Schockiert über neu eingebaute Dachflächenfenster

Diskutiere Schockiert über neu eingebaute Dachflächenfenster im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich bin gerade super traurig und ratlos und geschockt wegen meiner Dachsanierung. Da ich damit allein bin, wollte ich hier mal...

  1. Lilatiger

    Lilatiger

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    Hallo zusammen,

    ich bin gerade super traurig und ratlos und geschockt wegen meiner Dachsanierung. Da ich damit allein bin, wollte ich hier mal fragen, was ihr zu dem Sachverhalt sagt. Danke schon mal an alle, die das lesen.

    Mein altes Haus (Bj. 72) hat im Sommer ein neues Dach bekommen, mit insgesamt 11 Velux-Dachflächenfenstern. Kosten allein für die Fenster 30.000 € (insgesamt hat das ganze Dach 120.000 € gekostet). Das Haus hat eine im Verhältnis zur Wohnfläche sehr große Dachfläche, da es schon recht weit unten beginnt. Für mich war das eine Riesensache und ein gewaltiger Kostenpunkt, aber da das alte Dach in keinem guten Zustand mehr war, notwendig.

    Die Fensterlaibungen muss ich selbst anpassen, das war nicht inbegriffen. Die Fenster wurden von den Dachdeckern von außen eingesetzt. Als ich nun die Rigips-Innenverkleidung der Räume aufgeschnitten habe, um die Laibungen anzufertigen, habe ich festgestellt, dass 6 der 11 Fenster viel zu hoch eingebaut wurden. Die unteren Fensterkanten dieser Fenster liegen zwischen 120 und 140 cm, die Oberkanten zwischen 210 und 230 cm (Dachneigung 45 Grad).

    Ich selbst bin 1,70m groß und schaue im Stehen teilweise nur knapp über die Unterkante hinaus und komme teilweise an die Fenstergriffe kaum heran. Die Fenster sehen eher aus wie Dachluken und bei den Fenstern im Dachspitz ist es nicht möglich, die obere Laibung einigermaßen waagerecht einzubauen, da die Fenster direkt unter die Pfette „gequetscht“ wurden. Die Laibung hätte dann fast einen Neigungswinkel von 45 Grad nach unten in den Raum hinein. Das macht überhaupt keinen Sinn, weil nach unten noch genügend Platz gewesen wäre.

    Die Firma habe ich bereits kontaktiert und meine Beanstandung mitgeteilt. Die meinten, dass es sicher einen Sinn hätte, warum sie es so eingebaut haben. Außerdem hätten wir doch ausführlich über die Fenster gesprochen.

    Der tiefere Sinn erschließt sich mir jedoch nicht. Natürlich haben wir über die Anzahl und die Anordnung der Fenster gesprochen (7 alte Fenster waren zuvor schon in dem Dach gewesen und sind durch neue ersetzt worden, 4 Fenster sind noch ganz neu hinzugekommen). Aber nicht explizit über die Höhe, weil ich davon ausgegangen bin, dass es da Erfahrungs- oder Richtwerte gibt, die ein erfahrener Dachdecker kennt. Ich wollte schon gerne aus den Fenstern hinaus in die Landschaft sehen können und nicht nur in den Himmel.

    Ich weiß nicht, wie ich weiter vorgehen soll. Im Grunde müssten alle 6 Fenster korrigiert werden. Bezahlt ist das Ganze schon. Was würdet ihr tun, hat jemand einen Tipp?
     
  2. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Ja ab zum Anwalt, wenn die Firma nicht einsichtig ist. Dein Anwalt soll prüfen, ob eventuell gegen Praragraph 633BGB verstoßen wurde.

    Es könnte ein Mangel vorliegen, zum Beispiel könnte die Gebrauchstauglichkeit nicht gegeben sein.
     
  3. Lilatiger

    Lilatiger

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    Danke für deine Antwort!

    Oje, hört sich nach Kosten, viel Aufwand und ungewissem Ausgang an. Wie finde ich einen passenden Anwalt? Wie kann ich sicher sein, dass es tatsächlich ein Verstoß ist? Muss ich dann später auch noch für die Anwaltskosten aufkommen?
     
  4. VollNormal

    VollNormal

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    Indem dein Anwalt dich hoffentlich gut berät.

    Nein, du musst sofort für die Kosten aufkommen. Eventuell kannst du die später dann deinem Kontrahenten in Rechnung stellen. Falls es zu einem Rechtstreit kommt, hat regelmäßig die unterlegene Partei die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen.

    Hättet ihr über die Fenster auch geschrieben, dann könntet ihr jetzt nachlesen, was genau damals gesprochen wurden.
     
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  5. 415B

    415B

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    Wurde denn über die Einbauhöhe vorab gesprochen?
     
  6. ToTi

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    Puuuh, schwieriges Thema.
    Zitat aus der DIN 5034, Teil 1, Abschnitt 4.2.2:
    a) Die Oberkante der durchsichtigen Fläche des Fensters (bzw). der Fenster sollte mind. 2,20m über Oberkante dem Fußboden liegen.

    Somit wäre der Einbau in Ordnung. Bei Dachfenster ist es so, das die Höhe der Fenster sich nicht nach den Wünschen der Benutzer richtet, sondern an die Traglattung der Dacheindeckung! Manchmal geht es nicht anders. Im dümmsten Fall wäre bei dir die OK Dachfenster bei 1, 80m und das wäre nicht zulässig. Die Ideale Höhe ist irgendwo bei 2,00m. So versuche ich immer Fenster einzubauen. Aber wie schon oben gesagt, das kann sich noch etwas nach unten, aber mehr nach oben verschieben. Ist noch eine dicke Aufsparrendämmung verbaut, verschiebt sich die Position in der Regel nach oben, gegenüber der alten Einbausituation.
    Also eine Zwickmühle. Worüber man sich streiten könnte, ist die Länge der Dachfenster. Die kann man so wählen, das die untere Kante weiter unten sitzt. In deinem Fall hätte das Fenster 160cm lang sein sollen. Jetzt ist natürlich die Frage, gibt es überhaupt ein Dachfenster in der Länge, mit der Breite die verbaut ist?

