Zirkulationsleitung erforderlich? 3 Liter Regel

Diskutiere Zirkulationsleitung erforderlich? 3 Liter Regel im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Mehr als 3 Liter dürften da aber auch nicht drin sein. Hab ich auch geschätzt und beim @Scash93 hast du es ja auch berechnet. Cool macht gleich...

  1. msfox30

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    Hab ich auch geschätzt und beim @Scash93 hast du es ja auch berechnet. Cool macht gleich die Software. Damit sollte doch @Scash93 was in der Hand haben, wenn er den Screenshot verwenden darf.
    Wir haben dort 5x2,5mm² für eine DLH liegen. In den letzten 8 Jahren aber nicht gebraucht oder vermisst. Auf dem Stück ist das WW schnell da - mehr als 30sec sind das nicht.
    Können sie doch. Wenn der Baustop unbegründet ist, muss die Firma mit den Folgen (Bauverzug; Schadenersatzforderungen) leben.
    Ihr habt nur den Nachteil, dass ihr zusehen müsst, dass es euch nicht angelasstet werden kann. Schwierig ist also, nachträgelich mal noch einen Wunsch zu äußer, der vielleicht den Bau etwas verzögert. Und schwupp haben sie euch...
    Davor kann euch leider nur der Anwalt rechtsicher schützen.
     
  2. Markl

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    Ohne Zustimmung dürfen die das nicht euch verkaufen, sollten die das trotzdem tun dann würde ich dies nicht bezahlen, wegen nicht bestellter Leistung.
    Vertrag steht über Stand der Technik .
     
  3. Scash93

    Scash93

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    Hallo zusammen,

    vielen Dank für eure Antworten. Wir haben leider immer noch keine Antwort bekommen. Ich kann also leider immer noch nichts zu den Berechnungen sagen.

    Beim Anwalt waren wir wegen einer anderen Sache. Im Grunde hat er gesagt, ihr habt recht aber die Firma wird den Prozess so lange rauszögern, dass euch irgendwann das Geld ausgehen wird. Er hat uns abgeraten zum damaligen Stand juristisch tätig zu werden. Da wir schon den Kredit hatten und bald sind ja schon die Verzugszinsen fällig.

    LG
    Scash
     
  4. #24 msfox30, 03.12.2025 um 18:50 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 03.12.2025 um 20:47 Uhr
    msfox30

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    Musst du ja nicht. Du kannst ihm ja klar die Berechnung von Fred vorlegen, womit bewiesen ist, die Bedingung nicht erfüllt ist. Und aus der Rohrlänge die Literzahl zu berechnen, geht auch ohne Software.
     
  5. #25 Markl, 04.12.2025 um 21:26 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 04.12.2025 um 21:33 Uhr
    Markl

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    -Ohne geregelte Vertragsstrafen sind Verzugszinsen Käse (uninteressant)
    -Fixtermine für Stelltermin müssen im Vertrag geregelt sein alles andere ist fahrlässig
    -Baustop gibts es für Bauherren nicht sondern nur für das Amt, wenn die Firma selbst die Arbeit einstellt dann ist sie selbst schuld, die werden hier eher Verzögern
    -Leistung die nicht geregelt ist dürfen die nicht erzwingen, daher wenn du nicht zustimmt bist du nicht im Verzug
    -aussitzen ihrer Leistung ja das geht sehr gut, solange man sich nicht wehrt, hier gibt es im BGB keinerlei Vorgaben.

    --wehren könnte man sich folgt:2Fristen per Anwalt danach könnte man den Rücktritt+ Schadenersatz erklären, was natürlich auch wieder mit Nerven,Zeit und Geld verbunden ist.

    Tipp:
    In der bauphase alles rügen was mängel sind und jeden Tag am besten bilder machen von allen Räumen und mit Plänen vergleichen die ihr auch nur unterschrieben habt.

    Jede Planabweichung sauber notieren und sofort Rügen(immer gut vor Gericht, zeigt das man schlimmeres verhindern wollte und die Firma könnte sich nicht herrausreden man hätte keine Zeit gegeben), ist im Prinzip ein juristischer Mangel der selbst die Firma nach Hausabnahme ohne Vorbehalt nicht beschützt solange die Gewährleistungsfrist(Bundesland abhängig zwischen 4-5Jahre) noch ist.Danach sind auch diese Mängel so gut wie nicht mehr einklagbar außer es würde sich wirklich um Betrug handeln, was so gut wie nicht nachweisbar ist
     
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