Baugenehmigung abgelehnt

Diskutiere Baugenehmigung abgelehnt im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; ich hätte mich ja gerne zu Deiner Problematik geäußert, Ist vielleicht auch für andere interessant, die mal vor einer ähnlichen Situation stehen…...

  1. nordanney

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    Ist vielleicht auch für andere interessant, die mal vor einer ähnlichen Situation stehen…
    Zitat:
    „Hallo zusammen, wir haben folgendes Problem, unser Bauantrag wurde abgelehnt. Wir haben ein Baufenster von 12x13m was wir voll ausgenutzt haben, da wir ein Zweifamilienhaus bauen werden. Die Grz1 beträgt 0,4 die Grz2 0,2. Das Grundstück ist insgesamt 491qm groß. Abgelehnt wurde der Antrag da die 30 qm große Terrasse nicht im Baufenster von den 12x13m ist. Im B-Plan steht das die Terrasse zur Grz 1 gehört, Stellplätze, Zuwegung, Garage etc zur Grz2 , die Garage darf auch außerhalb des Baufensters gebaut werden, allerdings nicht tiefer als 20m von der Straße weg.
    Wir haben natürlich bei dem Sachbearbeiter nachgefragt, seine Anwort war, nur weil es nicht im B- Plan steht, heisst es nicht das es erlaubt ist.... Würden wir die Terrasse in den 12-13m bauen, hätten wir aber nur eine GRZ 1 von 0,31. Kann also nicht sein, kann da jemand helfen. Unser Architekt und das Bauunternehmen sind ratlos genauso wie wir. Vielen lieben Dank schon mal für die Hilfe.“

    Weitere Info: Entgegen der Aussage gibt es im B-Plan KEINE Festlegung, dass die Terrasse zur GRZ1 gehört. Die TE gibt aber auch keine Antwort, was für eine Terrasse geplant ist (Überdachung o.ä.). Bebauungsplan Nr. 68 - An der Kleinbahn in Straelen
     
  2. #22 Dimeto, 04.12.2025 um 23:39 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 04.12.2025 um 23:52 Uhr
    Dimeto

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    Ja, umso unverständlicher die Verweigerung eines Bearbeitungslimits der hiesigen Forenbetreiber, da so die Mitbewerber in den Suchmaschinen profitieren.
    Liest sich zwar etwas schwer, wenn der Eingangspost eines Threads mittendrin steht, hier dennoch mein Senf dazu:
    Zu Terrassen in Baufenstern gibt es unterschiedliche Meinungen. In NRW wird § 23 BauNVO so ausgelegt, dass eine Terrasse, die vom Wohngebäude aus direkt betreten werden kann, ein Gebäudeteil ist und somit unter Absatz 3 fällt. Die Anwendung von Absatz 5 kommt daher nicht mehr in Betracht. In Hamburg zählt sie zu Absatz 5 Satz 2, also als bauliche Anlage, die in den Abstandsflächen zulässig ist. Da Abs. 5 eine kann-Bestimmung ist, liegt es im Ermessen der Behörde, die Terrasse zuzulassen.
    Der von mir geschätzte Dr. Hartl (stadtgrenze.de) sieht eine übliche Terrasse gar als unbedeutende Anlage und empfindet es als völlig abwegig, sie innerhalb der überbaubaren Fläche unterbringen zu müssen.
     
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  3. NinaLocke

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    Hallo Dimeto, sorry fürs löschen, aber mir wurde geraten das ich dies hier löschen soll, weil hier wohl sehr unfreundliche Menschen unterwegs sein sollen und ich mich diesem dann auch nicht aussetzen möchte, vorallem nicht wenn man dann auch noch persönlich angegangen wird. Das ist natürlich keine feine englische Art, aber irgendwie muss man sich dann auch selbst schützen. Trotzdem danke für deinen Beitrag
     
  4. Kriminelle

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    Ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
    Du bekommst hier hilfreiche Antworten von engagierten Teilnehmern, und dann wirst Du fremdgesteuert von einem, der Dir sagt, dass sie hier alle unfreundlich sind?!
    Und dann brichst Du hier, ab, weil Du Dich vor diesen helfenden Händen schützen willst, weil sie Dich angehen würden? Wer hat Dich denn hier angegangen?
    Erklär mir die Logik! Erklär mir Deine Logik!
    Oder ist das die gleiche Logik, die Dir die Ablehnung des Bauantrages beschert hat?

    Dass man seinen Beitrag verstümmelt, dass sich die User hier umsonst Zeit für Dich genommen haben, das ist ja noch ein anderes Thema.
    Oft ist man selbst seines Glückes Schmid, oder?
     
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  5. NinaLocke

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    Danke an alle die mir geholfen haben
     
  6. NinaLocke

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    Ich möchte dazu nichts mehr sagen , das ist jetzt hier mein befinden und das steht mir genauso zu wie allen anderen auch, oder möchte mir das hier jemand auch noch absprechen ?
     
