Kostenänderungsrisiko (Irankonflikt?) und Puffer

Diskutiere Kostenänderungsrisiko (Irankonflikt?) und Puffer im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn eine Preisgleitklausel vereinbart werden soll, muss das vorher ausgewiesen sein. Das meine ich auch, ich muss doch die Basis/den...

  1. Mullvad

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    Das meine ich auch, ich muss doch die Basis/den Ausgangspunkt wissen. Der GU könnte sich sonst noch etwas "ausdenken".

    Sehe ich auch so. Diese Klausel befinden sich als letzte im Angebot und bezieht sich dann wohl auf alle Positionen.
    Trotzdem, der Bau soll 1 Jahr dauern. Der GU soll sich selbst absichern, sollte ihm das zu heiß sein. Irgendwo greift dann auch das unternehmerische Risiko.

    Danke. Hier zu sparen wäre wohl nicht sehr klug.
     
  2. nordanney

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    Es ist nicht damit gemeint, dass Preise drin stehen. Nur die Klausel muss ordentlich vereinbart sein. Kommt es zur Forderung des GU, wird erst dann die Kalkulation offengelegt. Vorher erfährst Du nichts. Das ist normal. Hat Dich auch vorab nicht zu interessieren.
    Stell das Angebot geschwärzt mit den in Rede stehenden Passagen doch einfach mal ein.
    Geh mal davon aus, dass der GU nicht Dein Partner werden wird. Such direkt einen neuen. Das unternehmerische Risiko trägt er bereits. Welches trägst Du? Keins, denn willst ALLES auf den GU abwälzen. Wenn er sich absichern soll, wird er einfach den Preis unten rechts um 10-20% erhöhen. Dann ist er sicher und trägt das Risiko. Ist das für Dich ok?
     
  3. ToTi

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    Seit sich die Marktlage wieder beruhigt hat, habe ich diese Klausel nicht mehr in meinen Bedingungen drinnen. Ich bekomme die Preise vom Händler auch über einen längeren Zeitraum und somit hat sich das erledigt. Sollte sich aber der Markt ändern, kann es schon sein, dass man die Notbremse ziehen und die Preisgleitklausel wieder auspacken muss.
    Bei kam sowas dann zum Einsatz:
    in der Anlage übersenden wir Ihnen das gewünschte freibleibende Angebot. Es ist mit unseren derzeitigen Angebotspreisen versehen. Das Angebot ist gültig bis zu dem unten stehenden Datums. Danach gilt: Sollte sich der Einkaufspreis für benötigte Materialien des unten stehenden Angebots zum Zeitpunkt des Einbaus gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als fünf Prozent nachweislich erhöht haben, ändert sich der Einheitspreis entsprechend der
    Gewichtung des Materialanteils in dieser Position. Der Nachweis der Kostensteigerung wird bei Bedarf durch entsprechende Nachweise des beliefernden Großhandels geführt.
     
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  4. simon84

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    das Auto ist aber ein stark standardisiertes Produkt und wird komplett im Werk gefertigt

    Das Haus ist hochgradig individuell und wird vor Ort gebaut.

    Es gibt das was du meinst schon, zB im tinyhouse Bereich.

    oder eben ein bereits fertig erstelltes haus+grundstueck kaufen von einem echten Bauträger
     
  5. ToTi

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    Ich kann mich noch gut entsinnen, dass damals einige Fertighaushersteller zum Teil bis zu 30.000€ an die Kunden bezahlt haben, damit diese vom Kaufvertrag zurücktreten. Ein mir bekannter Zimmereibetrieb, der auch Fertighäuser hergestellt hat, hat mir damals relativ deutlich gesagt, wenn die 10 Kunden das durchziehen wollen, muss er am Ende vom Jahr Insolvenz anmelden, da er die Preissteigerungen nicht auffangen kann.
     
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  6. Mullvad

    Mullvad

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    Welches Risiko ich trage? Was geht das den GU an? Ich bin hier nicht der Verkäufer. Weshalb sollte der Käufer ein Risiko tragen, dass sich in der Sphäre des Verkäufers befindet?

