Wer haftet?

Diskutiere Wer haftet? im Gewerbe- und Industriebau Forum im Bereich Architektur; Guten Tag und ein frohes neues Jahr! Mich würde interessieren, wer für die Abplatzung einer OS 8 Tiefgaragenbeschichtung (EP) bei aufsteigender...

  1. Jelaos

    Jelaos

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    Guten Tag und ein frohes neues Jahr!
    Mich würde interessieren, wer für die Abplatzung einer OS 8 Tiefgaragenbeschichtung (EP) bei aufsteigender Nässe haftet. Es handelt sich wohl um ein Objekt, das in einer Senke mit großem Grundwasser vorkommen steht.
    Wie ist die weitere Vorgehensweise?
    Hatte schon einmal jemand einen ähnlichen Fall?
    Vielen Dank
    Beste Grüße
    Michael
     
  2. Alex88

    Alex88
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  3. #3 simon84, 02.01.2025
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    simon84
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    Dieses Sto System wird ja explizit für Grundwasserbelastung beworben, Hersteller ist idR sehr kooperativ und schickt sicherlich einen Außendienstler der sich das mal anschaut. Kann auch sein, dass da was bei der Vorbereitung/Verarbeitung schief gelaufen ist.
    Rechtlich gesehen, wie @Alex88 schreibt, Auftraggeber der Sanierungsmaßnahme, bzw. erster rechtlicher Ansprechpartner z.B. Vermieter, Eigentümer, WEG etc.
     
  4. hippopotamus

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    Hallo Michael! Zu deiner Frage: Wenn die OS 8-Tiefgaragenbeschichtung aufgrund aufsteigender Feuchtigkeit abplatzt, könnte die Haftung davon abhängen, ob die Feuchtigkeit vorab richtig berücksichtigt wurde. Bei solchen Beschichtungen ist es wichtig, dass der Untergrund trocken und frei von aufsteigender Feuchtigkeit ist. Wenn das in deinem Fall nicht der Fall war, könnte der ausführende Betrieb für die Schäden verantwortlich gemacht werden.

    Es kommt auch darauf an, ob vor der Beschichtung irgendwelche Abdichtungsmaßnahmen ergriffen wurden, um das Problem mit dem hohen Grundwasserspiegel zu umgehen. Wenn diese nicht berücksichtigt wurden, könnte das als Ausführungsfehler gelten.

    Ich würde dir empfehlen, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, um den genauen Grund für das Abplatzen der Beschichtung zu klären. Wenn sich herausstellt, dass es an einem Fehler bei der Ausführung lag, könntest du Ansprüche gegenüber dem ausführenden Betrieb geltend machen.

    Hoffentlich hilft dir das weiter! Hat jemand von euch schon mal einen ähnlichen Fall erlebt?

    Viele Grüße!
     
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