Baugenehmigung abgelehnt

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  1. NinaLocke

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    Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem, unser Bauantrag wurde abgelehnt. Wir haben ein Baufenster von 12x13m was wir voll ausgenutzt haben, da wir ein Zweifamilienhaus bauen werden. Die Grz1 beträgt 0,4 die Grz2 0,2. Das Grundstück ist insgesamt 491qm groß. Abgelehnt wurde der Antrag da die 30 qm große Terasse nicht im Baufenster von den 12x13m ist. Im B-Plan steht das die Terrasse zur Grz 1 gehört, Stellplätze, Zuwegung, Garage etc zur Grz2 , die Garage darf auch außerhalb des Baufensters gebaut werden, allerdings nicht tiefer als 20m von der Straße weg.
    Wir haben natürlich bei dem Sachbearbeiter nachgefragt, seine Anwort war, nur weil es nicht im B- Plan steht, heisst es nicht das es erlaubt ist.... Würden wir die Terrasse in den 12-13m bauen, hätten wir aber nur eine GRZ 1 von 0,31. Kann also nicht sein, kann da jemand helfen. Unser Architekt und das Bauunternehmen sind ratlos genauso wie wir. Vielen lieben Dank schon mal für die Hilfe.
     
  2. NinaLocke

    NinaLocke

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    Ich meinte natürlich das die Garage außerhalb des Baufensters gebaut werden dann, nicht außerhalb des Grundstückes
     
  3. nordanney

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    • Grundstücksgröße: 491 m²
    • GRZ1: 0,4 (Gebäude + Terrasse).
      Daraus ergibt sich: 491 m² × 0,4 = 196,4 m², die als GRZ1 angerechnet werden dürfen (insgesamt völlig versiegelte Fläche inkl. Terrasse).
    • GRZ2: 0,2 (Nutzungen wie Garagen, Wege, Stellplätze und sonstige „nicht bebaute“ Flächen).
      Daraus ergibt sich: 491 m² × 0,2 = 98,2 m² anrechenbare Nebenflächen.
    Richtig?

    Zusätzlich sind baurechtlich zwei Einschränkungen relevant:
    1. Das Baufenster von 12 × 13 Metern begrenzt die Fläche eures Hauses inkl. Terrasse
    2. Bauteile wie Garagen können ausnahmsweise außerhalb des Baufensters (unter Einhaltung bestimmter Abstandsregeln) errichtet werden.
    2. interessiert gerade nicht, 1. ist relevant

    Und insofern ist für mich die Entscheidung verständlich. GRZ1 Flächen gehören ins Baufenster. Die Terrasse (gehört zur GRZ1) liegt bei eurem Antrag nicht im Baufenster, insofern gibt es keine Baugenehmigung. Egal wie die GRZ1 ausgeschöpft ist. Also müssen das Haus und die vollständige Terrasse ins Baufenster passen.

    Das verstehe ich nicht. Was meinst Du damit?
     
  4. NinaLocke

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  5. NinaLocke

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    Die Antwort von dem Sachbearbeiter war damals als wir explizit nachgefragt haben , das die Terrasse und das Gebäude unter 0,4 sein muss, mehr wird nicht erlaubt. Aber wenn wir das Haus inkl Terrasse in 12x13m bauen ,wäre das nur eine Grz von 0,31
     
  6. nordanney

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    Bitte keine unübersichtlichen Full Quotes.

    Manchmal gibt es gefühlte Ungerechtigkeiten. Die GRZ1 findet schon Anwendung. Aber nicht bei Euch bzw. Eurem Grundstück (faktisch nicht aufgrund eines zu kleinen Baufensters). Ist aber auch egal, da Euch und dem Architekten die klare Aussage "Terrasse nur im Baufenster" vorlag. Kannst nicht sagen, dass Euch die Vorgabe nicht bekannt war.

    Maximale GRZ1 nicht erreichbar bei Eurem kleinen Baufenster. Manche Vorgaben sind nicht im Einzelfall nicht nachvollziehbar. Wäre das Baufenster 15x15m, würde die Regel Sinn ergeben.

    Aber es bleibt dabei, dass die Ablehnung völlig korrekt getroffen wurde.

    P.S. Wenn man - egal ob beim Bau oder sonstwo im Leben - Sicherheiten haben möchte, benötigt man schriftliche Aussagen. Eine mündliche Abstimmung hilft rückwirkend nicht. Leider. Aber vielleicht hatte der Mitarbeiter auch die weitergehenden Vorgaben einfach nicht präsent.
     
