Bauträger hält nicht notariell bestätigte Kernsanierung ein (Fassade und Keller)

Diskutiere Bauträger hält nicht notariell bestätigte Kernsanierung ein (Fassade und Keller) im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin - aber ein Versuch ist es Wert. Ich habe mir eine Mietpartei (von sechs) in...

  1. Riddle

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    Hallo zusammen,

    ich bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin - aber ein Versuch ist es Wert.
    Ich habe mir eine Mietpartei (von sechs) in einem kleinen Haus gekauft. Das Haus wurde kernsarniert - bzw. befand sich beim Kauf in der Kernsanierung. Das Haus ist Baujahr 1890.
    Nun bin ich hinsichtlich Fassade und Kellerputz der Auffassung, dass der Bauträger nicht eingehalten hat, was notariell bestätigt wurde:
    Im Vertrag steht:

    • 2.1 Fundamente und Kellergeschoss
      Das Mauerwerk wurde gereinigt, Altanstriche und der gesamte Putz entfernt. Die
      Kellerinnenwände werden neu verputzt. Alle Innenwände werden neu verputzt und
      erhalten einen deckend weißen Anstrich mit Farbe der Marke Brillux.....
    • 2.3 Außenwände
      Die Fassade wird sorgfältig vollumfänglich überprüft und dabei Schadstellen repariert. Anschließend wird die gesamte Fassade gereinigt, grundiert und komplett neu verputzt. Die alten Putzmuster und Verzierungen werden dabei wiederhergestellt und ein neuer Farbanstrich aufgetragen
    Für mich persönlich liest es sich als Laie ganz einfach: die Fassade muss komplett neu verputzt werden, und der Keller muss auch innen verputzt werden.

    Was wurde gemacht:
    1. Keller wurde gar nicht verputzt mit der Begründung, dass es feucht ist und das nicht sonderlich gut "halten" wird
    2. Fassade wurden außen an wenigen stellen ausgebessert und verputzt. Aber ich denke mehr als 90% des alten Putzes blieb. Dort war die Begründung: das wäre zu aufwendig gewesen.

    Ehrlich gesagt sind mir diese Begründungen persönlich egal. Ich habe für diese Leistungen bezahlt. Gekommen sind sie nicht. Und der Bauträger kannte ja vorher die Probleme auch - ist ja nichts neues für ihn bei Abschluss meines Kaufvertrages für ihn gewesen.

    Wie sehr ihr das? Sehe ich das als Laie zu leicht und hat der Bauträger hier "Spielraum"? Ich glaube nicht, zögere aber noch, einen Anwalt einzuschalten, sollte es hart auf hart kommen.

    Über Ersteinschätzungen würde ich mich freuen. Für Rückfrage, die ihr vermutlich auch haben werdet, stehe ich gerne zur Verfügung.

    Ich freue mich auf Rückmeldung!
     
  2. nordanney

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    Relativ einfach: pacta sunt servanda

    Bauträger = Verkäufer des gesamten Hauses an einzelne Parteien?
    MaBV vereinbart?
    Schon alles bezahlt?

    Meine 5 Cent: direkt zum Anwalt
     
  3. Riddle

    Riddle

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    Danke für deine Rückmeldung!
    Zu deinen Fragen:

    Bauträger verkauft das gesamte Gebäude an unterschiedliche Parteien.
    Noch sind ca. 10 % der Summe offen. Schlussrechnung noch offen. Diesen Betrag würde ich auch nicht bezahlen, bis das Thema geklärt ist.

    Was bedeutet MaBV konkret? Ich habe recherchiert, was es bedeutet, weiß aber nicht, ob ich die richtigen Infos liefern kann:
    Im Notarvertrag steht z.B. dass 2.1% der Summe fällig werden, wenn die Außenfassade fertig ist (--> der Betrag ist noch offen)
    Auch steht, dass 5% als Sicherheit nicht bezahlt werden müssen um mögliche Mängel zu beseitigen.

    Beantwortet das die Frage?
     
  4. nordanney

    nordanney

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    Makler- und Bauträgerverordnung. Das ist der gesetzliche Rahmen für ein Bauträgergeschäft (Rechte und Pflichten beider Parteien inkl. Zahlungsplan).
    Dann seid Euch als Gemeinschaft einig und bezahlt gemeinsam nicht. 10% ist schon ein ordentlicher Batzen an der Marge für den Bauträger.
     
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