Kostenänderungsrisiko (Irankonflikt?) und Puffer

Diskutiere Kostenänderungsrisiko (Irankonflikt?) und Puffer im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, mir liegen nun zwei GU-Angebote für den Bau eines EFHes vor. 1. Ein GU schreibt sinngemäß: "Im Falle einer Pandemie, Krieg,...

  1. Mullvad

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    Guten Abend,

    mir liegen nun zwei GU-Angebote für den Bau eines EFHes vor.

    1. Ein GU schreibt sinngemäß: "Im Falle einer Pandemie, Krieg, Wetterextremereignis oder Armageddon, zahlt der Käufer die Preissteigerung für Rohstoffe und Energie."

    Interessanterweise steht aber nichts über den Punkt des Preisverfalls. Wenn es teurerer wird soll ich zahlen, wenn es günstiger wird bekomme ich nichts zurück. Wie soll ich das auch nachweisen?

    Ist das "normal"? Ich nahm immer an, dass das gerade im Risikobereich des Unternehmers liegt. Das Zinsänderungsrisiko muss ich ja auch tragen, weil das in meinem Risikobereich liegt.

    2. Es werden diverse Puffer, wie z.B. 5000 Euro Aufmusterung Sanitär, 3500 Euro Elektro etc. Was bedeutet das? Muss ich das zahlen und wenn ich nicht aufmustere bekomme ich es wieder zurück? Wie läuft das in der Praxis?

    Ich bin wie immer für jeden nützlichen Hinweis und Meinung dankbar.
     
  2. BaUT

    BaUT

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    Der will also sein unternehmerisches Risiko auf dich abwälzen. Wenn das Festpreisangebot nicht unschlagbar günstig ist, dann such dir wen anders.
    Klingt wie eine Eventualposition - also du zahlst pauschal 5000 EUR oben drauf, wenn du was anderes nimmst als den 0815-Standard der in der Baubeschreibung steht.
     
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  3. am1003

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    Das Problem sind die Preissteigerungen die plötzlich kommen, siehe Kraftstoffkosten, die schlichtweg nicht vorhersehbar sind. Wenn ich als Unternehmer pleite gehe, weil ich die Steigerungen nicht einmal mehr abschätzen kann, sehe ich keinen Sinn mehr überhaupt ein Angebot abzugeben. Es sei denn ich habe die Möglichkeit, genau diese Preisexplosionen abzusichern.
     
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  4. ToTi

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    Sowas nennt sich Preisgleitklausel. Die kommt meisten dann ins Spiel, wenn sich der Materialeinkauf z.B. um 10% erhöht. Dann ändert sich der Endpreis aber nicht um 10%, sondern nur der Materialanteil. Dies hatte ich auch lange Zeit in meinen Verträgen drin, als die Pandemie und die dazugehörige Materialknappheit da war. Da war schlichtweg eine seriöse Kalkulation nicht mehr möglich. Viele Kollegen von mir habe das so gemacht und die Preisbindung galt dann meistens nur 10 Tage.
    Ganz extrem kann es bei Flaschner sein. Dort gibt es nur Tagespreise für den Metalleinkauf. Da wird es schwierig, ein Angebot zu erstellen, wo die Ausführung erst 1 Jahr später ist. Bis dahin kann sich der Materialpreis auch mal verdoppeln. Deshalb fülle ich solche LV´s ohne Preisgleitklausel erst gar nicht aus und die Auftraggeber beschweren sich dann immer, dass keiner abgibt. Das erlebe ich ganz oft*lol*

    Seit wann wird denn irgendwas günstiger?!?!
     
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  5. #5 BaUT, 10.03.2026 um 09:53 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 10.03.2026 um 10:05 Uhr
    BaUT

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    Ja - Angebotskalkulation ist halt immer schwierig. Wenn man den Auftrag will, muss man der günstigste Bieter sein ohne am Ende drauf zu zahlen.

    Wenn man das Auftragsbuch voll hat, kann man alle weiteren Angebote so teuer machen, dass sie im Zweifel auch Preissteigerungen von 10 - 15 % aushalten können.
     
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  6. nordanney

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    Zu Beginn des Ukraine-Krieges und den abrupten Preissteigerungen hat solche Klauseln so gut wie jeder GU in seinen Verträgen gehabt. Also ja, ist keine Besonderheit. Der GU kalkuliert schon "normale" Preissteigerungen mit ein, aber solche Risiken sind unkalkulierbar.

    P.S. Am Ende ist es auch fast egal, ob die Klausel drin ist oder nicht. Entweder sie ist drin und bezahlst außergewöhnliche Preissteigerungen oder der GU wandert in Richtung Insolvenz, wenn er die Preissteigerungen all seiner Kunden nicht abdecken kann. Spätestens dann zahlst Du diese oder legst im Zweifel bei einer Insolvenz noch mehr Geld drauf.
     
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  7. Oehmi

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    Ja, da ging auch eine entsprechendes Schreiben vom Wirtschaftsministerium an die Vergabestellen und Kommunen raus, dass das vereinbart werden soll. Die Schwellenwerte wurden hierfür auch nach unten gesetzt.
    Aber eine Preisgleitklausel muss entsprechend korrekt vereinbart werden. Es muss festgelegt werden, welche Stoffe gleiten sollen und für welche Positionen das gilt. Inkl. Feststellung des Rohstoffpreisindex vom statistischen Bundesamt zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Abgleich zum Zeitpunkt der Abrechnung.
    Das gilt dann natürlich auch in beide Richtungen.

    Das ist keine Preisgleitklausel, sondern eine schwammige Formulierung zur Risikominimierung des Unternehmers.
     
