Frage zu BEG-Förderung von 2022: Eigenleistung & Preisänderungen bei Handwerkerangeboten?

Diskutiere Frage zu BEG-Förderung von 2022: Eigenleistung & Preisänderungen bei Handwerkerangeboten? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich hoffe auf Einschätzungen von Personen mit Erfahrung zu BEG-Förderungen (Einzelmaßnahmen), insbesondere zu...

  1. Besenkammer84

    Besenkammer84

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    Hallo zusammen,

    ich hoffe auf Einschätzungen von Personen mit Erfahrung zu BEG-Förderungen (Einzelmaßnahmen), insbesondere zu Alt-Zuwendungsbescheiden aus 2022, sowie zum Thema Eigenleistung und Kostenanpassungen.

    Kurz zur Ausgangslage (ohne persönliche Daten):
    Für einen Heizungstausch liegt mir ein bewilligter Zuwendungsbescheid aus dem Jahr 2022 vor. Die Frist zur Umsetzung wurde inzwischen bis Ende 2026 verlängert.
    Der Förderantrag wurde damals auf Basis eines Angebots eines Fachbetriebs und mit Unterstützung eines Energieberaters eingereicht.

    Inzwischen haben sich jedoch einige Probleme ergeben:
    • Die ursprünglich angebotserstellende Firma wirkt auf mich mittlerweile sehr unzuverlässig und ist personell stark geschrumpft, wodurch mein Vertrauen deutlich gelitten hat.
    • Zudem habe ich aus dem Umfeld mitbekommen, dass dieselbe Firma vergleichbare Maßnahmen erst 2025 abgeschlossen hat und dort die Arbeitszeitpreise gegenüber 2022 nahezu verdoppelt wurden.
    • Generell bin ich mit der aktuellen Handwerker-Situation in der Region äußerst unzufrieden.
    Daraus ergeben sich für mich zwei zentrale Fragen:

    1. Eigenleistung
    Man liest inzwischen häufiger, dass sich bei der BEG-Förderung etwas geändert habe und Eigenleistungen zumindest teilweise förderfähig sein sollen (z. B. Materialkosten).

    Stimmt es weiterhin, dass bei einer bewilligten Maßnahme aus 2022 die vollständige Umsetzung der Heizungsanlage zwingend durch einen Fachbetrieb erfolgen muss?
    Oder gibt es inzwischen rechtssichere Möglichkeiten, bestimmte Arbeiten selbst zu erbringen, ohne die Förderung zu gefährden – etwa durch eine nachträgliche Prüfung oder Bestätigung der Ausführung durch einen Fachbetrieb?

    2. Kosten / Angebot aus 2022
    Muss ich als Auftraggeber deutlich höhere Arbeitskosten akzeptieren, obwohl ein Angebot aus 2022 Grundlage des Förderantrags war?

    Konkret:
    1. Ist ein Angebot aus dieser Zeit grundsätzlich bindend?
    2. Oder darf ein Betrieb die Preise einseitig anpassen (z. B. wegen Inflation, Energie- oder Lohnkosten)
    3. Welche Optionen habe ich hier als Auftraggeber?
    Mir geht es ausdrücklich nicht darum, Förderbedingungen zu umgehen, sondern um eine faire, rechtssichere Lösung, da sich die Markt- und Kostensituation seit 2022 massiv verändert hat.
    Hinweis:
    Der Antrag basiert auf der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 16. September 2021“.

    Danke für eure Hilfe
     
  2. artibi

    artibi

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    Eigenleistung ist teilweise förderfähig - genau genommen die Materialkosten. D.h. du kannst die komplette Heizung in Eigenleistung einbauen, allerdings sind lediglich die Materialkosten förderfähig. Und du brauchst einen Fachbetrieb oder Energieberater, der die korrekte Ausführung bestätigt. Sofern du kein Hobby-Heizungsbauer bist werden dir aber diverse Werkzeuge/Möglichkeiten fehlen, das komplett selber zu machen.

    Ein Angebot hat in aller Regel eine Gültigkeit oder (und) ist entsprechen formuliert, bspw. freibleibend. Ein Angebot aus 2022 ist also eher das Papier nicht wert, auf dem du es ausgedruckt hast. Dass ein Handwerker die Preise von 2022 nicht mehr hält ist auch klar.
    Konkret:
    1. Zu 99% nein, da entweder die Gültigkeit abgelaufen ist oder das Angebot aus freibleibend/unverbindlich formuliert
    2. Irrelevant, da du das Angebot wohl nicht in der Frist angenommen hast.
    3. Den Handwerker anrufen und fragen, wie es mit dem Angebot von damals ausschaut. Alternativ andere Handwerker anfragen
     
  3. Besenkammer84

    Besenkammer84

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    Ja die Heizungsanalge ist mittlerweile von den Heizungsbauer geliefert. Werkzeug habe ich tatsächlich einen Zugriff, bzw. würde ich das sowieso dann nicht vollkommen alleine einbauen, da habe ich mittlerweile im Freundeskreis einen Sanitärler `den ich fragen könnte das er mich da unterstützt.

    Ich habe mich glaub falsch ausgedrückt, ich habe ein angenommenes Angebot aus 2022 welches unterschrieben ist, das sollte die Situation bzw. meine Fragen wahrscheinlich ändern und die antworten auch?
     
  4. chris84

    chris84

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    Laut meinem Energieberater ist bei der 2022-Förderung Eigenleistung nicht möglich. Es werden wohl nur durch entsprechende Fachunternehmen umgesetzte und über die Fachunternehmererklärung bestätigte Maßnahmen gefördert.
    Ab 2023 ist das anders, da können auch Materialkosten bei Eigenleistung gefördert werden. Aber auch dann müssen Bedingungen erfüllt sein.
    Daher habe ich diese Förderung (die ursprünglich beantragt war) auslaufen lassen und nicht genutzt.
    Inzwischen fahre ich die Schiene: Was Fachunternehmen machen, wird samt Umfeldmaßnahmen über die Steuererklärung mit 20% gefördert, die Eigenleistung ist so günstig, da verzichte ich gerne auf den ganzen Förderwurst.

    Ich würde mich an deiner Stelle nach so langer Zeit glaub ich ganz unabhängig einfach nochmal komplett neu orientieren.
     
  5. driver55

    driver55

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    Wozu?
    Anlage ist geliefert und muss noch verbaut werden. Und wenn das stimmt
    Ist der Einbau doch auch geklärt.
     
  6. chris84

    chris84

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    Du hast recht, das hatte ich überlesen.
    Wenn jetzt der Rest in Eigenleistung erfolgt, hast du keine Förderung, aber am Ende vermutlich trotzdem weniger Geld ausgegeben, und vor allem auch eine gut funktionierende Anlage, bei der du dich nicht mit den Heizungsbauer rumschlagen musst, weil irgendwas nicht so läuft wie es soll...
     
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