Baugenehmigung abgelehnt

Diskutiere Baugenehmigung abgelehnt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen,

  1. #1 NinaLocke, 04.12.2025 um 14:16 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 04.12.2025 um 18:29 Uhr
    NinaLocke

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    Hallo zusammen,
     
  2. #2 NinaLocke, 04.12.2025 um 14:18 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 04.12.2025 um 18:45 Uhr
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  3. nordanney

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    • Grundstücksgröße: 491 m²
    • GRZ1: 0,4 (Gebäude + Terrasse).
      Daraus ergibt sich: 491 m² × 0,4 = 196,4 m², die als GRZ1 angerechnet werden dürfen (insgesamt völlig versiegelte Fläche inkl. Terrasse).
    • GRZ2: 0,2 (Nutzungen wie Garagen, Wege, Stellplätze und sonstige „nicht bebaute“ Flächen).
      Daraus ergibt sich: 491 m² × 0,2 = 98,2 m² anrechenbare Nebenflächen.
    Richtig?

    Zusätzlich sind baurechtlich zwei Einschränkungen relevant:
    1. Das Baufenster von 12 × 13 Metern begrenzt die Fläche eures Hauses inkl. Terrasse
    2. Bauteile wie Garagen können ausnahmsweise außerhalb des Baufensters (unter Einhaltung bestimmter Abstandsregeln) errichtet werden.
    2. interessiert gerade nicht, 1. ist relevant

    Und insofern ist für mich die Entscheidung verständlich. GRZ1 Flächen gehören ins Baufenster. Die Terrasse (gehört zur GRZ1) liegt bei eurem Antrag nicht im Baufenster, insofern gibt es keine Baugenehmigung. Egal wie die GRZ1 ausgeschöpft ist. Also müssen das Haus und die vollständige Terrasse ins Baufenster passen.

    Das verstehe ich nicht. Was meinst Du damit?
     
  4. #4 NinaLocke, 04.12.2025 um 14:35 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 04.12.2025 um 18:45 Uhr
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  5. #5 NinaLocke, 04.12.2025 um 14:37 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 04.12.2025 um 18:46 Uhr
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  6. nordanney

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    Bitte keine unübersichtlichen Full Quotes.

    Manchmal gibt es gefühlte Ungerechtigkeiten. Die GRZ1 findet schon Anwendung. Aber nicht bei Euch bzw. Eurem Grundstück (faktisch nicht aufgrund eines zu kleinen Baufensters). Ist aber auch egal, da Euch und dem Architekten die klare Aussage "Terrasse nur im Baufenster" vorlag. Kannst nicht sagen, dass Euch die Vorgabe nicht bekannt war.

    Maximale GRZ1 nicht erreichbar bei Eurem kleinen Baufenster. Manche Vorgaben sind nicht im Einzelfall nicht nachvollziehbar. Wäre das Baufenster 15x15m, würde die Regel Sinn ergeben.

    Aber es bleibt dabei, dass die Ablehnung völlig korrekt getroffen wurde.

    P.S. Wenn man - egal ob beim Bau oder sonstwo im Leben - Sicherheiten haben möchte, benötigt man schriftliche Aussagen. Eine mündliche Abstimmung hilft rückwirkend nicht. Leider. Aber vielleicht hatte der Mitarbeiter auch die weitergehenden Vorgaben einfach nicht präsent.
     
  7. VollNormal

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    0,31 sind weniger als 0,4 => passt doch!
    (Oder steht irgendwo, dass das Baufenster die 0,4 vollständig ausschöpfen muss? Regelmäßig werden Baufenster und GRZ unabhängig voneinander festgelegt und sind jeweils Höchstwerte. Das kleinere sich ergebende Maß gilt.)
     
  8. #8 NinaLocke, 04.12.2025 um 14:57 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 04.12.2025 um 18:46 Uhr
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  9. nordanney

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    Jep, aber es sind Haus und Terrasse so geplant, dass das Haus im und die Terrasse außerhalb des Baufensters liegen. GRZ locker eingehalten - nur der gewünschte Bauort leider nicht (Baufenster).

    Das gedankliche Problem bei der TE ist, dass das Baufenster nur 0,31 ermöglicht, wo doch der B-Plan 0,40 erlauben würde. Insofern ist für das konkrete Grundstück die 0,40 zwar schön zu lesen, aber faktisch nie erreichbar, weil das Baufenster zu klein.
     
