Frist der Dämmerpflicht während Sanierung

Diskutiere Frist der Dämmerpflicht während Sanierung im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Hallo liebe Alle, ich saniere aktuell mein Haus, welches ich seit September 2022 besitze. Baujahr ist 1966. Laut GEG muss ich die oberste...

  1. #1 Soni1991, 03.11.2024
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    Hallo liebe Alle,

    ich saniere aktuell mein Haus, welches ich seit September 2022 besitze. Baujahr ist 1966.

    Laut GEG muss ich die oberste Geschossdecke oder das Dach innerhalb von zwei Jahren nach Grundbucheintragung dämmen.
    Mein Haus wird viel in Eigenleistung kernsaniert was seine Zeit dauert und momentan ist es auch noch nicht bewohnbar. Geheizt wird aktuell in den Wintermonaten auf minimum damit die Leitungen nicht einfrieren.

    Meine Frage ist nun, ob die 2-Jahres-Frist auch für solche Fälle zählt bzw. ob man eine Verlängerung beantragen kann? Gefunden habe ich dazu bisher noch nichts.
    Falls das möglich ist, wisst ihr wo man das beantragen kann?

    Über eure Kommentare würde ich mich sehr freuen.Vielen lieben Dank schon einmal!
     
  2. #2 Tikonteroga, 03.11.2024
    Zuletzt bearbeitet: 03.11.2024
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    Hallo, du hast geschrieben, dass du die oberste Geschossdecke oder das Dach innerhalb von 2 Jahren nach Grundbucheintrag dämmen musst. Nach meinem Verständnis ist das nur der Fall, wenn das Dach oder die Geschossdecke den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 nicht erfüllen. Ist das bei dir der Fall und du hast es nur nicht geschrieben?

    Quelle: § 47 Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes

    Soweit ich weiß, ist es vom Bundesland abhängig wo und wie Befreiungsanträge eingereicht werden und durch eine Verordnung festgelegt. Ich würde dir vorschlagen, dass du dich mit der örtlichen Baurechtsbehörde in Verbindung setzt um das zu klären.

    Quelle: § 102 Befreiungen
     
  3. #3 Soni1991, 03.11.2024
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    Hallo Tikonteroga,

    entschuldige, ja genau, der Mindestwärmeschutz ist nicht gegeben und es müsste daher gedämmt werden.
    Es ist schon geplant, den Dachboden auszubauen und daher würde ich das Dach dämmen, allerdings hat das für mich nicht die höchste Priorität da erstmal vieles andere gemacht werden müsste, damit man in das Haus überhaupt einziehen kann.

    Vielen Dank für die Infos. Ich hab schon mal eine E-mail an meine Bauaufsichtsbehörde geschrieben um nachzufragen.
     
  4. #4 Tikonteroga, 03.11.2024
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    Aber bedenke, dass man dir nicht einfach eine Fristverlängerung geben kann, wie du es gerne hättest. Deine Begründung und die höhe der Verlängerung müssen schon in einem angemessenem Verhältnis zueinander stehen.
     
  5. #5 simon84, 03.11.2024
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    Ob das so schlau war die auf den Sachverhalt hinzuweisen?
    Mir ist jedenfalls nicht bekannt dass aktiv Dachspeicher auf Dämmung kontrolliert werden….
    Zumindest in Bayern
     
    SIL gefällt das.
  6. #6 Soni1991, 03.11.2024
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    Keine Sorge, ich habe anonym geschrieben und keine Infos zu mir oder dem Haus gegeben ;-). Es war eine allgemeine Anfrage ob in solchen Fällen eine Möglichkeit der Fristverlängerung besteht.
    Ich habe auch oft gelesen, dass dies nicht wirklich kontrolliert wird, aber etwas Angst vor Strichproben habe ich schon. Die möglichen Bußgelder sind ja schon recht hoch...
     
  7. Max1536

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    Hallo Soni,

    Hast du hierzu bereits eine Rückmeldung vom Baurechtsamt erhalten?

    Wir stehen aktuell vor der gleichen Frage. Wir kriegen das in 2 Jahren nicht hin und würden unser Dach in 5-10 Jahren sowieso sanieren. Da macht es wenig Sinn, für so wenige Jahre eine provisorische Dämmung einzubauen.

    Danke schon mal für deine Rückmeldung!
     
  8. nordanney

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    Bist Du sicher, dass Du eine Dämmpflicht hast? Wie sind die aktuellen Werte bzw. der Zustand? Was für eine oberste Geschossdecke? Also ein paar Infos zum Objekt.

