Abstände und Baugrenzen – wie präzise müssen sie für die Planung eines EFH sein?

Diskutiere Abstände und Baugrenzen – wie präzise müssen sie für die Planung eines EFH sein? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, ich habe ein Grundstück gekauft und plane den Bau eines Einfamilienhauses. Das Grundstück ist eher schmal und wird nach hinten hin...

  1. #1 p0mbaer, 17.10.2025
    p0mbaer

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    Guten Tag,

    ich habe ein Grundstück gekauft und plane den Bau eines Einfamilienhauses. Das Grundstück ist eher schmal und wird nach hinten hin noch schmaler. Dadurch ist die maximal zulässige Breite des Gebäudes begrenzt. Um die Fläche optimal auszunutzen, möchte ich natürlich innerhalb der geltenden Vorgaben planen.

    Mir liegt dazu ein Bebauungsplan aus den 1970er-Jahren vor, in dem die Baugrenzen relativ grob mit dicken Linien eingezeichnet sind. Über TIM Online habe ich zusätzlich den vorgeschriebenen Abstand zu den Nachbargrundstücken von 3 m ermittelt. Unklar ist mir jedoch insbesondere der Abstand zur Straße, da dieser entscheidend für die Position und Länge des Gebäudes ist.

    Ich habe bereits beim Bau- und beim Katasteramt angefragt, bisher aber keine Antwort erhalten.
    Meine zentrale Frage ist daher:

    • Müssen die Baugrenzen für die Planung zentimetergenau bekannt sein, oder reicht eine gewisse Toleranz? Falls sie exakt bestimmt werden müssen, können die zuständigen Ämter verbindliche Koordinaten oder digitale Daten der Baugrenzen bereitstellen, oder ist hierfür eine neue Vermessung des Grundstücks erforderlich?
    Ich freue mich auf eure Einschätzungen und Erfahrungen dazu.

    Viele Grüße
     
  2. 415B

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    Dein Bauvorhaben kannst du nicht alleine Einmessen das mach ein zugelassenes Vermessungsbüro. Und da wird auf den cm genau vermessen. Und deine Zeichnungen müssen natürlich stimmen und können nicht schon in der Planung größer als erlaubt ausfallen. Hinterher sagt kein Mensch bei +5cm etwas aber bei +50cm schon.
     
  3. Dimeto

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    Das kommt auf den konkreten Einzelfall an. Überwiegend werden Baugrenzen von den Stadtplanern mit glatten Maßen (0,5m) festgelegt, die zumeist auch im Bebauungsplan angegeben sind. Ist das nicht der Fall, sollte die Festlegung durch Erforschung des stadtplanerischen Willens sinnvoll ermittelbar sein. Erscheint das nicht möglich, kann auch die reine grafische Übertragung ausreichend sein, deren Genauigkeit vom Maßstab des Bebauungsplans abhängig ist (bei 1:1000 wären das 0,2mm =^= 20cm).

    Unabhängig von den Baugrenzen müssen die Grundstücksgrenzen exakt bestimmt werden.
    VV BauPrüfVO:
    Es muss sichergestellt sein, dass erforderliche Mindestabstände eingehalten und im Lageplan entsprechend dargestellt werden können. Deshalb sind Vergrößerungen der Liegenschaftskarte/Flurkarte als Grundlage des Lageplanes nur geeignet, wenn die geometrische Genauigkeit der Darstellungen in der Liegenschaftskarte/Flurkarte hierfür ausreicht. Falls erforderlich, ist der Lageplan auf der Grundlage des Zahlennachweises des Liegenschaftskatasters und aufgrund ergänzender Vermessung anzufertigen.

    Auch das kommt auf den Einzelfall an. Bei TIM-online kannst Du Dir den Kartendienst der Punktgenauigkeiten hinzuladen:
    https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_alkis_punktgenauigkeit?
    Grüne Punkte sind Koordinatenkataster und können direkt verwendet werden. Gelbe sind meistens verwendbar, ohne die Vermessungsrisse auszuwerten. Wenn Du allerdings zu beiden Seiten des Grundstücks exakt die Mindestabstände ausnutzen willst, ist eine örtliche Grenzvermessung dringend anzuraten. Spätestens bei der Absteckung ist diese sowieso erforderlich. Alle anderen Farben bedeuten eine unzureichende Genauigkeit.
     
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  4. #4 p0mbaer, 18.10.2025
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    Danke für die Rückmeldungen. Ich werde dann das Grundstück vermessen lassen und auf Basis davon die weitere Planung mit einem Architekten durchführen.
    Danke auch für den Hinweis mit dem zusätzlichen Kartendienst. Alle Punkte um mein Grunstück herum sind gelb.
     