  7. ichweisnix

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    Naja, sagen wir mal 50% sind ok und gut. Die anderen 50% sind schon manchmal weit unter der Gürtellinie und dann noch weit an der Frage vorbei.
     
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  8. nordanney

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    Bisher haben sich nur die guten gemeldet.
     
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    Hier ist Nix unter der Gürtellinie. Wenn jemand kritisiert, forsch nachfragt oder etwas anzweifelt, hat das sicherlich nichts mit Unfreundlichkeit zu tun, sondern dass man sich dem Problem annimmt!
    Man kann halt nicht erwarten, dass man in einem Satz klipp und klar das Problem löst, dass jeder eine weichgepuderte Wortwahl nutzt und mit schwierigen Nachfragen zurückhält. Wir sind nicht im Fehnland noch herrscht das bunte Einhorn auf dem Bauamt.
     
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  10. Dimeto

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    Sorry seems to be the hardest word - jedenfalls dann, wenn ein "aber" folgt und die weiteren Äußerungen keinerlei Anzeichen von "tut mir leid" oder "ich bitte um Entschuldigung" zeigen. Selbst in der Sache - also DEINEM konkreten Problem - hilfst Du den Helfenden nicht weiter.
     
  11. ichweisnix

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    Oh, Ich vergaß wir sind auf dem Bau.
    Was hat aber ein Satz klipp und klar mit einem angemessenen Umgangston zu tun?
    Aber so harte Kerle wie du dürfen natürlich etwas weniger weichgepudert auftreten. Wir sind ja schließlich auf dem Bau!!
     
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  12. NinaLocke

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    Ich versteh einfach nicht was hier los ist, das ist wirklich unerträglich. Habt ihr während corona zu wenig sozialkontakte gehabt und verlernt wie man sich benimmt ? Offenbar schon. Ich bin es jedenfalls leid hier mich permanent dumm anmachen zu lassen oder das ständig auf eine scheisse rumgeritten wird. Und sorry, es mag sein das auf dem bau ein andere Umgangston herrscht, aber ich bin mir ziemlich sicher das die Leute trotzdem Respekt und anstand besitzen . ich hab jahrelang mitten im Pott gearbeitet, glaubt mir ich kann einiges ab. Aber bei Respektlosigkeit bin ich einfach raus, hat für mich nichts mit bau zutun.
    Und zum Schluss noch, hier wurden sehr unschöne Dinge gesagt, weil ich meinen Beitrag gelöscht habe. Ich frag mich , warum ist es denn ok die ganzen wirklichen dummen und respektlosen Antworten zu löschen?
    Deswegen ich nehme mir hier nicht ein bisschen was an, nicht wenn man kritisiert dass man löscht, es aber selbst macht. Und noch eins ,wenn ich in meinem Job als Krankenschwester mich so benehmen würde, nur weil ein Patient was unüberlegtes getan hab, dann post Mahlzeit. Die Patienten würden mich wohl hassen und der Rest der Menschheit sicherlich auch, wenn ich dann so verbittert bin, das ich nichts mehr nettes zu sagen habe.
     
  13. nordanney

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    … gibt es zum Glück hier nicht. Vielleicht in anderen Threads.
     
  14. NinaLocke

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    Da sind wir dann wohl anderer Auffassung, ich denke du wirst ganz gut wissen was du geschrieben hast
     
  15. nordanney

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    Klar. Deshalb weiß ich auch, dass ich weder respektlos, noch dumm antworte.

    Ich beantworte zumindest gestellte Fragen und lösche nicht einfach meine Beiträge (die inhaltlich auch noch falsche Angaben enthalten). DAS ist respektlos gegenüber allen, die sich in ihrer Freizeit Zeit nehmen, um bei Problemen zu helfen.

    Vielleicht mal in einer ruhigen Minute darüber nachdenken.
     
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  16. Ab in die Ruine

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    @nordanney gestehe du Schuft!
    ;-)
     
  17. nordanney

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    Ja - ich gestehe alles, was ich getan haben soll. Und zur Sicherheit auch schon mal alles in der Zukunft.

    Bis auf die Beiträge, die die TE sogar geliked hat. Zu denen stehe ich weiterhin ;-)
     
  18. Kriminelle

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    Dann nenne, bzw zitiere doch hier einen Satz, der respektos war?
    Der erste, den ich in diesem Thread lese, ist dieser hier von Dir:
    Und wenn Du meinst, hier wäre noch ein anderer respektloser Satz, dann wäre es gleichbedeutend mit dem, als wenn Du als Krankenschwester jemanden die Sch** wegmachen musst und ihn dann als Sch** betiteln würdest.

    Zum Glück kann ja jeder hier die Beiträge und alles nachlesen. Denn hier hat es keiner nötig, schon geschriebenes wieder zu verändern oder zu löschen.
     
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