Rechtsstreit mit Fensterbauer Profilbreite bzw 3 Fach Verglasung

Diskutiere Rechtsstreit mit Fensterbauer Profilbreite bzw 3 Fach Verglasung im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Ja diese Rechtsfrage stelle ich mir ja auch es steht in der Einleitung 82er und bei den Türen garnix

  1. Georg2804

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    Ja diese Rechtsfrage stelle ich mir ja auch es steht in der Einleitung 82er und bei den Türen garnix
     
  2. Georg2804

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    Bei den Fenstern hat er es ja vernünftig ausgeführt
     

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  3. Oehmi

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    Naja. Bei den Nebeneingangstüren ist immerhin 2-fach Verglasung beschrieben:
    Ug=1,1 4-16-4mm

    Im Gegesatz zur Globalbeschreibung im Vortext:
    4-16-4-16-4
    4-16-4-14-6

    Der Vortext ist übrigens fett und unterstrichen mit Fenster überschrieben. Ob man daraus bei fehlender Globalbeschreibung auf die Türen extrapolieren kann, darf oder muss. Sollte dein Anwalt wissen.
     
  4. Georg2804

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  5. VollNormal

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    Wie sollen wir aus diesen bruchstückhaften Informationshäppchen und den Ausschnittschipseln aus dem Angebot schlau werden? Falls du tatsächlich Hilfe willst, dann hör auf, uns wesentliche Informationen vorzuenthalten.
     
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  6. Georg2804

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  7. profil

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    Ich habe nur aufgrund des letzten Missversändlichen Fotos in #1 geantwortet....
    AUF REINE RECHTSFRAGEN ANTWORTE ICH GRUNDSÄTZLICH NIE!
     
  8. Georg2804

    Georg2804

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    Also ich versuche es so ausführlich wie möglich zu erklären
    Es tut mir leid falls es so nicht rüber kommt
    Also mein Problem ist :
    Das ich 82 mit 3fach bestellt habe und ich als leihe es so ja auch in der Einleitung vom Angebot so lese was der fensterbauer dann bei den einzelnen Positionen reinschreibt war mir nicht bekannt

    meine frage ist ja : darf der fensterbauer die 70er mit 2 fach einbauen
     
  9. Jo Bauherr

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    Was steht denn konkret dazu im Vertrag?
     
  10. Georg2804

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    Eine direkten Vertrag gibt es nicht nur eine mündliche Zusage zu dem Angebot
     
  11. nordanney

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    Ok - zur Aufstellung.

    Im Angebot steht allerdings nur zu den Fenstern „82mm“. Zu den Türen gar nichts. Auch nicht bei den einzelnen Positionen.
    Wie willst du dann auf 82er Türen bestehen? Und wie soll ein Richter sagen, dass du die bestellt hast, wenn es nicht im Auftrag steht.
     
  12. nordanney

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    Aber der Fensterbauer hat doch im Gespräch, als du mündlich das Angebot angenommen hast, ganz explizit mit dir darüber gesprochen, dass die 82mm ausschließlich für Fenster und nicht für die Türen gilt. Da bin ich ganz sicher, zu 200%. Weil es ja auch so im Angebot steht (keine 82mm aufgeführt). Hat er doch auch genau so gesagt.

    Beweis bitte das Gegenteil. Wenn du das nicht kannst, dann bezahl die Rechnung, bevor du auch noch die Rechtskosten bezahlen musst.
     
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  13. Georg2804

    Georg2804

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    Nein zu 1000% habe ich ihm im Angebotsgespräch gesagt ich möchte das 82er Profil mit 3 fach Verglasung haben , das wurde mir privat vorab gesagt worauf ich bestehen soll bei den Angeboten
     
  14. Jo Bauherr

    Jo Bauherr

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    Das ist
    Das sehe ich in dem Fall leider auch so. Wenn man sich mal versehentlich verrannt (mündlich ist leider überaus schlecht zu beweisen!) hat, sollte man zumindest schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen, sagt man... also konkret nicht für Anwälte und Gerichte (die verdienen IMMER).
     
  15. nordanney

    nordanney

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    Das hast du schriftlich? Nein? Dann ist deine Aussage leider so glaubwürdig wie ein lauer Pups.
    Glaubwürdig ist der Fensterbauer, da in seinen Angebot die 82mm NICHT drin stehen.
    Sorry, so wird man es objektiv sehen müssen. Will dir nichts Böses und kann es verstehen, aber verrenn dich nicht.
     
  16. Georg2804

    Georg2804

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    Ja schade das der fensterbauer dann damit so durchkommt meine anderen Angebote sehen preislich genauso aus aber halt mit 82er Profil mit 3 fach Verglasung
     
  17. Fabian Weber

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    Häng Dich doch nicht so an der Profiltiefe auf. Die U-Werte sind doch im Auftrag angegeben und auf die kommt es am Ende an.
     
  18. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Mindestens den unstrittigen Betrag aus der Rechnung für die Fenster solltest Du bezahlen, meiner Meinung nach bist Du aber mit den Türen auf dem Holzweg.
     
  19. simon84

    simon84
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    Ich kapiere das Problem nicht. In dem Angebot steht doch alles ganz klar beschrieben. Es macht doch auch total
    Sinn Fenster / Türen in einer Halle 2fach verglast auszuführen, das ist doch kein Wohnraum. Und steht doch auch ganz klar da dass es Ug 1,1 also 2fach verglast ist.

    Wenn sonst alles mit dem Einbau und den Anschlüssen etc passt würde ich da ueberhaupt kein Fass aufmachen.

    geliefert wurde nach Angebot. Wenn du mach mündlicher Rücksprache alles in 3fach verglast gewollt hast, dann müsste es doch ein zweites Angebot mit neuen / höheren Preisen geben.
     
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