  7. VollNormal

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    0,31 sind weniger als 0,4 => passt doch!
    (Oder steht irgendwo, dass das Baufenster die 0,4 vollständig ausschöpfen muss? Regelmäßig werden Baufenster und GRZ unabhängig voneinander festgelegt und sind jeweils Höchstwerte. Das kleinere sich ergebende Maß gilt.)
     
  8. NinaLocke

    NinaLocke

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    Naja schriftlich habe ich die Aussage von dem Sachbearbeiter das dieser mir gesagt hat das unser Haus inkl. der Terrasse die Grz1 von 0,4 nicht überschreiten darf, ansonsten wird der Bauantrag nicht genehmigt, ist für mich dann ein Widerspruch in sich, weil wir sie dann so oder so niemals überschreiben hätten können.
     
  9. nordanney

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    Jep, aber es sind Haus und Terrasse so geplant, dass das Haus im und die Terrasse außerhalb des Baufensters liegen. GRZ locker eingehalten - nur der gewünschte Bauort leider nicht (Baufenster).

    Das gedankliche Problem bei der TE ist, dass das Baufenster nur 0,31 ermöglicht, wo doch der B-Plan 0,40 erlauben würde. Insofern ist für das konkrete Grundstück die 0,40 zwar schön zu lesen, aber faktisch nie erreichbar, weil das Baufenster zu klein.
     
    NinaLocke gefällt das.
  10. nordanney

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    Damit hat er ja recht. Keine Lüge oder sonst etwas. Hättest fragen müssen, ob ein Hausbau (bei Dir gelten ja Haus und Terrasse als ein Konstrukt) auch außerhalb des Baufensters erlaubt wird. Denn das ist Dein Problem.
    Ja, auch wenn Du die Frage nicht gestellt hast, hätte er Dich natürlich als gute Beratung darauf hinweisen können.
     
  11. NinaLocke

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    Richtig und da liegt einfach das Problem, weil man die Grz natürlich mitbezahlt, dann hätten sie dir grz direkt niedriger ansetzen sollen oder explizit im Bauplan drauf hinweisen sollen, dann hätten wir das Grundstück nicht gekauft, sowie auch ein paar andere Bauherren.
     
  12. NinaLocke

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    Ich versteh aber auch nicht, warum in NRW in der Bauverordnung drin steht, das Terrassen unter 30qm nicht genehmigungsflichtig sind und hier so ein heck meck veranstaltet wird.
     
  13. NinaLocke

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    Dem Architekten lag die Aussage nicht vor, ansonsten wäre er nicht so überrascht gewesen. Und auch anderen Bauherren inkl. Architekten sind darüber sehr verärgert.
     
  14. nordanney

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    Aber es steht doch im B-Plan!
    Habt Ihr den nicht gelesen oder vielleicht auch mal den gesunden Menschenverstand gehabt, dass bei GRZ1 von 0,4 und dem Baufenster beides nicht in Einklang zu bringen ist bzw. es Unstimmigkeiten gibt?
    Weil es bei Aufstellung des B-Plans bestimmt Gründe dafür gab. Vielleicht steht es ja sogar in der Begründung zu B-Plan (einheitliches Gestaltungsbild o.ä.)

    Ist jetzt aber zu spät. Was ist möglich (eigene Erfahrung) - macht Druck auf die Verwaltung. Und zwar mit allen Betroffenen. Bindet die örtliche Presse (bei uns NRZ/WAZ) ein, sucht Gespräche mit der Verwaltung, geht auf den Bürgermeister zu. Kostet Nerven und Zeit, kann aber helfen.
     
  15. NinaLocke

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    Ja wir haben uns jetzt schon zusammengeschlossen und dem Bürgermeister eine Mail geschrieben, im ersten Bauabschnitt gab es dieses Problem wohl auch schon und da wurden dann auch die Terrassen genehmigt. NRZ/ WAZ ist eine super Idee, kannst du mir sagen wo man da genau hinschreiben kann?
     
  16. nordanney

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    Wir haben damals mit der lokalen Redakteurin gesprochen. Such mal auf den Seiten WAZ/NRZ nach Artikeln zu Deinem Ort (oder Stadtteil, falls größere Stadt). Bei den Artikeln steht immer auch ein Name - einfach mal Kontakt dorthin aufnehmen (über die Lokalredaktionen, deren Nummer stehen im Netz oder sind über die Zentralen zu erreichen).
     
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