Geschosseinrückung bei Eckgrundstück

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  1. hawk84m

    hawk84m

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    Hallo zusammen,
    wir planen den Neubau eines EFH (Flachdach) auf einem Eckgrundstück in Rheinland-Pfalz. Aktuell befinden wir uns noch in der frühen Planungsphase.

    Die textlichen Festsetzungen des Baugebiets schreiben u.a. vor, dass "bei Gebäuden mit Flachdächern Gebäudeteile über der GHB1 straßenseitig um mindestens 2,0m einzurücken" sind. Bei uns beträfe das das Obergeschoss.

    Informationen darüber, ob eine Einrückung nur zur Straße der Hausfront (mit Einfahrt) oder auch zur Seitenstraße erfolgen muss, finden sich nicht.

    Ich werde hierzu natürlich auch das Bauamt anschreiben, aber vielleicht kann mir schon mal jemand auf Basis der eigenen Erfahrung etwas dazu sagen.

    Viele Dank im Voraus!
     
  2. VollNormal

    VollNormal

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    Da im Text nur "straßenseitig" geschrieben steht und die Straße nicht näher spezifiziert ist, würde ich davon ausgehen, dass alle (an das Grundstück angrenzenden) Straßen gemeint sind. Was meint denn eure Entwurfsverfasserin dazu?
     
    Fred Astair gefällt das.
  3. Kriminelle

    Kriminelle

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    Ich denke auch, der zitierte Satz ist eindeutig. Straße ist Straße.
     
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Geschosseinrückung bei Eckgrundstück

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