Zusätzlicher Abfluss mit Hang-Austritt am Revisionsschacht – Zulässig?

Diskutiere Zusätzlicher Abfluss mit Hang-Austritt am Revisionsschacht – Zulässig? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich beschäftige mich gerade mit der Überprüfung der Grundstücksentwässerung für ein Gebäude in Hanglage und bin über eine...

  1. Marcel82

    Marcel82

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich gerade mit der Überprüfung der Grundstücksentwässerung für ein Gebäude in Hanglage und bin über eine spezifische Konstruktionsweise gestolpert, zu der ich gerne eure Expertenmeinung einholen würde.

    Das folgende Skizze zeigt die Situation. Die Rückstauebene liegt ca. 50cm zu hoch. Jedoch ist an dem Kanal ein zusätzlicher Abfluss angebracht, der unterhalb der Ablaufstellen liegt.

    Skizze Hangabfluss.jpg

    Ist die zulässig? Und liegt damit die Rückstauebene nicht eigentlich auf der Höhe des Hangaustritts? Wenn zulässig. Müsste dann der "Notüberlauf" regelmäßig gewartet werden?

    Für eine fachliche Einschätzung und Hinweise auf relevante Normen wäre ich euch sehr dankbar!
    Vielen Dank im Voraus und Grüße

    Marcel
     
  2. VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    4.121
    Zustimmungen:
    2.767
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    In welcher Funktion?

    Wohin wird das Wasser von dort aus abgeleitet?

    Was ist davon öffentlicher Kanal und was privat? Ist dieses seltsame Schacht-in-Schacht-Konstrukt tatsächlich so vorhanden?
     
    Fred Astair gefällt das.
  3. Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    12.626
    Zustimmungen:
    6.500
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Sagt wer?
    Für Schmutzwasser unzulässig.
     
  4. VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    4.121
    Zustimmungen:
    2.767
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Und warum? Wo es doch korrekt heissen müsste: "Der Entwässerungsgegenstand liegt 50 cm zu tief"
     
  5. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    8.939
    Zustimmungen:
    5.598
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Zu wenig Informationen!

    Ich lese die Zeichnung mal so:
    Die Gemeinde hat eine Straße und der Abwasserzweckverband hat dort einen Schachtdeckel seines Abwasserkanals auf Straßenniveau. Beides ist nicht ungewöhnliche.
    Ob nun das Haus oder der Kanal zuerst da war wissen wir nicht.
    Möglicherweise hat der Abwasserzweckverband darauf hin einen Notüberlauf in seinen Schachtturm integriert. Wenn dieser Notüberlauf ausreichend dimensioniert ist, würde es keinen Rückstau bis OK Kanaldeckel geben und die tatsächliche Rückstauebene läge vermutlich tiefer.

    Das sind jetzt alles sehr viele Mutmaßungen, weshalb die Frage von @VollNormal und weitere Rückfragen durchaus gerechtfertigt sind:
    Was geht dich der öffentliche Abwasserkanal und dessen Notüberlauf an?
    Wer bist du?
    In wessen Auftrag befasst du dich mit dieser Lösung?
    Wem gehört das Haus? Wem gehört der Kanal? Wem gehört das hangabwärts gelegene Grundstück?
    Handelt es sich um eine fiktive Lösung oder um einen konkreten Fall?
    Wenn es nur die Kopie aus irgendeinem Flyer ist, warum zitierst du dann nicht die entsprechende Firma?
     
  6. Marcel82

    Marcel82

    Dabei seit:
    Gestern
    Beiträge:
    2
    Zustimmungen:
    0
    Hallo,

    vielen Dank für die Rückmeldungen. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, von dem ich einer der Miteigentümer bin. Ich kümmere mich nun um dieses Thema bzw. diese Fragestellung.

    Ich sehe schon: Um eine Einschätzung/Rückmeldung zu bekommen, muss die Fragestellung konkret sein und darf nicht abstrakt bleiben.