    Ich trage das Risiko meinen Arbeitsplatz zu behalten. Das Risiko den Kredit zu bekommen. Das Risiko, dass meine Sicherheiten wertbeständig bleiben. Das Risiko, dass die Fördertöpfe noch gefüllt sind, etc.
     
  7. nordanney

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    Also am Ende gar kein Risiko in der Beziehung zum GU. Sämtliche Risiken des Vertrags soll er tragen. Du willst keinerlei Risiko eingehen. Als GU lasse ich dich gerne ziehen. Wenn der Beginn eines Geschäftes schon so läuft, dann will ich als GU gar nicht erst wissen, wie es später läuft.
     
  8. ToTi

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    Es ist doch relativ einfach, wenn eine Preisgleitklausel im Kostenvoranschlag drin steht, dann kannst du diesen annehmen oder bleiben lassen. Das nennt sich Vertragsfreiheit. Keiner zwingt dich dazu diesen Vertrag zu unterschreiben.
    Das mit dem "Pauschalpreis" ist immer so eine Sache. Kunden die mich dazu fragen, sage ich immer gleich im vorhinein, dass das Angebot gleich mal 20% teurer wird. Wieso? Weil ich sicherlich nicht das komplette Risiko eingehe. Wenn ein KV sauber ausgearbeitet worden ist, kommt in der Regel auch nichts mehr dazu.
    Außer es gibt Sonderwünsche oder auch mal unvorhergesehenes, aber das kann passieren, da steckt man nicht dahinter. Am fairsten ist in meinen Augen immer eine Abrechnung nach tatsächlichen Aufwand/Mengen, so gebe ich das meinen Kunden auch weiter und in 95% überschreite ich nie mein KV.
    Man sollte auch beachten was man von AN bekommt. Kostenvoranschlag oder ein Angebot. Das klingt für die meisten gleich, ist es aber nicht! Der Unterschied ist erheblich.
    KV ist eine unverbindliche Kostenschätzung und darf auch mal bis zu 20% der Summe übersteigen ohne das man das dem AG anzeigen muss, während ein Angebot verbindlich ist und eine Preiserhöhung nur mit Zustimmung des AG zustande kommt.
     
  9. Mullvad

    Mullvad

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    Weshalb sollte ich Risiken des GU tragen? Das ist absurd. Er nennt mir seinen Preis und ich sorge dafür Geld zu haben.
    Du scheinst gewisse Probleme mit Preistransparenz zu haben, das ist schon bemerkenswert. Als Kunde möchte ich wissen, wofür ich wie viel bezahlen soll, was sonst? Gleiches mit dem Ausdruck "oder gleichwertig". Was für ein Stuss. Wenn man sich auf Wärmepumpe XY einigt, dann möchte ich genau diese haben und kleine "gleichwertige".
     
  10. Mullvad

    Mullvad

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    Das stimmt, ich möchte aber trotzdem verstehen, was das genau bedeutet. Genauso versuche ich das ganze Angebot zu verstehen, mit fachmännischer Hilfe. Es geht um unfassbar viel Geld, umso mehr möchte ich genau wissen, was ich dafür bekomme.
     
  11. Oehmi

    Oehmi

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    Google mal Baugrundrisikio und verabschiede dich vom Gedanken, dass ein "wirtschafliches Angebot" mit einem "All-Inclusive-Vollkakso-Bauherrenpaket" vereinbar ist.
    Aber darüber haben wir schon seitenweise geschrieben.
     
  12. Mullvad

    Mullvad

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    Mache ich, danke.

    Edit: das Baugrundgutachten habe ich als erstes erstellen lassen und allen GU zur Verfügung gestellt.
     
  13. Kriminelle

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    Es wurde ja schon viel erklärt.
    Was man aber nch erwähnen sollte, das scheint nicht ganz klar zu sein:

    Ja, weil es Dein Haus und Deine Finanzierung wird.
    Nein, falsch. Du kaufst nix, Du baust (mit dem Unternehmen).
    Du bist der Bauherr, kein Käufer eines Hauses.
     
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Kostenänderungsrisiko (Irankonflikt?) und Puffer

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