    Btw.: Mit "wir wollen irgendwann vielleicht eventuell in 10 Jahren dämmen" kommst Du nicht weit. So eine Aussage würde ich Dir um die Ohren hauen. Du weißt vor Kauf, was ansteht. Dann musst Du damit leben. Klappt es in zwei Jahren nicht und erst im dritten, ok. Aber kein in 10 Jahren - wer weiß, ob Du dann noch da wohnst, noch verheiratet bist oder gar verstorben...
     
  9. Max1536

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    Danke für deine Rückmeldung.

    Wir sind aktuell im Kaufprozess für ein Einfamilienhaus aus dem Jahr 1956. Leider muss alles sehr schnell gehen, und wir kommen evtl nicht mehr dazu vor Kaufzusage mt einem Energieberater hinzugehen.

    Es gibt ein Obergeschoss, welches Dachschrägen und 2 Dachgauben beinhaltet. Von diesem Obergeschoss führt eine nachträglich eingebaute Treppe ohne Tür auf den Dachboden/Bühne/Spitzboden, welcher nachträglich ausgebaut wurde. Die Maklerin weiß anscheinend von nichts bzw war der Meinung, dass das aus dem Baujahr stammt. Allerdings ist im Baugesuch nichts hiervon zu sehen und anderer Stelle ist auch noch die stillgelegte "Dachluke" zu sehen. Das ausgebaute Dachgeschoss wird nicht als Wohnfläche gerechnet, da es die Anforderungen hierfür nicht erfüllt. Es wird als Hobbyraum geführt. Die Dachschrägen in diesem Spitzboden sind nur zwischen den Sparren verkleidet. Die Sparren sind zu sehen und machen einen guten Eindruck. Diese "Verkleidung" hat auf der Oberfläche Teppich. Die Maklerin hat es Teppichdämmung genannt. Was hinter diesem Teppich ist, weiß sie nicht.

    Morgen haben wir eine weitere Besichtigung und ich hoffe, ich finde eine Stelle an der man den Dachaufbau sehen kann. Auf dem Dach ist die Stromzuleitung installiert. Hier müsste man doch irgendwie zu Wartungszwecken rankommen, um etwas zu sehen.

    Aktuell würde unser Budget vermutlich nicht für eine Dachsanierung ausreichen. Die Ziegel aus dem Baujahr sehen noch in Ordnung aus und das Dach scheint dicht zu sein. Deswegen haben wir erhofft, dass man die Dachsanierung machen kann, sobald man genug Rücklagen hat, sprich in 5-10 Jahren.

    Das GEG verkomplitziert das leider ein wenig, weswegen ich gehofft habe, man kann die 2Jahres Frist verschieben.

    Eine provisorische Dämmung bis zur Dachsanierung ist vermutlich wirtschaftlich nicht sinnvoll, oder?
     
  10. nordanney

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    Mach es einfach. Da der Spitzboden kein Wohnraum ist, reicht es aus, die Decke zwischen OG/Spitzboden zu dämmen (sofern überhaupt Dämmung nötig ist). Für kleines Geld 2.Wahl MiWo kaufen, zweilagig verlegen und schon hast du formal Deine Pflicht getan und landest bei ein paar hundert € Kosten.
    Problem: Spitzboden wird die nächsten Jahre nicht nutzbar sein.
     
  11. Max1536

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    Dazu hätte ich 2 Fragen:

    1. Wie verhält es sich mit den Dachschrägen im OG. Diese sind ja verkleidet und potentiell dahinter auch nicht gedämmt. Muss hier nach GEG nicht gedämmt werden oder ist nur die Geschossdecke zum Spitzboden dämmpflichtig?

    2. Ich könnte natürlich für wenige Hundert Euro provisorisch die Geschossdecke wie du vorschlägst dämmen. Allerdings gibt es vom OG zum Spitzboden eine offene Treppe ohne Türe im Treppenhaus. Hier würde ja die ganze warme Luft aufsteigen und die Dämmung hätte vermutlich kaum Wirkung. Meinst du die GaeG Anforderung wäre trotzdem erfüllt?

    Danke im Voraus
     
  12. nordanney

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    Zu 1: Geschossdecke reicht
    Zu 2: so bescheuert sind die Regeln manchmal. Die offene Treppe macht alles kaputt. Ist aber regelkonform.
     
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