Rechtsstreit mit Fensterbauer Profilbreite bzw 3 Fach Verglasung

Diskutiere Rechtsstreit mit Fensterbauer Profilbreite bzw 3 Fach Verglasung im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; geliefert wurde nach Angebot was mir etwas sauer aufstösst: man lässt alles einbauen und wenns ans bezahlen geht, zickt man rum...

  1. Holzhaus61

    Holzhaus61

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    was mir etwas sauer aufstösst: man lässt alles einbauen und wenns ans bezahlen geht, zickt man rum...
     
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  2. chris84

    chris84

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    Vor allem muss es da doch in irgendeiner Form eine Abnahme gegeben haben...
    Und wenn da schon Mahnungen und ein gelber Brief (Mahnbescheid) kamen, liegt die Fertigstellung doch schon Monate zurück...
     
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  3. Fred Astair

    Fred Astair

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    Monate?
     
  4. simon84

    simon84
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    naja nicht jeder Betrieb geht sofort auf den gerichtlichen mahnbescheid.

    viele machen noch traditionell
    Rechnungserinnerung
    1. Mahnung
    2. Mahnung
    Ggf, letzte Mahnung
    Dann gerichtliches Mahnverfahren

    Da kommen schnell 2 Monate zusammen
    Vielleicht gab’s ja auch eine Anzahlung / Abschlag etc
     
  5. Fred Astair

    Fred Astair

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    Ich hätte ja eher mit längerer Schlamperei des TE gerechnet.
     
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  6. 11ant

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    Also, ich fasse mal zusammen, wie schlau ich aus Deiner Schilderung geworden bin:
    1. Du hast Fenster bestellt und mündlich 82er Profiltiefe dreifachverglast verlangt; weil Dir (ein Kegelbruder ?) eingeflüstert hat, daß Du mit diesen Anforderungen den Stand der Technik bekämest.
    2. Darauf hast Du Angebote bekommen - das gezeigte, aus dem Du nicht schlau geworden bist und dessen Ersteller Du den Auftrag erteilt hast, und weitere (in denen im Gegensatz zu diesem das Gewünschte auch explizit aufgeführt war).
    3. Inzwischen hast Du festgestellt, daß 70AD (natürlich) nicht 82MD ist, hast Dich betrogen gefühlt und als Reaktion darauf nicht bezahlt, sodaß der Auftragnehmer sich auf dem Rechtsweg gewehrt hat.
    4. Zur Abwendung der Rechtsfolgen hast Du einen Anwalt aufgesucht, dem Du nun erklären möchtest, weshalb er in Dir ein Betrugsopfer sehen und das dem Richter so weitergeben soll.

    Auch Laien sind mit Erlangung der Volljährigkeit voll geschäftsfähig, selbst für die Prüfung von Angeboten (bei denen im Zweifel das geschriebene Wort zählt) verantwortlich, haben sich bei Reklamationen an den Rechtsweg und seine Fristen zu halten, und dürfen Rechnungsbeträge weder stillschweigend noch um um 100% mindern. Deine Liste kann der gegnerische Anwalt als Beweis würdigen lassen, daß Du mit dem Angebot übereinstimmende (bzw. davon nicht abweichende) Waren geliefert und eingebaut bekommen hast. Hättest Du wenigstens selbst geklagt, wäre ein Verfahren vor diesem Hntergrund womöglich garnicht eröffnet worden. Nun kannst Du nur noch durch umgehende Zahlung abzuwenden versuchen, daß es noch teurer für Dich wird. Statt des Anwaltes hättest Du besser fristgerecht den Auftragnehmer bezahlt.

    Es ist absolut legal, Profile 70AD zu handeln und einzubauen, auch wenn man vorher über 82MD gesprochen hat. Ich habe mich auch schon mit einem Mercedesverkäufer unterhalten und fahre einen Opel, ohne daß es dazwischen zu einer Betrugshandlung gekommen wäre. Aus Weltfremdheit kann Dich ein Anwalt nicht rauspauken. Falls es Dich tröstet: im Rahmen von YGWYPF hast Du kein "minderwertiges" Produkt bekommen - weder mit mehr Scheiben noch mit mehr Profiltiefe wären die Fenster grundsätzlich besser, und die Nut für die einzeln erhältliche Mitteldichtung ist bei vielen AD-Profilen lediglich leer, aber vorhanden.
     
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  7. hanghaus2000

    hanghaus2000

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    Erste Lektion im Bauleiterseminar. Wer schreibt der bleibt.
     
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