Wohnraumförderung NRW Förderung von Kauf und Modernisierung

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  1. BW19

    BW19

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    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und versuche auch mal Hilfe zu bekommen.
    Ich habe zwei Anträge beim Kreis gestellt, einmal für den Kauf und einmal für die Modernisierung (wir wollen ein altes Haus von Bekannten kaufen und das dann Kernsanieren). So wurde es uns in einem Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin des Kreises gesagt. Da wurde uns auch jeweils gesagt, dass in jedem Antrag jeweils die Gesamtkosten anzugeben sind.
    Jetzt wurde mir heute auf einmal telefonisch mitgeteilt, dass die Anträge abgelehnt werden würden, weil das Eigenkapital nur auf den Kaufpreis + Nebenkosten bezogen wird (und nicht auf die Gesamtkosten inkl. Modernisierung), und damit die Grenze von 50% der Kosten übersteigt und zum Förderausschluss führt.
    Hat hier jemand schonmal Erfahrungen gemacht, dass die Grenze von 50% nur auf Kaufpreis/Kaufnebenkosten gerechnet wird und nicht auf die Gesamtkosten?
     
  2. cc24

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    Verstehe ich noch nicht ganz. Habt Ihr zu hohes Vermögen, welches zum Ausschluss führt ?
     
  3. BW19

    BW19

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    Ja genau, weil das gesamte Eigenkapital/Vermögen jetzt nur auf den Kaufpreis bezogen wird (Modernisierungskosten werden nicht betrachtet) und dann hätten wir mehr als 50% Eigenkapital
     
  4. #4 cc24, 16.07.2025
    Zuletzt bearbeitet: 18.07.2025
    cc24

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    die Förderempfängerin oder der Förderempfänger verwertbares Vermögen (beispielsweise Guthaben, Wertpapiere, Beteiligungen, Grundvermögen, Luxusgüter) von mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten für die Finanzierung des Wohneigentums einsetzen kann.

    Bei Modernisierungsdarlehen sieht das anders aus. Da gibt es Freibeträge je nach Haushaltsgröße.

    Da gilt:
    Verfügt die Förderempfängerin oder der Förderempfänger über verwertbares Vermögen, ist dieses vorrangig zur Deckung der Gesamtkosten einzusetzen, sofern diese mehr als 30 000 Euro betragen. Unberücksichtigt bleibt dabei verwertbares Vermögen bis zu einem Betrag von:

    1. 40 000 Euro für einen 1-Personenhaushalt,
    2. 55 000 Euro für einen 2-Personenhaushalt und
    3. 15 000 Euro für jede weitere haushaltsangehörige Person.

    Ihr müsst dann eben umdenken. Mehr Modernisierungskosten in den Erwerbsantrag packen.
     
  5. ellwe

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    @BW19
    Wie ist es bei euch ausgegangen? War die Förderung möglich mit einberechneten Sanierungskosten? Wir haben hier einen ähnlich gelagerten Fall.
     
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