Solarpflicht NRW 2026 bei Dachsanierung

Diskutiere Solarpflicht NRW 2026 bei Dachsanierung im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Wir hatten Anfang Januar zwei Dachdeckerbetriebe hier zwecks Aufmaß und Angebotserstellung der Flachdachsanierung mit höherer Dämmung unserer DHH...

  1. #1 noki1102, 04.02.2026
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    Wir hatten Anfang Januar zwei Dachdeckerbetriebe hier zwecks Aufmaß und Angebotserstellung der Flachdachsanierung mit höherer Dämmung unserer DHH Bj. 1982.
    Jetzt behaupten beide Betriebe wir müßten gleichzeitig mit der Flachdachsanierung eine Solaranlage installieren lassen mit mindestens 3 kWp Leistung.
    Unser Haus hat 60 qm Flachdachfläche, davon 18 qm beschattet, also 42 qm besonnte Nutzfläche nach Südwesten.
    Daneben hat unser Haus auch noch einen Gebäudeteil mit Schrägdach (der die Beschattung der 18 qm Flachdach liefert) plus eine Garage mit Schrägdach.
    Die Sanierung dieser Schrägdächer soll erst in ein paar Jahren erfolgen da diese Dächer lt. Thermografie deutlich besser gedämmt sind als das Flachdach.
    Meine Fragen:
    1) Gibt es eine Ausnahmeregelung für unseren Fall das wir das Flachdach jetzt ohne Solar modernisieren dürfen?
    2) Wenn es keine Ausnahmeregelung geben sollte: Kann man dann die Solarpanels auf das alte Schrägdach montieren lassen? (Klar, das wäre dann bei späterer Schrägdachsanierung doppelter Montageaufwand bei den Panels).
    Wir möchten nämlich das Flachdach aus optischen Gründen auf keinen Fall mit schräggestellten Solarpanels verschandeln da es vom Zimmer aus eine große Fenster-Tür auf das Flachdach hin gibt und die Panels dann optisch fast "im Zimmer" stehen würden.
    Ausserdem nutzen wir das Flachdach auch schon mal zum Sonnen und Kaffee trinken bei schönem Wetter.

    Klar, wir hätten uns schon 2025 über die Medien auf die Gesetzesänderung hin vorbereiten können - aber wir sind beide 75 Jahre alt und nicht mehr so sehr "Neuigkeiten" zugewendet... man kan auch sagen wir haben es schlichtweg verpennt.
     
  2. #2 nordanney, 05.02.2026
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    Guckst Du in die gesetzlichen Vorgaben!
    Die 3kWp sind schon eine Ausnahmeregelung. Eigentlich heißt es, dass 30% belegt werden müssen.
    Ansonsten gilt (schöne Übersicht, wenn auch nicht abschließend):
    upload_2026-2-5_8-7-34.png

    Für das Otto Normalverbraucherhaus gibt es damit so gut wie keine Gründe. Müsst Ihr aber für Euch und Euer Haus selbst prüfen, ob nicht vielleicht doch etwas zum Tragen kommt.
     
  3. #3 Fasanenhof, 05.02.2026
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    Die 25J Amortisationszeit lassen sich ggf. rechnerisch nachweisen.

    Hole dir Angebote ein und berechne den jährlichen Ertrag per PVGIS oder anderen Tools. bei SW, Beschattung und nur 42m² Nutzbarer Fläche wird es schon eng.

    Ansonsten kann man die Konstruktive Eignung natürlich in Frage stellen, wenn bei einer Modernisierung durch Aufsparrendämmung und Co die zulässige Dachlast erreicht wird.
     
  4. #4 Holzhaus61, 05.02.2026
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    Das habt Ihr aber alle gelesen, oder?

    Hier jetzt mit Amortisationszeit anzufangen, halte ich für pervers.
     
    Fasanenhof gefällt das.
  5. #5 Ab in die Ruine, 05.02.2026
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    Und für die Erben darf es sich nicht armortisieren?
     
  6. #6 noki1102, 05.02.2026
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    Danke für Eure Antworten - ich nehme den Kommentar mit den Erben mit Humor - natürlich sollen unsere Kinder und Enkelinnen später auch was davon haben!!!
    Aber heute geht es erst mal um unsere Lebensqualität.
    Hat denn jemand eine Antwort auf meine Frage 2) ganz oben bei Themaeröffnung?
     
  7. #7 Fasanenhof, 05.02.2026
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    Ein Gründach, Loft oder eine Terrasse ist keine Dachfläche, auf welcher Solarpaneele ausgebracht werden.

    Aber: das ist natürlich nicht zu 100% sauber, was ihr da macht. Ein Dach ist ein Dach, keine Nutzfläche, kein Loft, kein Balkon (ohne Geländer).
    Frag doch bitte deinen Dachdecker, was er von einem Gründach hält und was bei dir möglich ist.
     
  8. #8 nordanney, 05.02.2026
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    Nein, PV gehört auf das Hausdach. Außer, es ist kein Dach, sondern eine echte ausgewiesene Dachterrasse.
     