    Im Untergeschoss haben wir eine Hebeanlage, deren Leitungen bis unter die Geschossdecke gehen. Die Geschossdecke liegt unterhalb der Rückstauebene. So lautet die Feststellung eines Gutachters. Daher die 50 cm. (Und nein, den Gutachter können wir leider nicht mehr fragen, da das Gutachten sieben Jahre alt ist und der Gutachter nicht mehr im Geschäft ist.)

    In seinem Gutachten schreibt der Gutachter, dies sei ein Mangel und wir müssten die Rückstauschleife höher setzen. Das Problem ist nur: Wenn wir das jetzt umsetzen wollen, müssen wir durch die Geschossdecke bohren und die Schleife durch eine Wohnung führen.

    Nun ist da dieser zusätzliche Straßenablauf direkt auf der Grundstücksgrenze zum Bürgersteig. Ich frage mich, ob er als „Notüberlauf” eingebaut wurde, um die Rückstauebene abzusenken. Wie komme ich darauf, dass er vom Bauträger gebaut wurde? 1) Der Ablauf befindet sich in der Pflasterung des Hauses und 2) in der ganzen Straße gibt es keinen ähnlichen Straßenablauf. Die normalen sind alle auf der Straße, so wie man es kennt. Wir haben den Bauträger gefragt, aber leider keine Antwort erhalten.

    Die Folgefrage, die ich mir stelle, ist: Wenn dies ein "Notüberlauf" ist, ist dies zulässig? Und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Stichwort Wartung. Deswegen habe ich meine Erstanfrage erst einmal abstrakt gestellt. Ist sowas grundsätzlich möglich/erlaubt?

    Wenn dies nicht erlaubt/möglich ist, weiß ich, dass ich mich mit dem Thema nicht weiter beschäftigen muss, sondern mich anderen Lösungen widmen muss. Entweder also ein Durchbruch durch die Geschossdecke oder ein anderer Ansatz. Wer hierzu Ideen hat, mir ist jeder Hinweis willkommen.

    Besten Dank und Grüße
    Marcel

    Hier noch zwei Skizzen.

    Höhenprofil
    Höhenprofil.jpg
    Draufsicht:
    Draufsicht.jpg
     
Thema:

Zusätzlicher Abfluss mit Hang-Austritt am Revisionsschacht – Zulässig?

Die Seite wird geladen...

Zusätzlicher Abfluss mit Hang-Austritt am Revisionsschacht – Zulässig? - Ähnliche Themen

  1. Zwischensparrendämmung zusätzlich zu gedämmten Dach bei Deckenheizung

    Zwischensparrendämmung zusätzlich zu gedämmten Dach bei Deckenheizung: Hallo Zusammen, die Fragestellung ist vllt etwas exotisch aber: Im Dachgeschoss haben wir eine Deckenheizung mit folgendem Aufbau:...
  2. Gartenhauserweiterung mit Sandwichpanelen zusätzlich dämmen?

    Gartenhauserweiterung mit Sandwichpanelen zusätzlich dämmen?: Hallo zusammen, Bin mir nicht ganz sicher, ob ich hier in diesem Bereich richtig bin, falls nicht das Thema bitte verschieben :) Ich habe einen...
  3. Hang zusätzlich absichern?

    Hang zusätzlich absichern?: Hallo zusammen, ich würde gerne unseren 1.000l Whirlpool (aufblasbar für den Sommer) im roten Viereck platzieren. (siehe Bild ganz unten)...
  4. Gelände auffüllen – zusätzliche Abdichtung hinter Noppenbahn nötig?

    Gelände auffüllen – zusätzliche Abdichtung hinter Noppenbahn nötig?: Hallo zusammen, wir planen aktuell, das Gelände rund um unser Haus aufzufüllen und möchten in dem Zuge eine Terrasse sowie Spritzschutzstreifen...
  5. Garagendach - mögliche zusätzliche Last

    Garagendach - mögliche zusätzliche Last: Hallo allerseits, meine Fassade wird gedämmt und wir haben links und rechts des Hauses je eine Garage, auf deren Decken das umlaufende Gerüst...