Solarpflicht NRW 2026 bei Dachsanierung

Diskutiere Solarpflicht NRW 2026 bei Dachsanierung im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Wir hatten Anfang Januar zwei Dachdeckerbetriebe hier zwecks Aufmaß und Angebotserstellung der Flachdachsanierung mit höherer Dämmung unserer DHH...

  1. noki1102

    noki1102

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    Wir hatten Anfang Januar zwei Dachdeckerbetriebe hier zwecks Aufmaß und Angebotserstellung der Flachdachsanierung mit höherer Dämmung unserer DHH Bj. 1982.
    Jetzt behaupten beide Betriebe wir müßten gleichzeitig mit der Flachdachsanierung eine Solaranlage installieren lassen mit mindestens 3 kWp Leistung.
    Unser Haus hat 60 qm Flachdachfläche, davon 18 qm beschattet, also 42 qm besonnte Nutzfläche nach Südwesten.
    Daneben hat unser Haus auch noch einen Gebäudeteil mit Schrägdach (der die Beschattung der 18 qm Flachdach liefert) plus eine Garage mit Schrägdach.
    Die Sanierung dieser Schrägdächer soll erst in ein paar Jahren erfolgen da diese Dächer lt. Thermografie deutlich besser gedämmt sind als das Flachdach.
    Meine Fragen:
    1) Gibt es eine Ausnahmeregelung für unseren Fall das wir das Flachdach jetzt ohne Solar modernisieren dürfen?
    2) Wenn es keine Ausnahmeregelung geben sollte: Kann man dann die Solarpanels auf das alte Schrägdach montieren lassen? (Klar, das wäre dann bei späterer Schrägdachsanierung doppelter Montageaufwand bei den Panels).
    Wir möchten nämlich das Flachdach aus optischen Gründen auf keinen Fall mit schräggestellten Solarpanels verschandeln da es vom Zimmer aus eine große Fenster-Tür auf das Flachdach hin gibt und die Panels dann optisch fast "im Zimmer" stehen würden.
    Ausserdem nutzen wir das Flachdach auch schon mal zum Sonnen und Kaffee trinken bei schönem Wetter.

    Klar, wir hätten uns schon 2025 über die Medien auf die Gesetzesänderung hin vorbereiten können - aber wir sind beide 75 Jahre alt und nicht mehr so sehr "Neuigkeiten" zugewendet... man kan auch sagen wir haben es schlichtweg verpennt.
     
  2. nordanney

    nordanney

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    Guckst Du in die gesetzlichen Vorgaben!
    Die 3kWp sind schon eine Ausnahmeregelung. Eigentlich heißt es, dass 30% belegt werden müssen.
    Ansonsten gilt (schöne Übersicht, wenn auch nicht abschließend):
    upload_2026-2-5_8-7-34.png

    Für das Otto Normalverbraucherhaus gibt es damit so gut wie keine Gründe. Müsst Ihr aber für Euch und Euer Haus selbst prüfen, ob nicht vielleicht doch etwas zum Tragen kommt.
     
  3. Fasanenhof

    Fasanenhof

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    Die 25J Amortisationszeit lassen sich ggf. rechnerisch nachweisen.

    Hole dir Angebote ein und berechne den jährlichen Ertrag per PVGIS oder anderen Tools. bei SW, Beschattung und nur 42m² Nutzbarer Fläche wird es schon eng.

    Ansonsten kann man die Konstruktive Eignung natürlich in Frage stellen, wenn bei einer Modernisierung durch Aufsparrendämmung und Co die zulässige Dachlast erreicht wird.
     
  4. Holzhaus61

    Holzhaus61

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    Das habt Ihr aber alle gelesen, oder?

    Hier jetzt mit Amortisationszeit anzufangen, halte ich für pervers.
     
    Fasanenhof gefällt das.
  5. #5 Ab in die Ruine, 05.02.2026 um 09:32 Uhr
    Ab in die Ruine

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    Und für die Erben darf es sich nicht armortisieren?
     
  6. noki1102

    noki1102

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    Danke für Eure Antworten - ich nehme den Kommentar mit den Erben mit Humor - natürlich sollen unsere Kinder und Enkelinnen später auch was davon haben!!!
    Aber heute geht es erst mal um unsere Lebensqualität.
    Hat denn jemand eine Antwort auf meine Frage 2) ganz oben bei Themaeröffnung?
     
  7. Fasanenhof

    Fasanenhof

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    Ein Gründach, Loft oder eine Terrasse ist keine Dachfläche, auf welcher Solarpaneele ausgebracht werden.

    Aber: das ist natürlich nicht zu 100% sauber, was ihr da macht. Ein Dach ist ein Dach, keine Nutzfläche, kein Loft, kein Balkon (ohne Geländer).
    Frag doch bitte deinen Dachdecker, was er von einem Gründach hält und was bei dir möglich ist.
     
  8. nordanney

    nordanney

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    Nein, PV gehört auf das Hausdach. Außer, es ist kein Dach, sondern eine echte ausgewiesene Dachterrasse.
     
  9. Tikonteroga

    Tikonteroga

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    So wie ich es verstehe, darfst alternativ entweder eine PV-Anlage mit einer installierten Leistung von mindestens 3 kWp oder einer Überdeckung von mindestens (60 m² - 18 m²) * 0,3 = 12,6 m² auf dem Schrägdach des anderen Gebäudeteils montieren.

     
  10. C. Schwarze

    C. Schwarze

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    Dann ruft mal schnell den Familienrat ein.
    Was überhaupt aus der Hütte werden soll.
    Dann einen Termin beim Notar.
    Einer von euch 75jährigen kann schnell nen Pflegefall werden. Dann gilt 10 Jahrefrist.
    ...und bis dahin, jeden Monat schon mit der Frau essen gehen oder Urlaub. Rest auf die Gelsenkirchener Art, Rest Geld abheben, mit warmer Hand den Kindern geben.
     
  11. nordanney

    nordanney

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    Oder einfach pragmatisch sein. Dach neu machen lassen und einfach mal abwarten, ob die PV-Polizei Dich ins Gefängnis wirft.
     
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