Grenzbebauung Niedersachsen

Diskutiere Grenzbebauung Niedersachsen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind kurz vor dem Notartermin um ein Haus in Niedersachsen zu kaufen. Heute haben wir uns jedoch die Frage gestellt, ob der...

  1. DerDa1995

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    Hallo zusammen,

    wir sind kurz vor dem Notartermin um ein Haus in Niedersachsen zu kaufen.
    Heute haben wir uns jedoch die Frage gestellt, ob der Bau der Doppelgarage so wie er ist rechtlich in Ordnung ist.
    Jetzt haben wir gelesen, dass die Garage an der Grenze nicht höher als 3m sein darf.
    Ich habe keine Lust, dass wir in das Haus ziehen und der Nachbar verlangt, dass ich die Garage abreiße. Könnte er das denn so einfach wenn das Haus kaufe?

    Könnt Ihr mir sagen, wie diese 3m gemessen werden (Mittlere Höhe?`)

    Hier die Bauzeichnung und ein Foto der Garage. Es gibt unterlagen zu der damaligen Baugenehmigung.

    Da ich noch kein Bauexperte bin, freue ich mich über eure Nachrichten.

    Vielen Dank an euch alle.

    Gruß
     

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  2. Dimeto

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    Ja. Allerdings wird er dieses Verlangen nicht durchsetzen können, da, falls es jemals einen zivilrechtlichen Anspruch auf Beseitigung gegeben haben sollte, dieser in Anbetracht der Bilder verjährt sein dürfte.
    Nein, da weder die Quelle Eures Lesestoffs bekannt ist noch das Baujahr der Garage.
    Wenn die Garage den genehmigten Bauvorlagen entspricht und nach Erteilung der Baugenehmigung die Grundstücksgrenze nicht unzulässig verändert wurde, sehe ich keinen Grund, sich Sorgen zu machen.
     
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  3. DerDa1995

    DerDa1995

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    Vielen Dank für die Antwort.

    Ja. Allerdings wird er dieses Verlangen nicht durchsetzen können, da, falls es jemals einen zivilrechtlichen Anspruch auf Beseitigung gegeben haben sollte, dieser in Anbetracht der Bilder verjährt sein dürfte.

    -> Also gibt es in so einem Fall eine Verjährungsfrist? - Ich denke das die jetzigen Nachbarn nicht die Nachbarn aus dem Baujahr der Garage sind & was wäre denn, wenn ich neue Nachbarn bekommen würde. Würde die Verjährungsfrist dann genauso zählen?

    Nein, da weder die Quelle Eures Lesestoffs bekannt ist noch das Baujahr der Garage.

    -> Die Garage wurde 1959 errichtet. Die 3m Vorgabe habe ich aus der Niedersächsischen Bauordnung entnommen.[/QUOTE]
     
  4. Dimeto

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    Zivilrechtlich ja, also der Nachbar kann nicht mehr direkt gegen die Garage vorgehen. Wenn die Garage aber illegal gebaut wurde, also schon zum Zeitpunkt der Errichtung dem damaligen Baurecht nicht entsprach, könnte der Nachbar die Behörde zum Einschreiten auffordern.
    Ja.
    Da gab es noch keine Landesbauordnungen und auch kein Bundesbaugesetz.
    Wenn keine genehmigungspflichtigen Umbauten an der Garage vorgenommen wurden, ist diese Vorschrift nicht einschlägig.

    Mein Tip: Mach einen Termin bei der Baugenehmigungsbehörde und schau in die Bauakte. Und wenn Du einmal da bist, frage nach Baulasten auf dem begehrten und den Nachbargrundstücken. Außerdem solle im Notarvertrag die Standardklausel, dass der Verkäufer die Zulässigkeit der vorhandenen Bebauung gewährleistet, enthalten sein.
     
  5. DerDa1995

    DerDa1995

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    Ok, interessant.

    In dem Bauschein wurde sich jedenfalls auf eine Bauordnung von 1899 bezogen. Unter diesen ganzen Infos werden wir wahrscheinlich einfach nichts unternehmen und schauen, was die Zeit bringt. Bisher war der erste Kontakt mit der jungen Nachbarsfamilie sehr freundlich. Vielleicht kommt von dort auch überhaupt nichts.
    Einen Termin bei der Baubehörde werden wir dennoch wahrnehmen.

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  6. Dimeto

    Dimeto

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    Wenn Du die Dir selbst gestellte Frage
    noch beantworten möchtest, musst Du Dir diese Vorschrift besorgen. Da es sich nicht um eine Landesbauordnung handelt, sondern vermutlich um eine auf preußischem Recht basierende kleinräumlich begrenzte Baupolizeiverordnung, wird das nicht ganz einfach. Doch selbst bei einem Verstoß dürfte der jetzige Nachbar machtlos sein, da damals üblicherweise Abweichungen durch einfache Nachbarzustimmungen geheilt werden konnten. Ich halte daher
    für einen guten Plan.
     
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  7. Kriminelle

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    Ein schlechter ist immer, mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen oder aus einer Maus einen Elefanten zu machen. Die Garage steht jetzt… 50 (?) Jahre und dient dem Nachbar guten Schutz für seinen Kompost. Besser geht es doch gar nicht.

    Vielleicht hilft es Dir mental, wenn Du Dir den Strassenverlauf anschaust, wie andere Garagen gebaut wurden. Es gab damals noch gar nicht diese Flachdachgaragen und man hatte sie oft so mit Satteldach genehmigt bekommen.
    Und dann einfach mal beim Nachbarn klingeln und sich als potentiellen neuen Nachbarn vorstellen.
     
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