  9. #9 Tikonteroga, 05.02.2026
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    So wie ich es verstehe, darfst alternativ entweder eine PV-Anlage mit einer installierten Leistung von mindestens 3 kWp oder einer Überdeckung von mindestens (60 m² - 18 m²) * 0,3 = 12,6 m² auf dem Schrägdach des anderen Gebäudeteils montieren.

     
  10. #10 C. Schwarze, 05.02.2026
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    Dann ruft mal schnell den Familienrat ein.
    Was überhaupt aus der Hütte werden soll.
    Dann einen Termin beim Notar.
    Einer von euch 75jährigen kann schnell nen Pflegefall werden. Dann gilt 10 Jahrefrist.
    ...und bis dahin, jeden Monat schon mit der Frau essen gehen oder Urlaub. Rest auf die Gelsenkirchener Art, Rest Geld abheben, mit warmer Hand den Kindern geben.
     
  11. #11 nordanney, 05.02.2026
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    Oder einfach pragmatisch sein. Dach neu machen lassen und einfach mal abwarten, ob die PV-Polizei Dich ins Gefängnis wirft.
     
    das ICH, 415B, Jo Bauherr und einer weiteren Person gefällt das.
  12. ToTi

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    Ernsthaft?? Das ist ein Witz! Wir hier in BW müssen 60% der Fläche belegen. Wenn Störflächen (z.B. Loggia) vorhanden sind, müssen von der Restfläche 75% belegt werden.
     
  13. #13 Deliverer, 05.02.2026
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    Vielleicht hilft das ein wenig: auf Flachdächern ständert man nicht mehr so wie früher (~30°) auf, sondern nur noch 10-15°, wechselseitig. Also quasi so wie die erste Reihe vom Kartenhaus, nur sehr flach. Die Module sind also rein optisch viel weniger störend und relativ homogen.
     
  14. noki1102

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    Danke Deliverer - das ist ein guter Aspekt mit dem flachem Aufbau!
    @Nordannay: Dein Vorschlag könnte riskant sein, es winkt zwar kein Gefängnis (...) aber empfindliche Geldstrafen.
    Hier bei uns tobt eine Art Krieg unter den Dachdeckern: Ein Nachbar hatte (unwissentlich) ein haushohes Gerüst seitlich am Giebel nicht im vorgeschriebenen Abstand zum Gebäude bauen lassen - das führte zur Anzeige durch einen "patroullierenden" ortsansässigen Fachbetrieb. Das Gerüst mußte abgebaut und im "ordungsgemäem Abstand" neu errichtet werden. Das kostete gut einen Arbeitstag mit 2 Monteuren.

    @Tokonteroga: Danke für den ausführlichen Gesetzestext!
    Wie heißt das Gesetz auf das sich die § beziehen?
    Ist es sicher das sich die 30 % Regel die sich auf komplette Dachflächenerneuerung bezieht auch angewendet wird bei Teilflächensanierung?

    Zusatzfrage: Kennt jemand eine "Aufschiebsklausel" für das Errichten von Solar bei Erneuerung von Dachflächen bei Bestandsgebäuden?
    Das man nur die Absicht zum Solarbau bekunden muss bei der Dachsanierung aber mehrere Jahre Zeit für die Umsetzung der Solaranlage hat?
     
  15. nordanney

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    Nein, die gibt es in NRW nich.
    RME...
    Dann bleibt Dir nichts anderes übrig, als eine PV zusammen mit der Dacherneuerung zu montieren. Einen Tod muss Du sterben. Ausnahmen wirst Du nicht finden, oder? Die möglichen Regeln kennst Du schon aus diesem Thread.
     
  16. Holzhaus61

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    Mal ganz ruhig, wenn, sollte man die ganze Verordnung lesen. SAN-VO NRW: Das Problem ist nämlich, diese zielt auf die Einspeisevergütung ab. Und wenn Frau Reiche diese kippt (man redet im Moment noch von Februar als Entwurf), dann sieht die Welt völlig anders aus:

    Zitat aus SAN-VO:

    Die Pflicht nach § 1 Absatz 2 wird auf diejenige installierte Leistung einer Photovoltaikanlage begrenzt, für die die Voraussetzungen für einen gesetzlichen Zahlungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151) geändert worden ist, gegeben sind.

    Ergo: kein Zahlungsanspruch, keine PV.

    Abgesehen davon, die Mindestgröße, Zitat:

    Alternativ zu der prozentualen Mindestgröße genügt es für nachstehend aufgeführte Gebäude, wenn die installierte Leistung folgende Werte mindestens erreicht:
    1. 3 Kilowatt-Peak bei Wohngebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten,

    das ist ne Balkonanlage mit Speicher und die bekommt man heute fast hinterhergeschmissen. Da muß man noch nicht mal den Versorger fragen.
     
  17. Deliverer

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    3 kWp ist kein Balkonkraftwerk. Ohne Elektriker wird das nichts.
     
  18. nordanney

    nordanney

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    Das haben wir ja schon gesagt, aber die Anlage stört ja trotzdem die (illegale) Terrasse auf dem Dach ;-)
     
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