    Anbei ein Link zu Planungs- und Einbauhinweisen von Velux:
    https://contenthub.velux.com/api/public/content/15e78-e6d86-f74bc_downloadOriginal?v=32b0b53d

    Du kannst auch mal Bilder von außen machen und ein paar Bilder von Innen und dann hier einstellen
     
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  7. ps0125

    ps0125

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    Und was soll da jetzt ein Anwalt bringen?
    Macht mit der Firma einen Termin vor Ort, dann kann man klären, ob die Fenster versetzt werden können oder ob es tatsächlich nicht anders ging.
    Wenn man es ändern kann, teilt euch ggf. die Kosten und werdet glücklich. Wenn du da jetzt nen Anwalt einschaltest, kostet der nur Geld und die Stimmung ist vergiftet, im schlimmsten Fall kommt es zu einem jahrelangen Rechtsstreit und davon hat niemand etwas.
     
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  8. Fasanenhof

    Fasanenhof

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    Ich hatte die selbe Situation bei einem Fenster.
    Die Dachdecker haben sich komplett verrechnet und waren der Überzeugung, dass das Fenster um 50cm tiefer kommen würde, wenn man es um eine Pfanne tiefer setzt.
    Der Griff war dann auch unendlich hoch und über der Deckenhöhe, ergo nicht zu erreichen und die Laibung war nicht zu erstellen. bei einem Fenster waren sie dann einsichtig und haben es korrigiert.
     
  9. msfox30

    msfox30

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    Steht doch da...
    Da liegt der Fehler. Als Laie eine Annahme getroffen. Vielleicht schaut der Dachdecker gern in den Himmel. Dann passt es ja für ihn.
    Ja, ich finde es auch blöd, dass man sich als Laie auch bis zum letzten Nagel Gedanken machen muss, wie etwas aussehen soll. Hier im Forum wird dann immer auf einen Planer (z.B. Architekten) verwiesen, der so etwas übernehmen soll. Wenn man Leistungen als Laie also nicht einschätzen kann, muss man eben jemanden damit beauftragen. Aber wer macht das schon, wenn es um einfach Dinge geht. Wobei ich die Neueindeckung eines Daches jetzt nicht als "einfach" bezeichnen würde. Aber der Dachdecker ist in dem Fall nicht dafür da, um hier noch Zeichnungen zu erstellen. Er ist nur der Ausführende....
     
  10. Ab in die Ruine

    Ab in die Ruine

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    Hilft nicht bei der Lösung, aber warum schafft es so eine Firma nicht mal nachzufragen.
    "Ohh, das Fenster ist einen Meter lang aber das Loch im Dach 2m. Wie hoch sollte ich das wohl einbauen?
    Frag ich mal den Chef." Chef: "Mir doch egal. Keine Zeit den Kunden zu nerven. Mach irgendwie!"
    Gilt die Regel "Fragen macht schlau." nicht mehr?
     
  11. msfox30

    msfox30

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    Ein bischen schon. Man muss nicht zum Anwalt rennen und dafür viel Geld ausgeben, wenn der Fehler bei einem selbst liegt. Wobei Fehler hier nicht so negativ sein soll. Eher die Unwissenheit war die Ursache...
    Er wird es sicher so eingebaut habe, wie es für ihn in dem Moment am besten war (z.B. wegen der Dachziegel). Nachfragen kostet ja Zeit.
     
  12. Ab in die Ruine

    Ab in die Ruine

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    Augenscheinlich ist der Kunde schon lange nicht mehr König. Weil man faul ist, haben jetzt alle Stress. Der Kunde, die Firma, der Monteur.
    Ist es die zwei gesparten Minuten wert?
    Schon der Auftragannehmende hat gepennt. Wenn die Vorgabe schwammig ist, fragt man, was der Kunde will.
    Fachunternehmen müssen ihre Kunden grundsätzlich darüber informieren, ob das bestellte Werk für die geplante Anwendung geeignet ist.
    Eine geeignete Anwendung ist für mich das Rausschauen. Geht es dann nur so hoch, informiere ich den Kunden, ob es auch so i.O. ist.
     
  13. #13 BaUT, 05.11.2025 um 09:48 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 05.11.2025 um 09:53 Uhr
    BaUT

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    Dass du mit dem Problem alleine bist, hättest du durch vorherige Hinzuziehung eines Architekten lösen können.
    Der Dachdecker ist nicht verpflichtet, kostenlos Planungsleistungen zu erbringen.
    Planung ist originäre Bauherrenaufgabe und wenn du selbst vorher keine Pläne gezeichnet hast,
    dann hätte sich um solche Details (und vermutlich auch um die Angebotsprüfung) sicher gern der Archi deines Vertrauens gekümmert.

    Es gibt Arbeiten, die der handwerklichen Selbsttändigkeit überlassen werden können und es gibt Arbeiten, die einer bauherrenseitigen Planung und Bauüberwachung (Bauleitung) bedürfen.

    Ich verstehe nicht, woher hier immer die Erwartungshaltung kommt, dass der Handwerker fehlende Planung durch eigene Fachberatung ersetzen soll.
     
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