  5. #5 Fabian Weber, 18.10.2025
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    Wenn es digitale Bestandspläne gibt, dann kannst ja darin millimetergenau messen.
     
  6. Dimeto

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    Ja, sogar auf den 1000stel Millimeter genau. Das hilft aber alles nichts, wenn die Koordinatenqualität nur 10cm hergibt.

    Wenn sich später herausstellt, dass der Mindestgrenzabstand nicht eingehalten wurde oder gar überbaut wurde, kann es teuer werden.
     
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  7. ToTi

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    Der Dachdecker misst auf den Millimeter, der Zimmerer auf den Zentimeter und Maurer ist froh, wenn das Gebäude auf dem Grundstück steht :D:D

    Sorry für Off-Topic, aber das war einfach ein Elfmeter und den musste ich verwandeln :D
     
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  8. #8 Kriminelle, 18.10.2025
    Zuletzt bearbeitet: 18.10.2025
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    obwohl ich mich natürlich frage, um welche Breite es geht. Wenn man Forenteilnehmer manchmal liest, sind 20 Meter schon schmal, für andere ein Luxus, sich breit aufstellen zu können. Das gibt auch Spielraum. Bei 13 oder 14 Meter, wenn man 2,50 Abstandsfläche vorweisen muss, geht es mit einem Architektenhaus auch, ohne an der Kante kratzen zu müssen.
     
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  9. #9 Fred Astair, 18.10.2025
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    Hauptsache Du bist beim Anlaufnehmen nicht auf den hundert Meter langen Bart getreten.
     
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  10. p0mbaer

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    Wir reden leider von deutlich geringeren Breiten.
    Wenn wir über die Baugrenzen zur Straße bauen können (planen dazu Bauvoranfrage) wären wir bei max. 8,4 m, ansonsten bei 7,7 m. Deshalb möchten wir ja auch gerne die Möglichkeiten des Machbaren ausreizen.

    Bei der Planung für die Vermessung habe ich jetzt mit mehreren Vermessern gesprochen, aber leider auch unterschiedliche Aussagen erhalten.

    Was wäre eurer Meinung nach jetzt konkret notwendig? Reicht ein amtlicher Lageplan, der später auch für den Bauantrag benötigt wird?
    Nochmal, ich möchte ausreichend genaue Informationen zu den Maßen bzw. den Baugrenzen auf dem Grundstück haben, um das Haus so groß wie möglich planen zu können.

    Viele Grüße
     
  11. Dimeto

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    Immer noch nicht? Was hast Du denn gefragt?
    Was hast Du denn gefragt? Welche Antworten hast Du erhalten?
    Das kommt darauf an, was Du genau mit wem jetzt vor hast.
    Was möchtest Du denn fragen? Wie konkret ist die Planung denn schon (Abmessungen des Hauses)? Hast Du bereits eine bauvorlageberechtigte Person eingebunden? Bietet Deine Gemeinde oder Baugenehmigungsbehörde keine Bauberatung an?
    Ja. Ist vielleicht schon zuviel. Amtlich muss er nur sein, wenn mindestens eine Bedingung von § 3 Abs. 3 Satz 1 BauPrüfVO erfüllt ist (vorausgesetzt meine Schlussfolgerung von
    auf ein Bauvorhaben in NRW ist korrekt)
     
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  12. csaf3256

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    In Tirol gibt die Bauordnung (Gesetz) keine Toleranzen für Grenzabstände vor….sprich wenn man zu eng anbaut und blöderweise die Messtoleranz des Vermessers gegen einen ist so hat man ein Problem. Daher sollte der Planer die zb 4,00 m Grenzabstand nicht ausreizen und auf 4,10 m zum Beispiel planen. Mittlerweile werden die Grenzen bei Neubauten hier verhandelt und über die Koordinate fixiert, unter Einverständnis aller Beteiligten. Dann ist seit glaub ich 2016 eine Messtoleranz von 5 cm für Grenzpunkte einzuhalten: Interessant wie das in Deutschland geregelt ist.
     
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  13. p0mbaer

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    Ich habe nach präzisen Daten gefragt, anhand derer ich sicher und auf den Zentimeter genau planen könnte. Diese liegen aber weder dem Bauamt, noch dem Katasteramt vor und mir wurde empfohlen das Grundstück vermessen zu lassen.

    Ich habe meine Situation geschildert und nachgefragt, mit welcher Messung ich dies am besten erreichen könnte.
    Daraufhin wurden mir verschiedene Angebote gemacht, mal nur mit amtlichen Lageplan, mal mit Höhen- und Bestandsplan, mal mit Grenzfeststellungen und ggf. Markierungen.

    Ich bin immer noch unsicher, was wir jetzt wirklich brauchen um sicher planen zu können und deshalb auch noch nicht entschieden, was wir jetzt genau machen werden. Ich spreche nächste Woche aber auch nochmal mit den Vermessern.

