen natürlich stimmen und können nicht schon in der Planung größer als erlaubt ausfallen. Hinterher sagt kein Mensch bei +5cm etwas aber bei +50cm schon.
     
  3. Dimeto

    Dimeto

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    Das kommt auf den konkreten Einzelfall an. Überwiegend werden Baugrenzen von den Stadtplanern mit glatten Maßen (0,5m) festgelegt, die zumeist auch im Bebauungsplan angegeben sind. Ist das nicht der Fall, sollte die Festlegung durch Erforschung des stadtplanerischen Willens sinnvoll ermittelbar sein. Erscheint das nicht möglich, kann auch die reine grafische Übertragung ausreichend sein, deren Genauigkeit vom Maßstab des Bebauungsplans abhängig ist (bei 1:1000 wären das 0,2mm =^= 20cm).

    Unabhängig von den Baugrenzen müssen die Grundstücksgrenzen exakt bestimmt werden.
    VV BauPrüfVO:
    Es muss sichergestellt sein, dass erforderliche Mindestabstände eingehalten und im Lageplan entsprechend dargestellt werden können. Deshalb sind Vergrößerungen der Liegenschaftskarte/Flurkarte als Grundlage des Lageplanes nur geeignet, wenn die geometrische Genauigkeit der Darstellungen in der Liegenschaftskarte/Flurkarte hierfür ausreicht. Falls erforderlich, ist der Lageplan auf der Grundlage des Zahlennachweises des Liegenschaftskatasters und aufgrund ergänzender Vermessung anzufertigen.

    Auch das kommt auf den Einzelfall an. Bei TIM-online kannst Du Dir den Kartendienst der Punktgenauigkeiten hinzuladen:
    https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_alkis_punktgenauigkeit?
    Grüne Punkte sind Koordinatenkataster und können direkt verwendet werden. Gelbe sind meistens verwendbar, ohne die Vermessungsrisse auszuwerten. Wenn Du allerdings zu beiden Seiten des Grundstücks exakt die Mindestabstände ausnutzen willst, ist eine örtliche Grenzvermessung dringend anzuraten. Spätestens bei der Absteckung ist diese sowieso erforderlich. Alle anderen Farben bedeuten eine unzureichende Genauigkeit.
     
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