Einbehalt für Mängel aufteilen

Diskutiere Einbehalt für Mängel aufteilen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, fiktives Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus gibt es drei Mängel die bei der Abnahme mit je einem Betrag als Einbehalt dokumentiert...

  1. #1 mrFbn, 20.09.2025
    Zuletzt bearbeitet: 20.09.2025
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    Hallo,

    fiktives Beispiel: Bei einem Einfamilienhaus gibt es drei Mängel die bei der Abnahme mit je einem Betrag als Einbehalt dokumentiert wurden:
    Mangel 1: Einbehalt 20.000€
    Mangel 2: Einbehalt 4.000€
    Mangel 3: Einbehalt 1.000€

    Die Beträge wurden vom Bauherren geschätzt und vom Bauträger bei der Abnahme akzeptiert.

    Nach Terminen zur Mängelbeseitigung stellt sich heraus dass die Beseitigung von Mangel 2 12.000€ kostet. Mangel eins und drei sind behoben.

    Wäre es möglich in solch einem Fall die 12.000€ für Mangel 2 einzubehalten obwohl nur 4.000€ angesetzt wurden?

    Die Befürchtung ist dass der Mangel 2 sonst nicht mehr beseitigt wird.

    Auftragnehmer im Beispiel ist eine GmbH, Auftraggeber Privatkunde.
     
  2. Alex88

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  3. mrFbn

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    Danke für den Hinweis, ist natürlich ein fiktives Beispiel :-)
     
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    Kann man machen, sogar um das vielfache kann man einbehalten…
     
  5. mrFbn

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    Das man einbehalten kann ist klar, kann man nachträglich den Betrag verändern?
     
  6. Yilmaz

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    Also wenn es nicht konkret eine Einigung getroffen wurde, das man sich auf diesen Betrag geeinigt hat, hat die einbehaltshöhe mit dem Mängelbeseitigungskosten rechtlich wenig zu tun.
    Die Mängelbeseitigungskosten sind doch höher als man Geschätzt hat.
     
  7. mrFbn

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    Wie geschrieben wurde konkret ein Einbehalt für jeden Mangel in die Abnahme aufgenommen.
    Jetzt hat sich herausgestellt dass der Betrag für einen Mangel deutlich zu niedrig angesetzt wurde.
    Die Frage ist ob der Betrag nachträglich mit den neuen Informationen angepasst werden kann.
     
  8. SIL

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    Ja , allerdings darf kumulativ die Summe aus Mängelsicherheit und Leistungsverweigerungsrecht nicht 'zu hoch werden' , es ist also nicht möglich aus der vorhandenen Differenz von ca 8k 2x12k zu fordern.
     
  9. 11ant

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  10. #10 Fabian Weber, 21.09.2025
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    Wer hat denn Mangel 1 und 3 behoben? Und woher weißt Du, dass Mangel 2 jetzt teurer wird?
     
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  11. #11 Markl, 03.11.2025 um 21:45 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 03.11.2025 um 21:50 Uhr
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    Du musst dir eben sicher sein das du den Einbehalt rechtlich Argumentieren kannst, dann kannst du theoretisch auch mehr einbehalten und es drauf anlegen.
    Allerdings ein zu hoher Einbehalt erhöht massiv die Gerichtsgebühren.

    Aussagen wie ich glaube nicht das die nachbessern interessieren niemanden, dass musst du wie gesagt nachweisen.
     
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