    Mit der Bauvoranfrage möchten wir feststellen, ob das Überschreiten der Baugrenze genehmigt wird. Damit könnten wir den geplanten Grundriss (bzw. die geplanten Maße) umsetzen. Andernfalls müssten wir umplanen. Nochmal: Ohne Überschreitung der Baugrenze wären max. 7.7 m Breite möglich (bei 84 m² Grundfläche), mit Überschreitung der Baugrenze wären 8.4 m Breite möglich (84 m² Grundfläche).
    Der Grundriss ist zwar noch nicht fix, aber wir haben mit einer Firma (Bauträgersuche) schon mehrere Grundrisse entworfen, und mit 8.4 m Breite gefällt es uns bisher am besten, mit weniger müssten wir stark von unseren Vorstellungen abweichen.
    Wir haben zwecks Bauvoranfragen jetzt Kontakt mit bauvorlageberechtigten Personen aufgenommen, aber noch keine Auswahl getroffen.
    Eine Bauberatung gibt es hier schon, und ich habe das auch schon mehrfach in Anspruch genommen. Daher kam auch die Empfehlung mit der Bauvoranfrage.

    Ja, NRW ist korrekt.
     
  14. Dimeto

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    Du brauchst einen Lage- und Höhenplan, der auf den Erkenntnissen einer örtlichen Grenzuntersuchung basiert.
    Das heißt, die Koordinaten sind zu ungenau, um daraus die exakten Abmessungen des Grundstücks abzuleiten. Sie bedeuten aber, dass die Grenzen festgestellt sind und in einem einheitlichen Koordinatensystem vorliegen. Damit sind die Voraussetzungen für die Notwendigkeit eines amtlichen Lageplans nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1. und 2. BauPrüfVO schonmal nicht gegeben. Wenn keine Überbauungen von den Nachbarn vorliegen und keine Baulasten zugunsten oder zulasten des Grundstücks vorhanden oder geplant sind, muss der Lageplan nicht amtlich (teuer) sein. Auch eine Grenzabmarkung ist nicht notwendig, jedenfalls keine (teure) mit dauerhaften Grenzzeichen.
    Ich empfehle, zuerst diese Personalie zu entscheiden, bevor Du weitere Schritte unternimmst. Möglicherweise hat diese Person eigene Vorstellungen von einer optimalen Planungsgrundlage und erprobte Kontakte, diese zu bekommen.
     
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  15. 11ant

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    Du hast also ein Grundstück von sich verjüngender Breite und nicht ganz genau bekannten Abmessungen; das Baufenster ist prinzipiell nur von den Grenzabständen eingeschränkt. Den Aspekt der Höhenunterschiede im Grundstück hast Du noch garnicht be(tr)achtet, obwohl die Deine Grenzabstände erheblich beeinflussen können. Mit einem GU (auf Deinem Grundstück ist das kein BT) hast Du bereits Grundrisse gebastelt (und ebenso wie das Grundstück hier nicht gezeigt), die von einer Breite von 8,4 m ausgehen. Mit der "Bauberatung" meinst Du vermutlich keinen Kollegen von mir, sondern die Sprechstunde Deines Bauamtes.

    Bevor Du @Dimeto damit vergraulst, noch ewig den Katasterausschnitt zurückzuhalten: zeige den doch geschwind einmal her.

    Wenn ich Deine Fragestellung einmal grob auf DaF herunterbrechen darf, dann willst Du wissen, ob Du auf ein zwischen 3m-Grenzabständen zwischen Achtmetervierzig aber teilweise auch nur Siebenmetersiebzig breites Baufenster ein durchgängig achtmetervierzig breites Haus stellen dürftest (also ob man das gnädigerweise als tolerierbare Überschreitung ansehen würde). So weit bräuchte es hier nicht unbedingt den Fachmann für ein klares Nein.

    Grundsätzlich empfiehlt sich beim Bau nie mit einzelnen Zentimetern zu planen, bei Abstandsvorschriften erst recht nicht. Und Du kannst die Hausbreite auch "getreppt" gestalten, also bspw. Achtmeterzwanzig breit beginnen und nach etwa der halben Tiefe auf Siebenmeterfünfzig reduzieren. Je nach Schwankungen der Höhe Deines Grundstücks kann sich die ganze Rechnung nochmals verschieben, d.h. meist um das 0,4-fache der Höhenschwankungen. Die Bezugshöhe und die realen Höhenlagen (z.B. des EG-Fußbodens) sind hier also auch noch maßgeblich.

    Erheblich genauer kann man Dir antworten, wenn Du das Grundstück und den Hausentwurf herzeigst.
     
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