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  8. simon84

    simon84
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    Geht es noch immer um das “850 + 13%” Bauvorhaben?
    Ja, solche Klauseln sind “normal”.
    Zu den “Puffer” ist schwer was zu sagen ohne den exakten Wortlaut zu kennen, aber im Prinzip richtig, erst mal vom worst case ausgehen.

    das hat aber doch nix mit dem GU zu tun, der hat doch nichts damit zu tun woher dein Geld kommt
     
  9. nordanney

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    Welches Zinsänderungsrisiko? Wer zwingt Dich dazu - schließ eine Finanzierung ab und das Risiko ist bestenfalls 30 Jahre weg. So etwas geht beim Bau nicht.
     
  10. Mullvad

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    Zumindest für die Preisvolatilität bei Baumaterialien.
    Ein anderer GU hat mir erzählt, dass er erstmalig in der Firmengeschichte einen Verlust verbuchen musste, weil in der Corona-Zeit das Holz schlagartig um 20% teurer geworden ist und seine Kalkulation gesprengt worden ist.

    Aus Sicht der GU verstehe ich das. Mein Problem ist aber, dass ich auch nicht 20% oder mehr Puffer einplanen kann. Ich muss ja auch seriös kalkulieren.

    Wenn ich die 5000 Euro nicht brauche, bekomme ich sie zurück? Weil das Haus kreditfianziert ist, muss ich mir schon überlegen, ob ich das Geld über die Bank aufnehmen möchte um es dann eventuell nur "liegen" zu haben. Die Zinsen müssen ja auch bedient werden.
     
  11. Mullvad

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    Das verstehe ich, wenn mich aber das Haus schlagartig 10% mehr kostet, könnte ich auch "pleite" gehen :-)
    Ich gehe ja zum GU, weil ich eine gewissen Preisgarantie haben möchte. Bei den aktuellen Baupreisen verständlich, wie ich meine.
     
  12. Mullvad

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    Ja, verstehe ich. Ich muss aber auch wissen, ob ich mir das Haus noch leisten kann :-)

    Man könnte an eine Mehrwertsteuersenkung denken. Die müsste dann eben auch weiter gegeben werden. Aber ja, es wird alles immer nur teurer, bis niemand mehr baut.
     
  13. Mullvad

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    Das ist wie gewohnt von Dir, ein kluger Gedanke. Danke!

    Ich bräuchte dann aber die aktuellen Einkaufspreise des GU um bewerten zu können, wie sich die Preise entwickelt haben werden, falls er den Aufschlag haben möchte.
     
  14. Mullvad

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    DAS habe ich gebraucht! Vielen Dank.

    Sehe ich auch so. Ist sehr wenig Fleisch am Knochen.

    Ich möchte vor der Unterschrift alle klären was geht, damit es späterer zu keinen Streitereien kommt.
     
  15. Mullvad

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    Ich habe nur ein Bauvorhaben. Der +13%-GU kalkuliert noch sein Angebot. Zwei andere liegen mir schon vor. Du hast eine schöne Obsession entwickelt.
    Pflege sie gerne weiter.

    ...und ich habe nichts damit zu tun, zu welchem Preis er seine Materialien einkauft. Ich kaufe ein fertiges Haus und kein Holz.

    Mein letzter Neuwagen hat ca. 80.000 Euro gekostet. Zu einem "Fest"-Preis bestellt und 4 Monate später bezahlt und abgeholt.
    So stelle ich mir das auch bei einem Haus vor. Ich muss ja wissen, wie viel ich für was bezahle.
     
  16. Mullvad

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    Der GU kann sich auch gegen Preisschwankungen bei Baumaterialien absichern. Das ist genauso sein Thema, wie die Finanzierung mein Thema ist
     
  17. nordanney

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    Es geht nur um Material. Personal, Bagger usw. kosten nicht mehr. Vielleicht werden 2 Baustoffe teurer um 30%. Dann wird das Haus insgesamt dann vielleicht 2,6% teurer.
    Bei GU kaufst du per se schon einen höheren Preis ein, da er einen Puffer für sich selbst kalkuliert. Und du kaufst nur einen Anbieter. Aber keine Sicherheit. Eine Preissicherheit hast du auch, wenn du 10 Gewerke vergibst und unterschriftsreife Angebote hast.
    Er muss dir natürlich seine Positionen offenlegen. Das ist üblich.

    Lass den GU Vertrag extern prüfen. Dann bekommst du eine seriöse Einschätzung. Ohne konkrete Formulierungen können wir - wie bei deinem Grundriss - keine konkreten Antworten geben.
     
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  18. #18 Mullvad, 10.03.2026 um 13:03 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 10.03.2026 um 13:14 Uhr
    Mullvad

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    Ok, das hat mir gefehlt!! 2,6% oder 5% mehr wäre noch gepuffert. Ich bin wegen des aktuellen Irankonflikts etwas "nervös".

    Ich verfolge das Bauvorhaben hier mit und ziehe gute Informationen raus, auch was die Preissteigerung angeht:
    Kosten

    Das Angebot enthält ca. 30 Positionen. Die sehen dann so aus:

    OG-Parkettarbeiten (ca. 75qm) fest verklebt inkl. Sockelleisten: 9.200,00 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer)
    Ich sehe aber keinen Preis für das Parkett, Sockelleisten und Kleber. Sollte ich das nicht um die Materialkosten verfolgen zu können?

    Ich suche bereits nach einem Fachanwalt für Baurecht. Ohne wäre es mir zu riskant.

    Danke für Deine sehr nützlichen Hinweise!
     
  19. nordanney

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    Nein, er muss Dir nur bei einem Wunsch nach mehr Kohle seine Kalkulation offenlegen. Vorgeht geht Dich das absolut nichts an.
     
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