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    Damit hat er ja recht. Keine Lüge oder sonst etwas. Hättest fragen müssen, ob ein Hausbau (bei Dir gelten ja Haus und Terrasse als ein Konstrukt) auch außerhalb des Baufensters erlaubt wird. Denn das ist Dein Problem.
    Ja, auch wenn Du die Frage nicht gestellt hast, hätte er Dich natürlich als gute Beratung darauf hinweisen können.
     
  11. NinaLocke

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    Richtig und da liegt einfach das Problem, weil man die Grz natürlich mitbezahlt, dann hätten sie dir grz direkt niedriger ansetzen sollen oder explizit im Bauplan drauf hinweisen sollen, dann hätten wir das Grundstück nicht gekauft, sowie auch ein paar andere Bauherren.
     
  12. NinaLocke

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    Ich versteh aber auch nicht, warum in NRW in der Bauverordnung drin steht, das Terrassen unter 30qm nicht genehmigungsflichtig sind und hier so ein heck meck veranstaltet wird.
     
  13. NinaLocke

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    Dem Architekten lag die Aussage nicht vor, ansonsten wäre er nicht so überrascht gewesen. Und auch anderen Bauherren inkl. Architekten sind darüber sehr verärgert.
     
  14. nordanney

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    Aber es steht doch im B-Plan!
    Habt Ihr den nicht gelesen oder vielleicht auch mal den gesunden Menschenverstand gehabt, dass bei GRZ1 von 0,4 und dem Baufenster beides nicht in Einklang zu bringen ist bzw. es Unstimmigkeiten gibt?
    Weil es bei Aufstellung des B-Plans bestimmt Gründe dafür gab. Vielleicht steht es ja sogar in der Begründung zu B-Plan (einheitliches Gestaltungsbild o.ä.)

    Ist jetzt aber zu spät. Was ist möglich (eigene Erfahrung) - macht Druck auf die Verwaltung. Und zwar mit allen Betroffenen. Bindet die örtliche Presse (bei uns NRZ/WAZ) ein, sucht Gespräche mit der Verwaltung, geht auf den Bürgermeister zu. Kostet Nerven und Zeit, kann aber helfen.
     
  15. NinaLocke

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    Ja wir haben uns jetzt schon zusammengeschlossen und dem Bürgermeister eine Mail geschrieben, im ersten Bauabschnitt gab es dieses Problem wohl auch schon und da wurden dann auch die Terrassen genehmigt. NRZ/ WAZ ist eine super Idee, kannst du mir sagen wo man da genau hinschreiben kann?
     
  16. nordanney

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    Wir haben damals mit der lokalen Redakteurin gesprochen. Such mal auf den Seiten WAZ/NRZ nach Artikeln zu Deinem Ort (oder Stadtteil, falls größere Stadt). Bei den Artikeln steht immer auch ein Name - einfach mal Kontakt dorthin aufnehmen (über die Lokalredaktionen, deren Nummer stehen im Netz oder sind über die Zentralen zu erreichen).
     
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  17. NinaLocke

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    Super danke dir, das werde ich mal versuchen
     
  18. artibi

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    Aber jetzt mal andersrum: Das ist nicht an irgendwelchen Spitzfindigkeiten im Kleingedruckten gescheitert. Wie kann es denn sein, dass einem Architekt das nicht auffällt? Oder meint ihr mit Architekt den Zeichenknecht eines GUs?

    Und zum Thema Grundstückskauf: Die Menschen investieren Monate in den Kauf von Kleinkram, samt Experten, Erfahrungsberichte und was weiß ich noch alles. Und beim Grundstück und Haus gibt es einen Termin und dann wird zugeschlagen. Stück Land, Stück Haus, was kann schon schief gehen. Finde es ehrlicherweise etwas grenzwertig, dass da jetzt wieder alle Schuld sein sollen samt Verwaltung und Amt.
     
  19. NinaLocke

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    Ich rede hier wirklich von beiden Parteien, bei uns ist es der GU und der Architekt, bei unseren Nachbarn direkt die bauen nur über einen Architekten, selbst dieser war auch überrascht .
     
  20. Dimeto

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    Hallo Nina,

    ich hätte mich ja gerne zu Deiner Problematik geäußert, doch leider hast Du es ja vorgezogen, Dich ans "Haus...-Forum" zu wenden und zeitgleich Deinen Thread hier unbrauchbar zu machen.
    Das ist extrem ärgerlich und läuft dem Zweck eines öffentlichen Forums entgegen.

    @Forenbetreiber: Warum ändert Ihr trotz der immer wieder geäußerten Kritik der "Stamm-User" nicht endlich die unendliche Bearbeitungsmöglichkeit von Beiträgen?
     
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